Ich habe ein ein denkmalgeschüztes Haus in NRW (Mietwohngrundstück, Alleineigentum), das vor 1949 gebautt wurde. Auf dem Grundstück steht auch ein Nebengebäude (ohne Wohnraum, ehemalie Stallung), welches auch unnter DSch steht. Nach der Ausfüllung von GW 1 habe ich nur in GW 2 unter 3 - Angaben zu vollständiger Grundsteuervergünstigungen in Zeile 10 ...Gebäude, das ein Baudenkmal im Sinne des jeweiligen Landesdenkmalschutzgesetzes... angekreuzt. Den weiteren Punkt konnte ich auch noch ausfüllen; bei den übrigen Punkten konnte ich nicht mehr zwischen Nichtwohngrundstücksanteilen (z.B. Stallungen) und Wohnrauman differenzieren. Bei der Nutzungsart war des DSch Anteil nicht mehr aufgeührt.
Eigentlich dachte ich, dass für mch die Anlage GW 4 auch massgebend sei! Das Formular GW 4 konnte ich aber nirgendwo aufrufen.
Ist GW4 für NRW nicht ausführbar?
Eigentlich dachte ich, dass für mch die Anlage GW 4 auch massgebend sei! Das Formular GW 4 konnte ich aber nirgendwo aufrufen.
Ist GW4 für NRW nicht ausführbar?
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