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Grundsteuer 22

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    Grundsteuer 22

    Hallo ich hab eine Frage zu dem Grundstück meiner Mutter. Sie hat ein Einfamilienhaus in dessen ein Raum als Friseursalon vorhanden ist.( Da sie selbstständig ist.)
    1.Was gebe ich nun bei Grundstücksart ein? Ein Einfamilienhaus oder ein gemischtes Grundstück?
    2. Wo gebe ich die Fläche des Ladens an?
    Danke im Voraus

    #2
    Um welches Bundesland geht's denn? Im Formular Grundsteuer für andere Bundesländer jedenfalls gibt es das Fragezeichen für die Eingabehilfe.

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      #3
      Es geht um NRW.
      Ja wir sind uns trotzdem nicht sicher

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        #4
        Gemischt genutzte Grundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet, nicht nach dem Ertragswert. Allerdings heißt es in § 249 Abs. 2 Satz 2 BewG:

        Ein Grundstück gilt auch dann als Einfamilienhaus, wenn es zu weniger als 50 Prozent der Wohn- und Nutzfläche zu anderen als Wohnzwecken mitbenutzt
        und dadurch die Eigenart als Einfamilienhaus nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          2. Wo gebe ich die Fläche des Ladens an?
          Wenn die Bedingungen nach § 249 BewG erfüllt sind, das Grundstück also nach wie vor als Einfamilienhaus einzustufen ist,

          musst du die Fläche des Salons der Wohnfläche hinzurechnen. Das ergibt sich aus der Hilfe:

          Bei Ein- und Zweifamilienhäusern müssen Sie diese Flächen zur Wohnfläche der jeweiligen Wohnung hinzurechnen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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