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Grundsteuer-Erklärung Hessen - Was ist mit Scheune, Garage und Kellerbar?

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    Grundsteuer-Erklärung Hessen - Was ist mit Scheune, Garage und Kellerbar?

    Zur Grundsteuererklärung in Hessen habe ich ein paar Fragen zu bestimmten Objekten.

    Auf meinem Grundstück befindet sich eine ungenutzte, leer stehende Scheune mit ca. 300 m² Fläche.

    Weiterhin steht auf dem Grundstück eine Garage mit 66 m² Fläche.
    Im Keller befindet sich eine Bar mit 33 m².

    Welche dieser 3 Objekte muss ich unter Punkt 2 Angabe zu Gebäuden / Gebäudeteilen als Objekt hinzufügen? Muss dann dort in Zeile 11 jeweils die komplette
    Wohnfläche oder Nutzungsfläche eingetragen werden?


    In den Hilfetexten von Elster stehen folgende für mich etwas unverständliche Texte.
    Angaben zu Garagen sind nur erforderlich, wenn diese zu Gebäuden oder Gebäudeteilen gehören, die nicht Wohnzwecken dienen.
    Angaben zu Nebengebäuden sind nur erforderlich, wenn diese nicht in räumlichem Zusammenhang mit zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden oder Gebäudeteilen stehen.
    Zur Wohnfläche zählen nicht Garagen, wenn sie Wohngebäuden dienen oder wenn die Grundfläche 100 Quadratmeter nicht überschreitet.
    Zur Wohnfläche zählen nicht Nebengebäude, wenn sie Wohngebäuden dienen und ihre Gebäudefläche weniger als 30 Quadratmeter beträgt.
    Was bedeuten diese 4 Hilfstexte genau. Sorry, aber ich verstehe das wirklich nicht.

    Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus. Ich hoffe ich bin dann etwas schlauer.



    #2
    Einen landwirtschaftlichen Betrieb gibt es nicht bzw. nicht mehr ?

    Mit der Kellerbar dürfte es kein Problem geben, die bleibt regelmäßig außen vor, es sei denn, es gibt ausreichend Tageslicht.

    Die Garagen mit 66 m² bleiben ebenfalls außen vor, da zu einer Wohnnutzung gehörend und weniger als 100 m² Nutzfläche.

    Bleibt die Scheune. Da muss ich die Anleitung für Hessen erst mal im Zusammenhang lesen
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Nein, einen landwirschaftlichen Betrieb gibt es nicht mehr.

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        #4
        Hallo, Hier hänge ich mich mal dran, denn das Problem mit der Scheune habe ich auch. Sie fungiert eigentlich nur als Abstellort, und einen Landwirtschaftlichen Betrieb gibt es bei uns auch nicht mehr.
        Evt. noch wichtig zu erwähnen, das das Wohnhaus auch auf diesem Grundstück ist.

        Vielen Dank schon mal

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          #5
          Ich habe nicht unbegrenzt Zeit und kann mich deshalb nicht kurzfristig mit allen Details der Landesvorschriften befassen.

          In Bayern gibt es zum Beispiel eine Sonderregelung und zwar in Art. 9 Abs. 1 BayGrStG https://www.gesetze-bayern.de/Conten.../BayGrStG/true

          Aber wie das genau auszulegen ist, weiß ich auch nicht. Hoffentlich weiß es mein Finanzamt, denn ich habe auch so einen Scheunenfall.

          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Hallo Charlie24,

            zunächst vielen Dank für Deine Hilfe. Ich sehe ja Du willst jedem hier im Forum helfen, das finde ich toll. Ich möchte Deine Zeit wirklich nicht stehlen, sorry.
            Ich suche eigentlich nur eine Antwort auf meine Scheune.

            In dem Hilfetext von Elster steht folgendes:
            Angaben zu Nebengebäuden sind nur erforderlich, wenn diese nicht in räumlichem Zusammenhang mit zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden oder Gebäudeteilen stehen. Tragen Sie in diesem Fall die Fläche als Nutzungsfläche ein. Nebengebäude sind unter anderem: Schuppen, Scheunen und Gartenhäuser.


            Was heisst denn mit einfachen Worten ausgedrückt: Wenn diese nicht in räumlichem Zusammenhang mit zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden oder Gebäudeteilen stehen.

