Grundsteuer - Wiederholte Übertragung bei fehlerhafter Eingabe

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  • xlion81
    Neuer Benutzer
    • 23.07.2022
    • 4

    #1

    Grundsteuer - Wiederholte Übertragung bei fehlerhafter Eingabe

    Bei der Einkommenssteuererklärung wird immer die letzte Übertragung vom Finanzamt ausgewertet. Ist es bei der Grundsteuer genauso?
    Ich habe bei meinen Angaben einen groben Fehler gemacht, der mit im Nachhinein aufgefallen ist. Ich habe diesen nach einer Datenübernahme korrigiert und unter demselben Aktenzeichen nochmal übertragen. Kann jemand bestätigen, dass es soweit passt?
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45932

    #2
    ,,, immer die letzte Übertragung vom Finanzamt ausgewertet. Ist es bei der Grundsteuer genauso?
    Das wird auch bei der Grundsteuer so sein, das passt dann schon.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • xlion81
      Neuer Benutzer
      • 23.07.2022
      • 4

      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Das wird auch bei der Grundsteuer so sein, das passt dann schon.
      Vielen Dank Charlie für die schnelle Antwort! Weißt du das auch genau bzw. wo bekomme ich eine belastbare Antwort? Einfach mal anrufen?

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45932

        #4
        Weißt du das auch genau bzw. wo bekomme ich eine belastbare Antwort?
        Im System ELSTER war das bisher so und zwar quer durch alle Steuererklärungen, warum sollte es hier anders sein ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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