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  • HundKatzeMaus
    antwortet
    Ja genau, aber mein Grundstück ist nur 106qm² und nicht 136qm².
    Man mag ja sein, aber dein rechnericher Anteil ist nunmal 136m² und die musst du angeben. Klingt unlogisch, ist aber so. Erhöht doch den Wert deine Wohnung, sei froh. Für die Höhe der künftigen Grundsteuer ist das aber nicht besonders relevant. ;-)

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  • wbx32
    antwortet
    Nein, dort habe ich die Gesamtfläche eingegeben von 1194 qm² und den Bodenrichtwert von BORIS übernommen.
    Ja genau, aber mein Grundstück ist nur 106qm² und nicht 136qm².
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  • L. E. Fant
    antwortet
    1194 x 114 / 114 = 136

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  • HundKatzeMaus
    antwortet
    Was genau hast eingegeben? Ein Screenshot wäre hilfreich. Hast du bei der Anlage Grundstück beim Bodenrichtwert die Grundstücksgröße mit 136m² angegeben. Berechnung erfolgt so: 1194 * 114 / 1000 = 136,116 abgerundet auf 136m².

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  • wbx32
    antwortet
    Hallo Charlie,

    ich brauche Hilfe.

    Mein Grundstück ist 106qm², mein MEA ist 114 von 1000, das Grundstück hat eine Gesamtfläche von 1194 qm².
    Habe beim Online Formular es noch extra angemerkt, jedoch kann ich das Formular wegen der Fehlermeldung zur Gesamtfläche und Zähler/Nenner nicht absenden.

    Was kann ich tun?

    Lg

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  • Rosalinde
    antwortet
    Hallo, ich hoffe ich stelle an der richtigen Stelle die Frage..
    Ich wohne in einem EFH, in welchem ich 1 Büro an eine Firma vermietet habe. Der Firma habe ich auch eine Lagerhalle auf dem Grundstück vermietet.
    Wo trage ich das bei der Grundsteuererklärung für Rheinland Pfalz ein? Mir wird immer Fehler angezeigt...

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  • pelle
    antwortet
    Ok, gut dann denke ich wollen Sir mir damit sagen das dieser Punkt ok sein sollte. Stimmt, da steht kein "und" jedoch ist es etwas verwirrend oder man lässt sich besser immer von dem Medien verwirren. Gut dann warte ich mal ab was da kommt.

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  • multi
    antwortet
    Zitat von pelle Beitrag anzeigen

    Ja mich verwirrt das im nach hinein das [B]Lage des Grundstücks und Betriebs der Land- und Forstwirtschaft hier zusammengefasst sind.
    Da steht kein "und" im Protokoll.

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  • pelle
    antwortet
    Zitat von multi Beitrag anzeigen

    Also hast du ein Grundstück oder einen Betrieb der LuF, und irgendwo liegt das Ganze? Und was ist nun das Problem?
    Ja mich verwirrt das im nach hinein das Lage des Grundstücks und Betriebs der Land- und Forstwirtschaft hier zusammengefasst sind.

    Edit: Denke es macht doch einen Unterschied ob es Privat / LAND / oder Forstwirtschaft ist, hier wird ja Privat und Gewerbe zusammengefasst.


    Nicht das hier mein Grundstück als Betrieb erkannt wird. Lage das passt ja aber es ist nun mal ja kein Betrieb. Oder versteh ich das nun falsch.

    Danke vorab
    Zuletzt geändert von pelle; 06.01.2023, 10:12.

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  • multi
    antwortet
    Zitat von pelle Beitrag anzeigen
    Also zur Frage, ich sehe in meinen Übertragungsprotokoll folgendes:
    Lage des Grundstücks / Betriebs der Land- und Forstwirtschaft
    Also hast du ein Grundstück oder einen Betrieb der LuF, und irgendwo liegt das Ganze? Und was ist nun das Problem?

