Ich habe die Grundsteuermeldung für meine Eigentumswohnung bereits abgeschickt, habe aber jetzt erst gelesen, dass für Baudenkmäler das Gesetz eine Vergünstigung von 10 % auf die Steuermesszahl vorsieht. Kann ich die Anlage Steuerbefreiung/-vergünstigung nachreichen? Oder muss ich die gesamte Grundsteuererklärung einschließlich Anlage erneut einreichen?
Vielen Dank vorab.
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