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  • L. E. Fant
    antwortet
    Zitat von Znerol Beitrag anzeigen
    wäre schön wenn auch mir geholfen werden kann. Gruß Lorenz
    Wenn Du eine Frage zu Elster hast dann kannst Du die hier stellen.

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  • Znerol
    antwortet
    Hallo Charlie 24
    auch ich bräuchte Hilfe, habe eine vermietete Wohnung
    mit 31 qm plus Abstellraum laut Hausverwaltung 63/10055 und einen Tiefgaragen Stellplatz Anteil 23/10055 gesamt Fläche des Grundstücks ist 3520qm wäre schön wenn auch mir geholfen werden kann. Gruß Lorenz

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  • Charlie24
    antwortet
    Frage 1. Erfasse ich die Flst jeweils einzeln bei der Anlage GW1?
    Ja, beide Flurstücke sind in GW1 einzeln zu erfassen.

    Frage 2. Bei der Anlage GW2 komme ich nicht auf die Fläche des Grunstücks ohne das das Programm Fehler anzeigt? Ich hab dort angegeben 104 qm2 und bodenrichtwert.
    Ich komme ebenfalls auf insgesamt 104 m², das ist schon richtig. Hast du bei den Flurstücken in GW1 Zeile 11 Kennzahl 19 jeweils 1 - erste Fläche

    ausgewählt ?

    Frage 3. Bei Einfamilienhäusern 145 qm wo gebe ich dies bei den Angaben zum Wohn und Nutzfläche. an?
    Die Wohnfläche ist in GW2 auf Seite 5 - Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert zu erfassen. Man muss das Gebäude zunächst

    hinzufügen. Dann kann man auf Teilseite 3 die Wohnfläche angeben. Das Objekt ist im Übrigen kein Einfamilienhaus sondern Wohnungseigentum

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  • Hate2BeatUs
    antwortet
    hallo,
    ich brauch Hilfe, unser Haus ist ein Einfamilienreihnhaus im Saarland.

    Flst. 64/10 zu 3249 m2 30/1000
    Flst. 95/2 zu 6692 m2 1/1000


    Frage 1. Erfasse ich die Flst jeweils einzeln bei der Anlage GW1?
    Frage 2. Bei der Anlage GW2 komme ich nicht auf die Fläche des Grunstücks ohne das das Programm Fehler anzeigt? Ich hab dort angegeben 104 qm2 und bodenrichtwert.
    Frage 3. Bei Einfamilienhäusern 145 qm wo gebe ich dies bei den Angaben zum Wohn und Nutzfläche. an?


    Danke im Voraus.
    Zuletzt geändert von Hate2BeatUs; 14.10.2022, 15:41.

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  • Charlie24
    antwortet
    Die Grundstücksart ist Teileigentum, das wird zum Sachwert bewertet. Bezogen auf das Teileigentum, kommt Ärztehaus der Sache zwar näher

    als Wohnhäuser mit Mischnutzung, andererseits steht das unter Krankenhäuser, Kliniken, Tageskliniken. So eine Einstufung kann nur anhand

    der Baugestaltung vor Ort beurteilt werden. Bruttogrundflächen sind ein auf Gebäude bezogener Wert, mit dem Anteil am Grund und Boden

    hat das nichts zu tun. Bruttogrundflächen kann man entweder anhand von Bauunterlagen ermitteln oder man rechnet die Nutzflächen hoch.

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  • janmartinus
    antwortet
    Guten Morgen,

    auch wenn jetzt der Abgabezeitpunkt gerade aus politischen Gründen verschoben wurde, möchte ich dieses Problem jetzt lösen.

    Mein Grundsteuerobjekt befindet sich in Schleswig Holstein. Es handelt sich um eine Arztpraxis (vermietet, Eigentum einer Verwandten) in einem MFH (vier Parteien, die Eigentümer wohnen sonst alle selber in den Wohnungen).

    Ich bin mir unsicher über die Eintragungen im Bereich Anlage GW2 "Nichtwohngrundstück zum Sachwert".
    Der Fehlertext lautet: Es wurden sowohl Angaben zum Ertragswert, als auch zum Sachwert gemacht.

    1. GW2: Gebäudeart möglich sind die Eintragung "gemischt genutztes Grundstück" oder "Ärztehaus"?
    2. GW2: Angaben zur Grundstücksart: "Teileigentum" oder "Mietwohngrundstück" oder was?
    3. GW2: die Bruttofläche, Zeile 22: ich habe Angaben zur Größe der beiden Praxisgeschosse aus der Teilungserklärung - addiere ich die und setze die hier ein? Oder nutze ich den Teilungsschlüssel aus der Teilungserklärung (310/1000 und wende ihn auf die Flurstückgröße an?).

    Vielen Dank für die Hilfe, ich hoffe ich komme dann weiter.

