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Grundsteuer-Erklärung Hessen - Was ist mit Scheune, Garage und Kellerbar?

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    #31
    Zitat von malibustacy-CA Beitrag anzeigen
    Ich habe es jetzt so eingereicht nach Rücksprache mit meinem Bearbeiter beim Finanzamt.
    Sollte da FA dann Rückfragen haben oder die Steuererklärung anzweifeln, wird es, wenn nötig angepasst. Wie so oft, fallen besondere Fälle erst in der Umsetzung von neuen Gesetzen auf.
    Darf ich fragen, wie groß die Scheune ist? Gerne auch wer dieser zuständige Bearbeiter war.

    Im Notfall ist ihre Scheune nämlich eine Garage.
    Würde dann auf HBO $2 verweisen: 2Garagen sind ganz oder teilweise umschlossene Räume zum Abstellen von Kraftfahrzeugen.

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      #32
      Über 30 qm. Den Bearbeiter kann ich nicht nennen, da ich nicht gegen den Datenschutz Verstoßen möchte.

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        #33
        Thommy Ein Tipp. Wenn Du Dich absichern möchtest, stelle Deinen Fragen per E-Mail an das Finanzamt. Man hat mir gesagt, dass sämtliche E-Mails schriftlich beantwortet werden müssen.

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          #34
          Ich nochmal.
          Ich hab einen Garten mit eigenem Aktenzeichen.
          Demnach läuft der Garten unter Landwirtschaftlichem Betrieb. Ich bekomme aber ständig irgendeine Fehlermeldung.
          Ich dreh mich im Kreis. da passt das nicht da passt das nicht. Ich bin grad wohl zu blöd. - Hilfe!!

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            #35
            Yeah - Fehler gefunden
            Das die manche Sachen so gut verstecken....

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              #36
              Ich bekomme aber ständig irgendeine Fehlermeldung.
              Den genauen Text der Meldung wirst du mitteilen müssen, sonst kann dir niemand helfen.

              Yeah - Fehler gefunden
              Noch besser !
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #37
                So.....ich habe meinen Bescheid bekommen, und siehe da wie zu erwarten hat sich mein Grundsteuermessbetrag erhöht, was ich nicht gedacht habe, gleich um das 6 fache

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                  #38
                  Hallo,
                  ich würde dieses Thema gerne nochmal aufrollen. Ich habe meine Nebengebäude, nach Rücksprache mit meinem FA ebenfalls als Wohnfläche deklariert. Ich habe zwar meinen Bescheid noch nicht, rechne aber auch mit einer deutlichen Erhöhung. In der Nachbarschaft gab es bereits Bescheide mit ähnlichen Verhältnissen und einer Erhöhung um das 3,5 fache.
                  Macht es Sinn hier Widerspruch einzulegen. Es kann doch nicht sein, dass meine zugige Scheune mit undichtem Dach genauso besteuert wird, wie mein 2016 kernsaniertes Haus?

                  Wie ist die Meinung dazu oder hat bereits jemand Widerspruch eingelegt?

                  Danke und Gruß
                  joenes

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                    #39
                    ... oder hat bereits jemand Widerspruch eingelegt?
                    Aus Hessen gibt es hier nicht sehr viele Berichte. Ich selbst habe mich auch nur wenig mit den hessischen Vorschriften befasst.

                    Ob ein Einspruch Sinn macht, hängt natürlich auch davon ab, was man konkret rügen will. Aus der Steigerung der Messbeträge

                    allein kann man ja noch keine Rückschlüsse auf die Grundsteuermehrbelastung ziehen. Die hängt ja davon ab, was die Gemeinden

                    mit den Hebesätzen machen und das wird man erst Mitte 2024 erfahren.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #40
                      Hier findet sich die benötigte Info:
                      https://finanzamt.hessen.de/grundste...rundsteuer-faq

                      Zur Wohnfläche zählen nicht:
                      • Räume im Keller (zum Beispiel Heizungsräume, Waschküchen und Vorratsräume) und Dachgeschoss, sofern sie nicht Wohnzwecken dienen; dies tut etwa ein Party- oder Hobbyraum oder in der Regel ein Bad im Keller.
                      • Zur Wohnfläche gehören ferner nicht: Treppen und Abstellräume außerhalb der Wohnung.
                      • Garagen: Dienen sie Wohngebäuden, bleiben sie außer Ansatz, wenn sie im räumlichen Zusammenhang zum Gebäude stehen (z. B. angebaute oder freistehende Garage auf dem Grundstück; Tiefgarage) oder ihre Grundfläche 100 qm nicht überschreitet.
                      • Nebengebäude: Sie bleiben unberücksichtigt, wenn sie Wohngebäuden dienen und ihre Gebäudefläche weniger als 30 Quadratmeter beträgt. Ein Nebengebäude kann beispielsweise eine Scheune oder ein Gartenhaus sein.

                      Daraus folgt, eine Scheune auf dem gleichen Grundstück ist als Wohnfläche zu erklären, wenn sie größer ist als 30 qm.
                      Mit freundlichen Grüßen

                      Beamtenschweiß
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