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Grundsteuererklärung unvollständig - wie korrigieren ?

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    Grundsteuererklärung unvollständig - wie korrigieren ?

    Ich habe die Grundsteuermeldung für meine Eigentumswohnung bereits abgeschickt, habe aber jetzt erst gelesen, dass für Baudenkmäler das Gesetz eine Vergünstigung von 10 % auf die Steuermesszahl vorsieht. Kann ich die Anlage Steuerbefreiung/-vergünstigung nachreichen? Oder muss ich die gesamte Grundsteuererklärung einschließlich Anlage erneut einreichen?
    Vielen Dank vorab.

    #2
    Oder muss ich die gesamte Grundsteuererklärung einschließlich Anlage erneut einreichen?
    Ja, du übermittelst die ergänzte Erklärung erneut. Das ist bei Mein ELSTER auch nicht anders möglich.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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