Hallo zusammen,
ich habe 2 Probleme bei der Eingabe entdeckt:
1. Gemäß Notarvertrag ist die ETW über 2 Flurstücke definiert aber im Formular kann ich nur 1 Flurstück eintragen. Was mache ich denn? Folgende Möglichkeiten wären ja möglich:
- ich trage nur das Flurstück auf dem die ETW tatsächlich steht aber mit der im Notarvertrag fixierten Gesamtfläche des Grundstücks (die sich über 2 Flurstücke erstreckt)
- ich trage nur das Flurstück auf dem die ETW tatsächlich steht mit der dazugehörigen Fläche des Flurstücks gemäß Grundsteuerviewer (dann fehlt mir aber die Gesamtfläche gemäß Notarvertrag)
2. Wir haben eine Garage, die an das Grundstück grenzt. Hierfür gibt es auch einen seperaten Grundstückeintrag und Blatt. Allerdings steht in der niedersächsischen Erklärung zur Grundsteuer, dass Garagen mit einer Fläche unter 30 qm aufgrund des Freibetrags nicht eingetragen werden müssen. Gemäß meiner Logik würde ich hier nichts eintragen, richtig?
Herzlichen Dank und viele Grüße aus Niedersachsen
ich habe 2 Probleme bei der Eingabe entdeckt:
1. Gemäß Notarvertrag ist die ETW über 2 Flurstücke definiert aber im Formular kann ich nur 1 Flurstück eintragen. Was mache ich denn? Folgende Möglichkeiten wären ja möglich:
- ich trage nur das Flurstück auf dem die ETW tatsächlich steht aber mit der im Notarvertrag fixierten Gesamtfläche des Grundstücks (die sich über 2 Flurstücke erstreckt)
- ich trage nur das Flurstück auf dem die ETW tatsächlich steht mit der dazugehörigen Fläche des Flurstücks gemäß Grundsteuerviewer (dann fehlt mir aber die Gesamtfläche gemäß Notarvertrag)
2. Wir haben eine Garage, die an das Grundstück grenzt. Hierfür gibt es auch einen seperaten Grundstückeintrag und Blatt. Allerdings steht in der niedersächsischen Erklärung zur Grundsteuer, dass Garagen mit einer Fläche unter 30 qm aufgrund des Freibetrags nicht eingetragen werden müssen. Gemäß meiner Logik würde ich hier nichts eintragen, richtig?
Herzlichen Dank und viele Grüße aus Niedersachsen
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