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    grundsteuer

    Ich komm nicht weiter- hätte Frage an Charly bitte

    #2
    Lieber Charly - ich habe 1 Whng in einem 15 Parteien Haus und die Hausverwaltung sagte mir, mein Anteil wäre 984 von dem 1666qm großen Grundstück- aber wenn ich 984 von 10000 in Zähler und Nenner eingebe funkt. das nicht- kannst Du mir bitte helfen?

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      #3
      984/10000 bei einer Größe von 1666 m² wären abgerundet 163 m² für die Zeile 4 der Anlage Grundstück
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Lieber Charly - ich habe noch 1 Whng in demselben 15 Parteien Haus und die Hausverwaltung sagte mir, mein Anteil wäre 429 von dem 1666qm großen Grundstück-
        können Sie mir das auch noch bitte ausrechnen? Und wenn es nicht zuviel Mühe macht, würden Sie mir mal bitte den Rechnungs Weg hier darlegen? Ich war schon immer schlecht in Mathe aber als Seniorin, bin ich damit hoffnungslos überfordert??? Liebe Grüsse

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          #5
          Gerechnet wird so, wie aus der Tabelle ersichtlich:

          Berlin_tegel.JPG
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            mein Anteil wäre 984 von dem 1666qm großen Grundstück
            Soll die 984 jetzt der zur wirtschaftlichen Einheit in qm gehörende Anteil vom Grundstück sein?
            Wo kommt der Nenner 10.000 her, der steht doch in ihren Angaben laut Hausverwaltung nirgends?

            Die Werte von Charlie24 sind nur Beispielwerte, das sind doch nicht Ihre Werte !

            Ich komm da überhaupt nicht mit, sie können doch nicht einfach völlig wild irgendwelche Werte in der Grundsteuererklärung angeben !

            Gruß
            Sepp

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              #7
              Wo kommt der Nenner 10.000 her, der steht doch in ihren Angaben laut Hausverwaltung nirgends?
              Im Beitrag #2 steht:

              die Hausverwaltung sagte mir, mein Anteil wäre 984 von dem 1666qm großen Grundstück- aber wenn ich 984 von 10000 in Zähler und Nenner eingebe funkt. das nicht-
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                VIELEN VIELEN 1000 DANK !!!!! Ich hätte das alleine in 100 Jahren nicht geschafft- Sie sind echt SUPER- DANKE!

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                  #9
                  Grundsteuer 1000.0
                  Gegebenheiten:
                  Flurstück 344 165qm2 Unser alleiniger Besitz, je zur Hälfte meinem Mann und mir, bebaut mit Garage und Scheune
                  Flurstück 344/1 342qm2 Da gehört uns die Hälfte, also jedem 1/4, bebaut mit einem Haus das in Stockwerkseigentum aufgeteilt ist.
                  Egal was ich beim Ausfüllen rein schreibe, es kommt immer eine Fehlermeldung bei den Qutratmetern und dem Anteil Zähler/Nenner.
                  Der Mitarbeiter vom Finanzamt hat geschriebe, dass Stockwerkseigentum behandelt wird wie eine Eigentumswohnung.
                  Ich weiß nicht weiter, hat jemand eine Idee?

                  Grüße aus dem Schwarzwald
                  Karin

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                    #10
                    Die beiden Flurstücke gehören zur gleichen wirtschaftlichen Einheit, nehme ich an. Haben sie auch den gleichen Bodenrichtwert ?

                    Beim Flurstück 344 sind im Hauptvordruck (GW1) in Zeile 11 als Zähler und Nenner jeweils 1 einzutragen, beim Flurstück 344/1

                    ist der Zähler in Zeile 11 dann 1, der Nenner ist 2. Bei den Eigentümer(innen) / Beteiligten ist Ehegatten auszuwählen,

                    Zähler und Nenner in Zeile 51 sind jeweils 1 und 2. Ob in Zeile 11 ganz unten bei beiden Flurstücken auf erste Fläche

                    geschlüsselt werden darf, hängt davon ab, ob die Bodenrichtwerte identisch sind. Wenn das der Fall ist, trägst du in

                    Zeile 3 von GW2 als Wert 336 m² ein.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Die beiden Flurstücke gehören zur gleichen wirtschaftlichen Einheit, nehme ich an. Haben sie auch den gleichen Bodenrichtwert ?