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  • Tinee
    antwortet
    Bei einem Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid in NRW wird dem Einspruch stattgegen, man erhält aber aus technischen Gründen keinen Abhilfebescheid. Man wird auf später, wann immer das sein mag vertröstet.

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  • rbakels
    antwortet
    Ich habe einen Anteil von 184/10000 eines 1112m² = 20,468 m² großes Wohnungsgrundstücks
    plus einen Anteil von 31/10000 eines 3972m² = 123,132m² großen Grundstücks dass aus Parkplätze und Pr1vatstraßen besteht.
    Auf der Karte steht 2800/W2.0 neben 550/W.04.
    Stimmt es dass ich für das erste Grundstücks die Zahl 2800 benutzen kann und für das zweite Grundstück die Zahl 550?
    Danke!

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  • RathfelderK
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Die beiden Flurstücke gehören zur gleichen wirtschaftlichen Einheit, nehme ich an. Haben sie auch den gleichen Bodenrichtwert ?

    Beim Flurstück 344 sind im Hauptvordruck (GW1) in Zeile 11 als Zähler und Nenner jeweils 1 einzutragen, beim Flurstück 344/1

    ist der Zähler in Zeile 11 dann 1, der Nenner ist 2. Bei den Eigentümer(innen) / Beteiligten ist Ehegatten auszuwählen,

    Zähler und Nenner in Zeile 51 sind jeweils 1 und 2. Ob in Zeile 11 ganz unten bei beiden Flurstücken auf erste Fläche

    geschlüsselt werden darf, hängt davon ab, ob die Bodenrichtwerte identisch sind. Wenn das der Fall ist, trägst du in

    Zeile 3 von GW2 als Wert 336 m² ein.

    Vielen, vielen Dank, war fast schon am verzweifeln.

    Grüßle aus dem Schwarzwald
    Karin

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  • Charlie24
    antwortet
    Die beiden Flurstücke gehören zur gleichen wirtschaftlichen Einheit, nehme ich an. Haben sie auch den gleichen Bodenrichtwert ?

    Beim Flurstück 344 sind im Hauptvordruck (GW1) in Zeile 11 als Zähler und Nenner jeweils 1 einzutragen, beim Flurstück 344/1

    ist der Zähler in Zeile 11 dann 1, der Nenner ist 2. Bei den Eigentümer(innen) / Beteiligten ist Ehegatten auszuwählen,

    Zähler und Nenner in Zeile 51 sind jeweils 1 und 2. Ob in Zeile 11 ganz unten bei beiden Flurstücken auf erste Fläche

    geschlüsselt werden darf, hängt davon ab, ob die Bodenrichtwerte identisch sind. Wenn das der Fall ist, trägst du in

    Zeile 3 von GW2 als Wert 336 m² ein.

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  • RathfelderK
    antwortet
    Grundsteuer 1000.0
    Gegebenheiten:
    Flurstück 344 165qm2 Unser alleiniger Besitz, je zur Hälfte meinem Mann und mir, bebaut mit Garage und Scheune
    Flurstück 344/1 342qm2 Da gehört uns die Hälfte, also jedem 1/4, bebaut mit einem Haus das in Stockwerkseigentum aufgeteilt ist.
    Egal was ich beim Ausfüllen rein schreibe, es kommt immer eine Fehlermeldung bei den Qutratmetern und dem Anteil Zähler/Nenner.
    Der Mitarbeiter vom Finanzamt hat geschriebe, dass Stockwerkseigentum behandelt wird wie eine Eigentumswohnung.
    Ich weiß nicht weiter, hat jemand eine Idee?

    Grüße aus dem Schwarzwald
    Karin

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  • Bionda
    antwortet
    VIELEN VIELEN 1000 DANK !!!!! Ich hätte das alleine in 100 Jahren nicht geschafft- Sie sind echt SUPER- DANKE!

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  • Charlie24
    antwortet
    Wo kommt der Nenner 10.000 her, der steht doch in ihren Angaben laut Hausverwaltung nirgends?
    Im Beitrag #2 steht:

    die Hausverwaltung sagte mir, mein Anteil wäre 984 von dem 1666qm großen Grundstück- aber wenn ich 984 von 10000 in Zähler und Nenner eingebe funkt. das nicht-

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  • Sepp
    antwortet
    mein Anteil wäre 984 von dem 1666qm großen Grundstück
    Soll die 984 jetzt der zur wirtschaftlichen Einheit in qm gehörende Anteil vom Grundstück sein?
    Wo kommt der Nenner 10.000 her, der steht doch in ihren Angaben laut Hausverwaltung nirgends?

    Die Werte von Charlie24 sind nur Beispielwerte, das sind doch nicht Ihre Werte !

    Ich komm da überhaupt nicht mit, sie können doch nicht einfach völlig wild irgendwelche Werte in der Grundsteuererklärung angeben !

    Gruß
    Sepp

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  • Charlie24
    antwortet
    Gerechnet wird so, wie aus der Tabelle ersichtlich:

    Berlin_tegel.JPG

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