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  • pelle
    antwortet
    Hallo, ich habe die Grundsteuer zwar schon im Juli übermittelt nun aber bin ich verunsichert da ich täglich lese bei Fehler was hier an Kosten drohen kann. Gerade wenn man den Fehler zur Landwirtschaftlichen Nutzung angibt. Ich bin Privat Person aus BW und könnte sonst ja noch Einspruch einlegen falls ich hier was falsch gemacht habe.

    Also zur Frage, ich sehe in meinen Übertragungsprotokoll folgendes:
    Lage des Grundstücks / Betriebs der Land- und Forstwirtschaft
    5 Straße / Lagebezeichnung
    6 Hausnummer
    7 Postleitzahl
    7 Ort
    mit meinen Daten. Dabei bin ich mir sicher Landwirtschaft hier nicht angegeben zu haben sondern bei Art der Einheit folgendes:
    4 Art der wirtschaftlichen Einheit Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens)
    Habe ich hier doch den Fehler gemacht und mein Grundstück als Land und Forstwirtschaft ausgegeben?
    Ich meine ich kann dies ja Nachweisen das ich keine Landwirtschaft habe, a) habe ich kein Gewerbe und b) ist meine Haus mitten in der Stadt wo nie und nimmer was derart betrieben werden könnte.

    Vielen Dank
    Zuletzt geändert von pelle; 06.01.2023, 10:10.

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  • Charlie24
    antwortet
    Nach der Wohnfläche wird in BW nicht gefragt, den m²-Anteil am Grund und Boden für die Zeile 3 von GW2 muss man selbst berechnen.

    Abgerundet müssten das 30 m² sein.

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  • multi
    antwortet
    Zitat von Znerol Beitrag anzeigen

    Habe eine Frage zur Grundsteuererklärung in BW, habe eine Wohnung in einem Seniorenwohnheim, diese hat eine Wohnfläche vo 31 qm und einen Anteil laut HV von 63/10055 ebenso einen Tiefgaragen Stellplatz mit einem Anteil von 23/10055 bei einer Grundstücks Fläche von 3520 qm und einem Bodenrichtwert von 140 €.Wäre froh um jede Hilfe. Gruß Znerol
    Wie bereits gesagt gibt es einen Sticky u.a. zu BW. Wenn du daraufhin konkrete Fragen hast, gerne. Im Endeffekt wirst du in gw1 das Flurstück zweimal erklären müssen, mit 63/10055 bzw. 23/10055, jeweils enthalten in erster Fläche, und in gw2 die in Summe 86/10055 von 3520qm mit dem entsprechenden brw.

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  • Znerol
    antwortet
    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

    Wenn Du eine Frage zu Elster hast dann kannst Du die hier stellen.
    Habe eine Frage zur Grundsteuererklärung in BW, habe eine Wohnung in einem Seniorenwohnheim, diese hat eine Wohnfläche vo 31 qm und einen Anteil laut HV von 63/10055 ebenso einen Tiefgaragen Stellplatz mit einem Anteil von 23/10055 bei einer Grundstücks Fläche von 3520 qm und einem Bodenrichtwert von 140 €.Wäre froh um jede Hilfe. Gruß Znerol

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  • Charlie24
    antwortet
    ... laut Hausverwaltung 63/10055 und einen Tiefgaragen Stellplatz Anteil 23/10055 gesamt Fläche des Grundstücks ist 3520qm
    Wie man den m²-Anteil am Grund und Boden berechnen muss, ist hier beschrieben:

    Vorbemerkung: Das Forum hier nennt sich ELSTERFORUM, die vollständige Bezeichnung ist allerdings ELSTER Anwenderforum. Ich bitte, das wörtlich zu verstehen. Hier helfen sich Anwender gegenseitig bei Fragen zur elektronischen Steuererklärung. Es geht nicht um Steuerberatung, die ist in Deutschland nur den im Steuerberatungsgesetz

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