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Frage zu 4 - angaben zu eigentümer(innen)

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    Frage zu 4 - angaben zu eigentümer(innen)

    Hallo,
    Meine Frau und ich haben letztes Jahr ein Haus gekauft, das in der Rechtsform als WEG geführt wird.
    Es gibt eine Teilungserklärung, nach der uns je 1/12 mehrerer Flurstücke gehören.
    Das Haus selbst wird als selbständige Einheit geführt.
    Nun weiß ich nicht, ob ich als Eigentümer mich und meine Ehefrau eintragen muss oder eine Bruchteilsgemeinschaft?

    #2
    Mit Elsterformular kann man keine Grundsteuer erklären.

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      #3
      Nun weiß ich nicht, ob ich als Eigentümer mich und meine Ehefrau eintragen muss oder eine Bruchteilsgemeinschaft?
      Ihr müsst die Erklärung für euer Haus und die zuordenbaren Flächen erstellen, da seid ihr als Ehegatten Miteigentümer zu je ein Halb,

      also Zeile 51 Hauptvordruck Zähler 1 und Nenner 2. Bitte immer das Bundesland angeben !
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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