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Geschäftsgrundstück mit fremden Gebäuden

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    Geschäftsgrundstück mit fremden Gebäuden

    Hallo,
    folgender Fall:
    Ich habe ein Geschäftsgrundstück=Grund und Boden mit fremden Gebäuden.
    Grund und Boden sowie das fremde Gebäude bilden also 2 wirtschaftliche Einheiten.
    Für die wirtschaftliche Einheit "Grund und Boden" muss ich also die Formulare ausfüllen, nur finde ich dazu bei "Art der wirtschaftlichen Einheit" keine Auswahl-Möglichkeit. Ich kann zwar "bebautes Grundstück" auswählen, was aber logischerweise zur Folge hat, dass auch die Angaben für ein Gebäude gemacht werden müssen, die ich aber nicht habe, da hierfür der Gebäudebesitzer zuständig ist und auch bisher die Grundsteuer dafür zahlt.
    Ich zahle nur die Grundsteuer für den "Grund und Boden" und möchte auch nur hierfür die Erklärung abgeben.
    Kann mir jemand hier weiterhelfen?
    Danke im Voraus.


    #2
    Welches Bundesland ? Man kann durchaus angeben, dass es auf dem Grundstück fremde Gebäude gibt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,
      es ist NRW und das Gebäude ist eine Tankstelle (Zapfsäulen mit Überdachung und eine Waschhalle, Der Verkaufsshop wird separat behandelt.

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        #4
        es ist NRW
        In NRW und den anderen 10 Bundesländern, die Bundesrecht anwenden, ändert sich die Rechtslage.

        Die bisherige Aufspaltung auf 2 wirtschaftliche Einheiten entfällt, Schuldner der Grundsteuer wird ab 2025 der Eigentümer des Grund und Bodens

        sein. Nachzulesen hier: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__262.html

        Zur Einreichung der Erklärung bist du verpflichtet. Die Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer der Gebäude erfolgen auf Seite 8

        der Anlage Grundstück. In der Hilfe steht folgendes:

        Bei einem Gebäude auf fremdem Grund und Boden bilden das Gebäude und der dazugehörende Grund und Boden eine wirtschaftliche Einheit.
        Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ist in diesem Fall von der Eigentümerin beziehungsweise von dem Eigentümer des Grund und Bodens
        unter Einbeziehung der (wirtschaftlichen) Eigentümerin beziehungsweise des (wirtschaftlichen) Eigentümers des Gebäudes abzugeben. Tragen Sie in den
        Zeilen 39 bis 43 daher bitte den Namen und die Anschrift der (wirtschaftlichen) Eigentümerin beziehungsweise des (wirtschaftlichen) Eigentümers des Gebäudes ein.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke für die ausführlichen Informationen, auch wenn sie für mich wegen des zusätzlichen Aufwandes weniger erfreulich sind.
          Beste Grüße
          Gaborin

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            #6
            Hallo Charlie24
            hier ähnlicher Fall in Schleswig - Holstein.
            Grundstück gehört einer Erbengemeinschaft. Gebäude hat eine GmbH errichtet.

            Als Grundstücksart ist "Geschäftsgrundstück". anzugeben
            Die Gebäudeart : Betriebsstätte (11.1) (ausgebaute Halle mit Betrieben)

            Frage : Ist jetzt bei der Sachwertermittlung auch die Bruttogrundfläche der Halle anzugeben auch wenn
            nur ein Teil der Halle auf dem betroffenen Grundstück steht
            was ist hier anzusetzen ? Grundfläche Halle aufteilen ??

            Das bedeutet zum Schluß, wenn Grundstück und Gebäude als eine wirtschaftliche Einheit angesehen werden
            erhöht sich die Grundsteuer durch den Sachwert des Gebäudes dich erheblich.
            Danke im Voraus

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              #7
              auch wenn nur ein Teil der Halle auf dem betroffenen Grundstück steht
              Wenn das Flurstück die wirtschaftliche Einheit ist, wirst du auch nur den Hallenteil erklären müssen, der auf der Fläche steht.

              Wie kommt so etwas eigentlich zustande ?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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