                      Beim Flurstück 344 sind im Hauptvordruck (GW1) in Zeile 11 als Zähler und Nenner jeweils 1 einzutragen, beim Flurstück 344/1

                      ist der Zähler in Zeile 11 dann 1, der Nenner ist 2. Bei den Eigentümer(innen) / Beteiligten ist Ehegatten auszuwählen,

                      Zähler und Nenner in Zeile 51 sind jeweils 1 und 2. Ob in Zeile 11 ganz unten bei beiden Flurstücken auf erste Fläche

                      geschlüsselt werden darf, hängt davon ab, ob die Bodenrichtwerte identisch sind. Wenn das der Fall ist, trägst du in

                      Zeile 3 von GW2 als Wert 336 m² ein.

                      Vielen, vielen Dank, war fast schon am verzweifeln.

                      Grüßle aus dem Schwarzwald
                      Karin

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                        #12
                        Ich habe einen Anteil von 184/10000 eines 1112m² = 20,468 m² großes Wohnungsgrundstücks
                        plus einen Anteil von 31/10000 eines 3972m² = 123,132m² großen Grundstücks dass aus Parkplätze und Pr1vatstraßen besteht.
                        Auf der Karte steht 2800/W2.0 neben 550/W.04.
                        Stimmt es dass ich für das erste Grundstücks die Zahl 2800 benutzen kann und für das zweite Grundstück die Zahl 550?
                        Danke!

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                          #13
                          Bei einem Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid in NRW wird dem Einspruch stattgegen, man erhält aber aus technischen Gründen keinen Abhilfebescheid. Man wird auf später, wann immer das sein mag vertröstet.

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                            #14
                            Guten Morgen,

                            auch wenn jetzt der Abgabezeitpunkt gerade aus politischen Gründen verschoben wurde, möchte ich dieses Problem jetzt lösen.

                            Mein Grundsteuerobjekt befindet sich in Schleswig Holstein. Es handelt sich um eine Arztpraxis (vermietet, Eigentum einer Verwandten) in einem MFH (vier Parteien, die Eigentümer wohnen sonst alle selber in den Wohnungen).

                            Ich bin mir unsicher über die Eintragungen im Bereich Anlage GW2 "Nichtwohngrundstück zum Sachwert".
                            Der Fehlertext lautet: Es wurden sowohl Angaben zum Ertragswert, als auch zum Sachwert gemacht.

                            1. GW2: Gebäudeart möglich sind die Eintragung "gemischt genutztes Grundstück" oder "Ärztehaus"?
                            2. GW2: Angaben zur Grundstücksart: "Teileigentum" oder "Mietwohngrundstück" oder was?
                            3. GW2: die Bruttofläche, Zeile 22: ich habe Angaben zur Größe der beiden Praxisgeschosse aus der Teilungserklärung - addiere ich die und setze die hier ein? Oder nutze ich den Teilungsschlüssel aus der Teilungserklärung (310/1000 und wende ihn auf die Flurstückgröße an?).

                            Vielen Dank für die Hilfe, ich hoffe ich komme dann weiter.

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                              #15
                              Die Grundstücksart ist Teileigentum, das wird zum Sachwert bewertet. Bezogen auf das Teileigentum, kommt Ärztehaus der Sache zwar näher

                              als Wohnhäuser mit Mischnutzung, andererseits steht das unter Krankenhäuser, Kliniken, Tageskliniken. So eine Einstufung kann nur anhand

                              der Baugestaltung vor Ort beurteilt werden. Bruttogrundflächen sind ein auf Gebäude bezogener Wert, mit dem Anteil am Grund und Boden

                              hat das nichts zu tun. Bruttogrundflächen kann man entweder anhand von Bauunterlagen ermitteln oder man rechnet die Nutzflächen hoch.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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