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Wie trägt man ausländische Kapitalerträge ein?

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    Wie trägt man ausländische Kapitalerträge ein?

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zu drei ausländischen Einkünften im Jahr 2021.
    1. Zinsen auf ein Bankkonto
    2. Dividende auf die Aktien
    3. Kapitalertrag durch den Verkauf einiger Aktien

    Wo muss ich diese ausländischen Einkünfte eintragen? In der Anlage KAP oder AUS oder in einer anderen? und welche Zeilennummern in der Anlage (Jahr 2021)?

    Ich habe diese drei ausländischen Einkünfte auf ein Bankkonto im selben Land erhalten. Ich zahle für diese Einkünfte in diesem Land Steuern. (Diese ausländischen Einkünfte liegen unter 800 €.)

    Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe.

    #2
    Hallo,

    Diese ausländischen Einkünfte liegen unter 800 €.
    Wenn es daneben keine weiteren Kapitalerträge gab (im Inland), dann brauchst du gar nichts erklären.
    Du solltest aber Unterlagen aufbewahren, denn das Finanzamt könnte irgendwann einmal nachfragen.

    Falls du doch erklären willst, dann wäre das Anlage KAP Zeile 19, und für die Aktiengewinne Zeile 20 (nochmal, der Betrag muss doppelt eingetragen werden).

    Ich zahle für diese Einkünfte in diesem Land Steuern.
    Die kannst du u.U. im Ausland zurückholen, in Deutschland könntest du sie maximal anrechnen lassen (dafür muss man aber erstmal Steuern zahlen).

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      vielen Dank Stefan für Ihre Antwort.

      Ich habe nur ein deutsches Einkommen, das mein Gehalt ist.
      Ich habe den Gesamtwert von (Zinsen + Dividenden) in die Anlage-KAP-Zeile 19 eingetragen. (die Einkünfte aus dem Verkauf von Aktien wurden nicht eingetragen). Aber die Elster-Rechnung sagt, dass ich auf diesen Betrag 25 % Steuern zahlen muss. Ist das richtig?
      (Der Betrag beträgt weniger als 800€).
      Zuletzt geändert von jogi343; 25.07.2022, 14:25.

      Kommentar


        #4
        Ja, Kapitalerträge werden mit 25 % besteuert.

        Kommentar


          #5
          Wurde denn auch die Zeile 17 der Anlage KAP ausgefüllt ?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Nein, in der Anlage KAP habe ich nur die Zeile 19 ausgefüllt. Muss ich dafür auch Zeile 17 ausfüllen?
            bedeutet das, dass die 800€-Grenze nicht gilt und jeder Betrag in Zeile 19 mit 25 % besteuert wird?

            Kommentar


              #7
              In Zeile 17 muss angegeben werden, welchen Anteil des Sparer-Pauschbetrags man im Inland für nicht erklärte inländische Kapitalerträge

              tatsächlich beansprucht hat.Wenn das 0 € waren, dann ist da auch 0 einzutragen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Ah, ok, jetzt ist alles perfekt.
                Ich habe 0 in die Zeile 17 eingegeben und es hat wie erwartet funktioniert.

                Vielen, vielen Dank Charlie, LE Fant und Stefan für Ihre Hilfe.

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