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Grundsteuererklärung: 2 Flächen, ein Aktenzeichen

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    Grundsteuererklärung: 2 Flächen, ein Aktenzeichen

    Was passiert, wenn ich zwei Erklärungen (für je ein Grundstück) unter dem gleichen Aktenzeichen versende? Erscheinen beide beim Finanzamt oder überschreibt das Spätere das Frühere?
    Hintergrund: Unter dem Aktenzeichen werden zwei Grundstücke aufgeführt, eines ist bebaut und das andere aber unbebaut. Somit braucht jedes ja einen unterschiedlichen Hauptvordruck.

    #2
    Dubletten überschreiben sich zwar beim Finanzamt nicht, aber wenn beide Grundstücke zur gleichen Wirtschaftlichen Einheit gehören,

    wären i2 Erklärungen ja falsch.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Habe hier dasselbe Problem. Ich habe ein bebautes Grundstück und direkt daneben ein unbebautes Grundstück was auch nicht bebaut werden darf und ich als Garten benutze. Das FA hat mir für beide Grundstücke nur ein Informations-Schreiben mit Aktenzeichen geschickt. Hat jemand hier schon eine Lösung für?

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        #4
        In der Regel gehört ein unmittelbar an das Wohngrundstück angrenzender Garten zur gleichen wirtschaftlichen Einheit.

        Um welche Größenordnung geht es denn ? Grundstückflächen meine ich
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Das bebaute Grundstück hat rd. 1000qm, das unbebaute rd. 1.200qm. Das macht natürlich schon einen Unterschied, ob ich für das unbebaute 570€/qm ansetze oder nur 0,5€/qm für Waldfläche (als solche ist es im Grundbuch bezeichnet). Ich kann natürlich in derselben Erklärung unterschiedliche Werte für die Flurstücke ansetzen, aber eben keine unterschiedlichen Merkmale wie bebaut/unbebaut.

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            #6
            als solche ist es im Grundbuch bezeichnet
            Maßgeblich sind die Angaben im Liegenschaftskataster.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Ich habe das gleiche Problem: Ein EFH, dass zu 50/50 mir und meiner Frau gehört, sowie eine separate Garage auf dem Garagenhof, die nur mir gehört.

              Es ergibt sich das Problem, dass ich eigentlich zwei Anlagen GW2 benötige, das sieht Elster aber nicht vor. Zudem ist nicht vorgesehen, dass ich je Grundstück die Anteile zwischen meiner Frau und mir teile.

              Kann/sollte ich hier zwei Erklärungen abgeben? Das würde vieles vereinfachen.

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                #8
                Die Garage sollte schon bei dem Haus bleiben, zu dem sie gehört. Die Eigentumsanteile der Ehegatten lassen sich recht einfach berechnen.

                Man nimmt die Fläche des Hausgrundstücks zuzüglich der anteiligen Fläche des Garagenhofs als Nenner, bei der Ehefrau wird dann als Zähler

                die Hälfte der Fläche des Hausgrundstücks angesetzt, beim Ehemann kommt der Garagenanteil noch oben drauf.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Ich habe ein Gartengrundstück im Außenbereich, welches bebaut ist und nebenan eine Ackerfläche, die landwirtschaftlich genutzt wird. Ist auch son in der Flurkarte, im Grundbuch angegeben.
                  Beide teilflächen sind aber 1 Flurstück.
                  Mach ich jetzt für jede Teilfläche ein Erklärung (1 x unbebaut, 1 x bebaut) mit dem gleichen Aktenzeichen?

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                    #10
                    Mach ich jetzt für jede Teilfläche ein Erklärung (1 x unbebaut, 1 x bebaut) mit dem gleichen Aktenzeichen?
                    Eine Ackerfläche ist in der Regel Landwirtschaft, für die es ein eigenes Aktenzeichen geben sollte.

                    Welches Bundesland ?
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      Guten Abend,
                      ich habe zwei Flurstücke mit dem selben AZ. Die Flurstücke liegen nicht nebeneinander.
                      1. EFH, 2. Garage
                      Die Garage könnte auch unabhängig vom EFH verkauft werden. Die Garagen befindet sich auf einem sog. Garagenhof/ Sackgasse. Jeder Eigentümer hat für seine Garage ein eigenes Flurstück eingetragen.
                      Wenn ich Ertragswert für EFH und Sachwert für Garage zuordne dann erhalte ich Fehlermeldungen.
                      Im Hauptvordruck wird nur einen Grundstücksart vorausgewählt. Muss man dann nicht zwei Erklärungen abgeben?
                      Bodenrichtwert ist für beide Grundstücke gleich. NRW
                      Würde mich über einen Austausch freuen. Danke.
                      Angehängte Dateien

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                        #12
                        Wenn ich Ertragswert für EFH und Sachwert für Garage zuordne dann erhalte ich Fehlermeldungen.
                        Das ist ja auch falsch ! Die Garage gehört zur wirtschaftlichen Einheit Einfamilienhaus. Dafür genügt die räumliche Nähe.

                        Es ist auf Teilseite 2 von Seite 5 der Anlage Grundstück die Anzahl der Stellplätze einzutragen, keine Angaben zum Sachwert machen !
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          Danke für die Hilfe.

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