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              #7
              Was heisst denn mit einfachen Worten ausgedrückt:
              Ich würde den Begriff räumlicher Zusammenhang nach dem Wortlaut auslegen, das entspricht den juristischen Auslegungsregeln.

              Wenn in meinem Scheunenfall das Gebäude 10 m nördlich vom Wohnhaus auf dem gleichen Flurstück steht, werde ich den räumlichen

              Zusammenhang schlecht verneinen können. Die bayerische Regelung verlangt allerdings auch einen funktionellen Zusammenhang.

              Für Hessen habe ich keine vergleichbare Regelung gefunden.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Ich habe ein ähnliches Problem Standort ist auch Hessen, meine Scheune mit Stallungen haben eine Größe von 226 qm nur im unteren Bereich, zähle ich den oberen Stock dazu bin ich bei 404 qm. Ein Teil der Scheune wird genutzt für die Hühner als Hobbyhaltung der Rest als Lagerfläche.

                Landwirtschaftliche Nutzung liegt nicht vor

                Die Scheune ist direkt an das Wohnhaus angebaut und auch vom Wohnhaus aus zu betreten.

                Weiterhin habe ich 2 Nebengebäude die als Garagen genutzt werden :

                Nebengebäude 1 hat 23 qm
                Nebengebäude 2 hat 55 qm

                Wie muss ich dieses nun angeben oder muss ich es überhaupt nicht angeben?

                Über eine Hilfe wäre ich sehr dankbar.

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                  #9
                  Ich hatte das gleiche Problem hier in Rheinland Pfalz. Ich habe hierzu dann einfach die Servicenummer des Finanzamtes angerufen (steht rechts oben auf dem Anschreiben). In einem netten Gespräch wurde mir mitgeteilt, dass meine Nebengebäude, wie Kuhstall / Scheune etc., nicht angegeben werden müssen.

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                    #10
                    Dies gilt nur für HESSEN

                    Nach Auskunft des für mich zuständigen Finanzamt, kann ich meine beiden Nebengebäude ignorieren da unter 100 qm und auf meinem Grundstück auf dem auch das Wohnhaus steht.

                    Die Scheune da direkt am Wohnhaus und auch von diesem aus zu betreten zählen alle festen und Belastbaren Böden zur Wohnfläche.

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                      #11
                      Nein, in meinem Fall nicht, da ich im oberen Stock noch Betonböden habe, diese muss ich ebenso angeben. die Holzböden nicht

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                        #12
                        Ich habe das bei Hessen so verstanden, dass Garagen, die einer Wohnnutzung dienen, auch dann außer Ansatz bleiben, wenn die 100 m² überschritten werden.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

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                          #13
                          Frage:
                          in Hessen
                          ich habe 2 Garagen neben meinem EFH
                          mit 18 qm und 92 qm auf dem selben Grundstück.
                          Sind diese bei der Grundsteuererklärung anzugeben oder
                          fallen sie der Toleranzbereich von 100 qm?

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                            #14
                            Da 92 + 18 ja 110 m² sind, sind die 100 m² jedenfalls überschritten. Ich habe aber die Anleitung für Hessen so verstanden,

                            dass bei einem räumlichen Zusammenhang zu einer Wohnnutzung die 100 m² keine Rolle spielen. Das steht auch so in

                            § 5 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes für Hessen.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Hier ebenfalls Hessen
                              Ich habe heute mal mit dem Finanzamt gesprochen um mal Licht ins Dunkel zu bringen.
                              Da ich ebenfalls Scheune, Stall und Nebengebäude habe ohne Landwirtschaftlichen Betrieb.
                              Ergebnis: die erste Dame meinte : sie hat keine Ahnung, so wie sie das liest muss das nicht angegeben werden. Sie ist allerdings aus einer anderen Abteilung und die sind da nur so auf die schnelle geschult worden. Hat mir aber zur Sicherheit eine weitere Kontaktperson genannt, die das wissen muss.
                              Und die sagt ganz klar - alles als Wohngebäude angeben.
                              Laut Rechner ist Wohngebäude zumindest günstiger als Nebengebäude
                              Ich glaub ich gebe das dem Steuerberater - wenn ich noch einen finde. Da sind wohl auch einige die niemand neues mehr aufnehmen...
                              Zuletzt geändert von unwissend; 30.08.2022, 17:55.

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