Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer-Erklärung Hessen - Was ist mit Scheune, Garage und Kellerbar?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Und die sagt ganz klar - alles als Wohngebäude angeben.
    Dass man diese Nebengebäude nicht einfach unter den Tisch fallen lassen kann, ist auch meine Erkenntnis.

    Ich werde die Scheune, die ich in Bayern erklären muss, allerdings als Nutzfläche erklären, obwohl das auch hier

    teurer wird. Man muss in Bayern alle Gebäude einzeln aufführen, da kann ich schlecht ein Wohnhaus daraus machen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #17
      Wie sieht das dann eigentlich mit dem Holzschuppen aus?
      Der besteht eigentlich nur aus Pfosten, einem Dach und Latten hat aber schon so seine 22qm
      Wohnraum kann man das ja nun wirklich nicht nennen...

      Kommentar


        #18
        Wie sieht das dann eigentlich mit dem Holzschuppen aus?
        Wenn er als Brennholzlager genutzt wird, rechnet er nach DIN 277 auch nicht zur Nutzfläche, zur Wohnfläche sowieso nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #19
          Super - Danke

          Kommentar


            #20
            Ich habe auch eine Scheune auf dem Grundstück (Hessen), die nur als "Rumpelkammer" genutzt wird. Auskunft bei der Hotline: Ist als Wohnfläche anzugeben, wenn sie in räumlichem Zusammenhang mit Wohngebäude steht (tut sie) und größer als 30 qm ist (trifft zu). "Nutzungsflächen" spielen für private Nutzung wohl überhaupt keine Rolle, sind Wohnflächen und damit günstiger....

            Kommentar


              #21
              Also die Meinung, dass mehr Wohnfläche zu weniger Grundsteuer führt ist m.E. absurd.

              Kommentar


                #22
                Also die Meinung, dass mehr Wohnfläche zu weniger Grundsteuer führt ist m.E. absurd.
                Das stimmt natürlich, aber Wohnflächen werden gegenüber anderen Nutzflächen begünstigt und so war das wohl gemeint.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #23
                  Laut meinem Finanzamt müssen sämtliche Nebengeäude als Nutzfläche erfasst werden, auch wenn der Betrieb nicht besteht.

                  Kommentar


                    #24
                    Ich hab halt mal mit dem Grundsteuerrechner gespielt und die Daten hin und her geschoben.
                    Und da wäre dann das Wohngebäude günstiger als das Nebengebäude.
                    Tja - und einen Steuerberater hat sich auch gefunden.. der will 500€ haben..

                    Kommentar


                      #25
                      unwissend Ich habe gestern dann noch mal die Hotline des Finanzamtes bemüht und einen anderen Bearbeiter erwischt, der mir dann sagte, ich müsse "vermutlich" keine Nutzfläche wählen, sondern "vermutlich" Wohnfläche. Aber sicher wäre man sich da nicht. Zumindest wäre das günstiger. Dennoch irre. Habe heute nochmals einen Termin mit unserem direkten Bearbeiter beim FA. Ich habe den Eindruck, dass dieser Sonderfall überhaupt nicht vernünftig durchgespielt wurde. Jetzt verstehe ich auch, warum Landwirte solche Probleme haben.

                      Kommentar


                        #26
                        Eine gute Freundin hat das gleiche Problem (Scheune in Hessen) und auch schon versucht zu telefonieren, aber es scheint große Unwissenheit zu herrschen. Zunächst mal die Bemerkung, dass die Grundsteuer eine Vermögenssteuer ist. Es wäre völlig absurd, große Scheunen als erheblichen Vermögenswert so hoch zu besteuern. Denke da wird es einige Klagen geben, falls das so umgesetzt werden sollte. Aber naja...

                        Nach meinem Verständnis würde ich ihr folgendes empfehlen:
                        Da sie ihre Scheune nur als Abstellflächen nutzt, ist es laut FAQ keine Wohnfläche (Zur Wohnfläche zahlen nicht: Abstellräume außerhalb der Wohnung).
                        Nutzfläche ist es aber auch nicht bzw. Ist dort nicht anzugeben, da es heißt: Angaben zu Nebengebäuden sind nur erforderlich, wenn diese nicht in räumlichen Zusammenhang (also auf dem selben Grundstück) mit zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden oder Gebäudeteilen stehen.

                        Denkfehler?

                        Kommentar


                          #27
                          Zu diesem Thema hatte ich heute ein sehr interessantes Gespräch mit dem für mich zuständigen Finanzbeamten (Hessen). An der Hotline hatte ich zuvor unterschiedliche Aussagen erhalten.
                          Ergebnis in unserem Fall (Gebäude im räumlichem Zusammenhang): Wenn die ehemaligen landwirtschaftlichen Nebengeäude als reine Lager/Keller-Flächen genutzt werden und kein Betrieb mehr besteht, alles raus lassen. Damit wird nur das Wohnhaus plus andere Gebäude >30qm angesetzt. Alles andere würde auch nicht durchlaufen und zu Problemen in der späteren Berechnung führen. Das erscheint auch mir logisch.

                          Kommentar


                            #28
                            Wenn die ehemaligen landwirtschaftlichen Nebengeäude als reine Lager/Keller-Flächen genutzt werden und kein Betrieb mehr besteht, alles raus lassen.
                            So eindeutig kann ich das dem § 5 des Hessischen Grundsteuergesetzes leider nicht entnehmen.

                            https://www.rv.hessenrecht.hessen.de...jlr-GrStGHEpP5
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar


                              #29
                              Ich habe es jetzt so eingereicht nach Rücksprache mit meinem Bearbeiter beim Finanzamt.
                              Sollte da FA dann Rückfragen haben oder die Steuererklärung anzweifeln, wird es, wenn nötig angepasst. Wie so oft, fallen besondere Fälle erst in der Umsetzung von neuen Gesetzen auf.

                              Kommentar


                                #30
                                Charlie24 Nochmals herzlichen Dank für Deine Mühe. Ich weiß das sehr zu schätzen.

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X