Grundsteuererklärung NDS, ETW aber 2 Flurstücke mit Garage

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  • Blackjack96
    Neuer Benutzer
    • 23.07.2022
    • 5

    #1

    Grundsteuererklärung NDS, ETW aber 2 Flurstücke mit Garage

    Hallo zusammen,

    ich habe 2 Probleme bei der Eingabe entdeckt:

    1. Gemäß Notarvertrag ist die ETW über 2 Flurstücke definiert aber im Formular kann ich nur 1 Flurstück eintragen. Was mache ich denn? Folgende Möglichkeiten wären ja möglich:

    - ich trage nur das Flurstück auf dem die ETW tatsächlich steht aber mit der im Notarvertrag fixierten Gesamtfläche des Grundstücks (die sich über 2 Flurstücke erstreckt)
    - ich trage nur das Flurstück auf dem die ETW tatsächlich steht mit der dazugehörigen Fläche des Flurstücks gemäß Grundsteuerviewer (dann fehlt mir aber die Gesamtfläche gemäß Notarvertrag)

    2. Wir haben eine Garage, die an das Grundstück grenzt. Hierfür gibt es auch einen seperaten Grundstückeintrag und Blatt. Allerdings steht in der niedersächsischen Erklärung zur Grundsteuer, dass Garagen mit einer Fläche unter 30 qm aufgrund des Freibetrags nicht eingetragen werden müssen. Gemäß meiner Logik würde ich hier nichts eintragen, richtig?

    Herzlichen Dank und viele Grüße aus Niedersachsen
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45933

    #2
    Du kannst doch das zweite Flurstück einfach über + Flurstücksbezogene Daten hinzufügen erfassen.


    Niedersachsen.JPG
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Blackjack96
      Neuer Benutzer
      • 23.07.2022
      • 5

      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Du kannst doch das zweite Flurstück einfach über + Flurstücksbezogene Daten hinzufügen erfassen.


      Niedersachsen.JPG
      Das ist völlig richtig! Danke! Was mache ich mit der Garage?

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      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45933

        #4
        Was mache ich mit der Garage?
        Den Miteigentumsanteil der Garage laut Grundbuch musst du natürlich ebenfalls erfassen, nur die tatsächliche Nutzfläche der Garage bleibt außen vor.

        Das betrifft aber die Seite 2 - Angaben zu Gebäuden / Gebäudeteilen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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        • Blackjack96
          Neuer Benutzer
          • 23.07.2022
          • 5

          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Den Miteigentumsanteil der Garage laut Grundbuch musst du natürlich ebenfalls erfassen, nur die tatsächliche Nutzfläche der Garage bleibt außen vor.

          Das betrifft aber die Seite 2 - Angaben zu Gebäuden / Gebäudeteilen.
          Ok nur wenn ich unter Gebäude/Gebäudeteile gehe kann ich dort nur Bezeichnung und Nutzfäche angeben?! Kann dort keinen Anzeil etc. angeben!?

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          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45933

            #6
            Kann dort keinen Anzeil etc. angeben!?
            Den Miteigentumsanteil der Garage am Flurstück musst du natürlich ebenfalls über + Flurstücksbezogene Daten hinzufügen erfassen.

            In Niedersachsen muss man die Garage selbst anscheinend überhaupt nicht eintragen, in Bayern muss man die mit einer Nutzfläche 0

            bei den Gebäuden angeben. Bitte selbst in der Hilfe zur Seite 2 - Angaben zu Gebäuden / Gebäudeteilen nachlesen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            • Blackjack96
              Neuer Benutzer
              • 23.07.2022
              • 5

              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Den Miteigentumsanteil der Garage am Flurstück musst du natürlich ebenfalls über + Flurstücksbezogene Daten hinzufügen erfassen.

              In Niedersachsen muss man die Garage selbst anscheinend überhaupt nicht eintragen, in Bayern muss man die mit einer Nutzfläche 0

              bei den Gebäuden angeben. Bitte selbst in der Hilfe zur Seite 2 - Angaben zu Gebäuden / Gebäudeteilen nachlesen.
              Es ist alles noch bunter, es gibt für die Garage ein eigenes Aktenzeichen :-D Oh man ...

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              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 45933

                #8
                Es ist alles noch bunter, es gibt für die Garage ein eigenes Aktenzeichen :-D Oh man ..
                Meiner Meinung nach ist das objektiv falsch. Das kannst du aber nur mit der Bewertungsstelle klären.

                Wenn die Garage der Wohnnutzung zuordenbar ist, dann gehört sie auch zur wirtschaftlichen Einheit Wohnungseigentum
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                • Blackjack96
                  Neuer Benutzer
                  • 23.07.2022
                  • 5

                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Meiner Meinung nach ist das objektiv falsch. Das kannst du aber nur mit der Bewertungsstelle klären.

                  Wenn die Garage der Wohnnutzung zuordenbar ist, dann gehört sie auch zur wirtschaftlichen Einheit Wohnungseigentum
                  Sehe das genauso, vermutlich wollte der Notar damals abkassieren und hat beide Teile einzeln beurkundet. Ein befreundeter Anwalt sagte mir man solle schlicht und einfach alles nach bestem Wissen und Gewissen ausfüllen und dann ggf. die Bewertungsstelle einschalten bzw. nen Widerspruch einlegen. Leider sind die bei Elster vvorhandenen Möglichkeiten nicht mit der komplexen Realiät voll kompatibel zumal wir hier über ggf Jahrhunderte der Geschichte sprechen ...
                  Anyway, vielen Dank für deine Hilfe auf diesem Wege! Viele Grüße und ein schönes Restwochenende!

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                  • Charlie24
                    Erfahrener Benutzer
                    • 14.03.2014
                    • 45933

                    #10
                    Sehe das genauso, vermutlich wollte der Notar damals abkassieren und hat beide Teile einzeln beurkundet.
                    Das ist bei Wohnungseigentum gängige Praxis. Da gibt es oft gesonderte Teilungserklärungen für die Wohnungen und die Garagen / Tiefgaragenstellplätze,

                    mit Gebührenschneiderei hat das nicht unbedingt etwas zu tun. Die Bewertungsstelle kann das auch nach geltendem Recht zusammenführen, wenn sie mag
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    • Bionda
                      Neuer Benutzer
                      • 23.07.2022
                      • 7

                      #11
                      Ich möchte gerne Chary etwas fragen- weis aber nicht wie?

                      Kommentar

                      • Bionda
                        Neuer Benutzer
                        • 23.07.2022
                        • 7

                        #12
                        Charlie 24 sry

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                        • Bionda
                          Neuer Benutzer
                          • 23.07.2022
                          • 7

                          #13
                          Charly, wie kann ich Dich anschreiben?

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                          • Charlie24
                            Erfahrener Benutzer
                            • 14.03.2014
                            • 45933

                            #14
                            Charly, wie kann ich Dich anschreiben?
                            Mich kann man nicht anschreiben, deine Frage stellst du einfach im Forum.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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