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landwirtschaftliche Fläche / Hausgrundstück auf selbem Flurstück (Land S-H)

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    landwirtschaftliche Fläche / Hausgrundstück auf selbem Flurstück (Land S-H)

    Moin, moin,
    ich stehe gerade auf dem Schlauch. Wir bewohnen ein altes Bauernhaus, das von einer Koppel umgeben ist. Im Katasterblatt ist das Hausgrundstück zwar eingezeichnet, aber es ist das selbe Flurstück wie die Koppel. Ca 1/5 der Fläche sind Gartengrundstück. Wie stelle ich das da?
    Ich habe versucht, in der Anlage GW2 "Gemischt genutzes Grundstück" einzugeben und habe bei den "Angaben zu Grund und Boden" zwei Grundstücke angelegt, einmal für die Koppel und einmal für das Hausgrundstück. Problem: bei den Angaben zum "Sachwert der Nichtwohngrundstücken" kann man nur irgendwelche Gebäude wählen, nicht aber "Grünland" oder so.
    Wir nutzen die Koppel übrigens für die Pferdehaltung, der Vorbesitzer hatte sich an einen Landwirt verpachtet. Hat jemand einen Tipp für mich?

    #2
    Wird aktuell Grundsteuer A und Grundsteuer B entrichtet oder nur Grundsteuer B ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich habe noch eine weitere Fläche, die nebenan liegt und ein eigenes Flurstück ist. Für die zahle ich Grundsteuer A. Für die Fläche, um die es aktuell geht, Grundsteuer B

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        #4
        Dann sollte es eigentlich zwei Aktenzeichen geben. Die Landwirtschaftsflächen wären über die Anlage Land- und Forstwirtschaft zu erklären.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ja, die andere Fläche hat ein anderes Aktenzeichen. Ob es möglich ist, die Fläche, auf der das Haus steht, offiziell zu teilen in Grundstück und landwirtschaftliche Fläche? Ich zahle mich ja sonst dumm und dämlich mit der Grundsteuer. Wer ist da zuständig? Das Katasteramt?

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