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Grundsteuer - Einreichen mit Papier und Elster möglich, oder muss man sich festlegen?

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    Grundsteuer - Einreichen mit Papier und Elster möglich, oder muss man sich festlegen?

    Wir haben hier bpsw. ein Einfamilienhaus vorliegen, welches sich problemlos in Elster eingeben lässt.

    Auf der anderen Seite muss auch für Forst und Landwirtschaft eingereicht werden, was sich durch unterschiedliche Nutzungsart nicht die Tatsachen abbildend in die Elster-Masken pressen lässt. In Papierform könnte man dies erheblich einfacher ausführen.

    #2
    Man muss doch nur einen zweiten Entwurf starten, dem man dann die Anlage Land- und Forstwirtschaft beifügt.

    Mit nur einer Erklärung geht das sowieso nicht, das sind ja unterschiedliche wirtschaftliche Einheiten.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hi, danke für die Antwort.

      Das man für zwei Einheiten zweimal starten muss, einmal bspw. GW1/G2 und GW1/GW3 und die Navigation dorthin in Elster ist klar.

      Wir hatten hier [1] schon mal kurz gesprochen, und dieses GW1/GW3(/GW4) Szenario wäre soviel einfacher auf dem Papier abzubilden statt in den Online Masken.

      Deshalb einfach die grundsätzliche Frage ob es generell (oder speziell in Sachsen-Anhalt) akzeptiert wird, manche wirtschaftlichen Einheiten bei Elster einzureichen und andere via Papier.

      Gruß

      [1] https://forum.elster.de/anwenderforu...-elster/390677

      Kommentar


        #4
        Auf Papier darf man in den meisten Bundesländern nicht einreichen, es sei denn, es liegt ein Härtefall vor.

        Wenn die elektronische Übermittlung für Eigentümerinnen und Eigentümer wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist, da diese nicht über die erforderliche
        technische Ausstattung verfügen oder erforderliche Kenntnisse und Fähigkeiten zur Nutzung der Datenfernübertragung nicht vorliegen, können diese
        die Härtefallregelung (§ 150 Abs. 8 AO) in Anspruch nehmen und die Erklärung in Papierform abgeben.


        Ein Härtefall liegt bei dir sicher nicht vor. Wer eine Erklärung elektronisch übermitteln kann, der kann auch zwei oder mehr über Mein ELSTER abgeben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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