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Grundsteuerreform: Zwei Grundstücke, unterschiedliche Eigentümer, bebaut und unbebaut

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    Grundsteuerreform: Zwei Grundstücke, unterschiedliche Eigentümer, bebaut und unbebaut

    Hallo zusammen,

    ich versuche gerade die Angaben für die Grundsteuerreform zu machen.

    Zunächst was Grundsätzliches. Ich habe zwei Grundstücke. Eines bebaut mit einem 3-Familienhaus. Das Zweite wurde zur Optmierung der Grundstücksform vom Nachbarn hinzugekauft. Wird genutzt wie eines, sind aber numal zwei. Das Zweite ist auch nicht bebaut. Dazu kommt dass das bebaute nur mir, das unbebaute mir und meiner Frau gehört.

    Ich habe nicht das Gefühl, nachdem ich mich durch die Formulare geblättert habe, das ich für jedes Grundstück seperat auswählen kann ob es bebaut ist oder nicht.

    Wie muß ich da jetzt überhaupt vorgehen.

    Danke im voraus und Gruß
    Manfred

    #2
    Wird genutzt wie eines, sind aber numal zwei.
    Es sind zwar zwei Flurstücke, aber meines Erachtens ist das eindeutig nur eine wirtschaftliche Einheit, auch wenn die Eigentumsverhältnisse

    nicht identisch sind. In einer Anleitung kann man zum Thema wirtschaftliche Einheit bei Ehegatten nämlich folgendes nachlesen:

    Flurstücke und Gebäude werden auch dann zusammengefasst, wenn sie teilweise dem einen und teilweise dem anderen Ehegatten oder Lebenspartner
    gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz gehören.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die Antwort.

      Muss man nicht irgendwie angeben können wie groß der Anteil meiner Frau genau ist? Im Grunde wäre ihr Anteil auf die Gesamtfläche ca. 8.60%. Ich dachte dass man die Eigentumsverhältnisse genauer angeben kann.

      Die Zähler/Nenner Sache sowohl bei den Flurstücken als auch bei den beteiligten Personen erschließt sich mir nicht so ganz. Bei letzterem hatte ich angenommen dass man dort angeben kann wie der Anteil ist. Ich habe überall einfach bei Zähler/Nenner 1 und 1 angegeben. Ist aber vermutlich nicht korrekt. Bei den Flurstücken habe ich zusätzlich einmal erste und einmal zweite Fläche ausgewählt. Bei den Eigentumsverhältnissen habe ich logischerweise 4 (Ehegatten/Lebenspartner) ausgewählt.

      Vielleicht denke ich ja sogar zu kompliziert .

      Gruß
      Manfred


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        #4
        Bei den Flurstücken habe ich zusätzlich einmal erste und einmal zweite Fläche ausgewählt.
        Wenn beide den gleichen Bodenrichtwert haben, sind beide über erste Fläche zu schlüsseln und in Zeile 4 nur die Summe einzutragen.

        Die Eigentumsanteile von dir und deiner Frau kannst du doch anhand der m² ausrechnen. Wenn dabei recht krumme Werte

        herauskommen, kann man ja als Nenner auch die Gesamtfläche beider Flurstücke hernehmen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke nochmal.

          Damit sollte ich das nun hinbekommen

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