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Angaben zum Ertragswert und zum Sachwert

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    Angaben zum Ertragswert und zum Sachwert

    Grundsteuererklärung: Fehlermeldung - Es wurden Sach- und Ertragswert angegeben!

    Hallo in die Runde,

    habe bereits alle Tipps bis heute dazu gelesen und bin doch seit Stunden nicht zur Klärung gelangt.

    Sachstand:
    ein Wohngrundstück mit hälftigen Eigentum (Bruchteilseigentum)
    bebaut mit Einfamilienhaus und angebauter Garage
    Einfamilienhaus hat 2 Wohnungen, die nicht abgetrennt sind, da Nutzung Kellerräume und Dachboden und Flur zusammen-> Habe ich nun zu Zweifamilienhaus abgeändert, obwohl nur je Wohnung 1 Rentner wohnt.
    Das Wohnhaus wurde mit Ertragswert und die Garage mit Sachwert gepflegt, da es ja so vorgegeben ist.
    Für Garage verlangt er eine Anlage.

    Die möglichen angezeigten Fehlerquellen habe ich nochmals überprüft, aufgrund einiger hier im Forum gezeigter Hinweise teilweise angepasst und doch keine Klärung erreicht.

    Wenn die Angaben nicht gemacht meckert er, wenn doch dann auch.

    Wir kann die Fehlermeldung behoben werden?

    Bereits nächste Frage: Wie bekomme ich eine Anlage rein?

    Irgendwie fühle ich mich wie im Großraumversuchsfeld des Bundes!!! Zu ungenaue und zu wenige Hilfen!!!! Da ist eine Steuererklärung mit WISO einfacher.


    #2
    Bitte nicht andere Threads kapern, die ganz andere Fragen betreffen !

    ... ein Wohngrundstück mit hälftigen Eigentum (Bruchteilseigentum)
    Was meinst du damit genau ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Entschuldigung,

      war nicht so gewollt. Versuche mich zurecht zu finden.

      Bruchteilseigentum: Hälfte 1 Elternteil und andere Hälfte Kind

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        #4
        Bruchteilseigentum: Hälfte 1 Elternteil und andere Hälfte Kind
        Das kann eine Bruchteilsgemeinschaft sein, ist es aber nicht in jedem Fall.

        Zwei Wohnungen sind aber sicher kein Einfamilienhaus. Wenn kein Wohnungseigentum begründet wurde, ist das ein Zweifamilienhaus.

        Zum Sachwert dürfen keine Angaben gemacht werden ! Nur die Anzahl der Garagenstellplätze ist einzutragen.

        Welches Bundesland ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Fehlermeldung:
          Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Es wurden sowohl Angaben zum Ertragswert, als auch zum Sachwert gemacht.

          Verweist auf Anlage Grundstück GW2:
          egal ob Einfamilien- oder Zweifamilienhaus -> wird es als Fehler angezeigt in Verbindung mit den anderen

          Fehlerquellen:
          • Anlage Grundstück (GW2) / 5 - Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert / Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert (1. Eintrag)
            • 1 - Allgemeine Angaben
            • 2 - Garagen- und Tiefgaragenstellplätze
            • 3 - Angaben zu den Wohn- und Nutzflächen
          • Anlage Grundstück (GW2) / 6 - Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert
            • Nichtwohngrundstücke zum Sachwert (1. Eintrag)
          und nu?

          Angaben müssen ja gemacht werden!

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            #6
            Sachsen-Anhalt

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              #7
              Habe Garage herausgenommen mit den Angaben. Nun wäre es ok, aber die Garage nicht angezeigt.

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                #8
                ... oder sollte ich die Garage nur unter :

                6 - Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung


                unter 30 und 31 formulieren?

                Kommentar


                  #9
                  Im Beitrag #4 habe ich doch bereits geschrieben:

                  Zum Sachwert dürfen keine Angaben gemacht werden ! Nur die Anzahl der Garagenstellplätze ist einzutragen.
                  Dafür gibt es die Unterseite 2 - Garagen- und Tiefgaragenstellplätze.

                  Auf Seite 6 - Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert darf nichts erfasst werden !
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Danke schön. Versuche ich gleich.

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                      #11
                      Super, ganz herzlichen Dank. Hatte ich dort bereits eingetragen. Passt somit!

                      Echt herzlichen Dank!!!

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                        #12
                        Entschuldige bitte die vielleicht blöde Frage.

                        Ich komme aus NRW.

                        Also lasse ich die Angaben bei Nichtwohngrundstücken weg. Erfasse in GW 1 nur meine Angaben inkl. Garage.
                        Du, Charlie24, sagst oben aber dafür gibt es die Unterseite 2 - Garagen und Tiefgaragenstellplätze.
                        irgendwie finde ich dazu aber nichts oder ich übersehe es einfach

                        Liebe Grüße

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                          #13
                          irgendwie finde ich dazu aber nichts oder ich übersehe es einfach
                          In der Anlage Grundstück (GW2) ist die Seite 5 Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert in 3 Teilseiten untergliedert.

                          Auf der Teilseite 2 ist die Anzahl von Stellplätzen in Garagen oder Tiefgaragen einzutragen. Stellplätze im Freien sind nicht zu erfassen.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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