Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Hilfe....Grundsteuer - Nutzfläche / Wohnfläche in Bayern

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Hilfe....Grundsteuer - Nutzfläche / Wohnfläche in Bayern

    Hilfe liebe Gemeinde, ich stehe auf dem Schlauch bei der Angabe der Wohnfläche bzw. Nutzfläche meines Einfamilienhaues. Wohnfläche ist im Bauantrag angegeben. (136 m2) Aber woher bekomm ich die Nutzfläche. Brutto Grundfläche der Nutzungseinheit (184 m2) ist es wohl nicht. In einem anderen Beitrag wurde die Nutzflächenangabe weggelassen. Passt das so, wenn das Haus einzig von uns zu Wohnzwecken bewohnt wird? Freue mich auf eure Anworten!

    #2
    Welche Nutzfläche brauchst du denn ? Beim Haus ist nur die Wohnfläche anzugeben. Die Nutzfläche von Garagen trägst du mit 0 ein,

    wenn deren Nutzfläche insgesamt 50 m² nicht überschreitet. Für weitere Nebengebäude gilt das entsprechend, wobei hier die Freigrenze 30 m² sind.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Bei der Eingabe für Einfamilienhaus . Da gibt es Wohnfläche und Nutzfläche zum angeben.. In einem anderen Thread hatte jemand das gleiche Problem. https://forum.elster.de/anwenderforu...ohnfl%C3%A4che Also einfach nur die Wohnfläche und bei Garage und Gartenhaus dann die jeweilige Nutzfläche minus Freibetrag?

      Kommentar


        #4
        Ich habe es bei einem Einfamilienhaus in Bayern so gemacht, dass ich die konkreten Nutzflächen der Garagen und Nebengebäude mit angegeben

        habe, vorgeschrieben ist das aber nicht. Beim Wohnhaus selbst gibt es in meinem Fall nur Wohnfläche, bei Garagen und anderen Nebengebäuden

        nur Nutzfläche. Wäre in dem Wohnhaus ein kleiner Laden untergebracht, gäbe es im Haus sowohl Wohnflächen wie Nutzflächen, aber da hätte ich

        den Gebäudeteil Laden extra aufgeführt.
        :

        Daten_Gebäude.JPG
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Danke, werde es jetzt so machen, dass ich nur die Wohnfläche beim Einfamilienhaus angebe.VG Dani

          Kommentar

          Lädt...
          X