Guten Tag, mein Mann und ich haben unsere Steuererklärung beide über Elster eingegeben. Einzelveranlagung. Noch nicht übermittelt. Nun möchten wir eine gemeinsame Veranlagung vornehmen. Frage: gibt es eine Möglichkeit die bereits getätigten Eingaben in das jeweils andere Benutzerkonto zu importieren, sodass man nicht alles wieder neu manuell eingeben muss? Gemeinsam veranlagt muss man ja eine gemeinsame Steuererklärung abgeben.
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Frage: gibt es eine Möglichkeit die bereits getätigten Eingaben in das jeweils andere Benutzerkonto zu importieren, sodass man nicht alles wieder neu manuell eingeben muss?
Einfacher ist es, den Entwurf für den Ehemann zu duplizieren und die Daten der Ehefrau dann im Duplikat zu ergänzen.
Dazu öffnet man den Entwurf, ändert eine Kleinigkeit und wartet dann 30 Minuten, bis die Sitzung automatisch beendet wird.
Beim erneuten Login sollte dann das Formular zur Wiederherstellung angeboten werden. Hilfreich ist außerdem, im Konto des
Ehemanns den Bescheinigungsabruf für die Ehefrau freizuschalten.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Die übliche Vorgehensweise ist, dass man die Steuererklärung in irgendeinem Konto erstellt und dabei vollständig ausfüllt. Dann kann diese ans Finanzamt übertragen werden. Der Übermittler muss dabei den anderen, in diesem Fall dem Ehegatten, über die Datenübermittlung verständigen. Das kann z. B. mündlich sein, per Ausdruck des Übermittlungsprotokolls oder als PDF.
Ansonsten, wenn jeder seine Daten persönlich eingeben möchte, und keiner den anderen in seinem Konto arbeiten lassen möchte, gilt natürlich Charlies Antwort.
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Die Frage, auf die sich meine Antwort bezog, war:
gibt es eine Möglichkeit die bereits getätigten Eingaben in das jeweils andere Benutzerkonto zu importieren, sodass man nicht alles wieder neu manuell eingeben muss?Freundliche Grüße
Charlie24
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Ist mir schon klar. Vielleicht täusch ich mich ja auch, wenn ich. u. a. aus dem Satz
Zitat von Miriamweis Beitrag anzeigenGemeinsam veranlagt muss man ja eine gemeinsame Steuererklärung abgeben.
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rauszuhören glaube, dass die Übertragung ins andere Konto dem Zweck einer gemeinsamen Abgabe dienen soll.
Da man aber aus Entwürfen keine Daten in andere Entwürfe übernehmen kann, bringt ein Transfer nichts. Der geringste manuelle Aufwand entsteht,
wenn man von dem Entwurf des Ehemanns ein Duplikat erzeugt, dort dann die ID der Ehefrau einträgt und anschließend die Bescheinigungen
der Ehefrau abruft und einfüllt. Die Werbungskosten muss man manuell eintragen, da führt kein Weg daran vorbei. In zwei Instanzen arbeiten
und umkopieren ist ja unsicher.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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