Grundsteuer: Garagen- und Tiefgaragenstellplätze - alle oder nur meine angeben?

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  • xlion81
    Neuer Benutzer
    • 23.07.2022
    • 4

    #1

    Grundsteuer: Garagen- und Tiefgaragenstellplätze - alle oder nur meine angeben?

    Muss man bei dem Punkt: Garagen- und Tiefgaragenstellplätze in einem aufgeteilten Mehrfamilienhaus wo einem nur 1 von X Wohnungen gehört 1 oder alle angeben?
    Will hier die Börde wissen wie viele es tatsächlich gibt oder nur die einem gehörende Einheit?
  • xlion81
    Neuer Benutzer
    • 23.07.2022
    • 4

    #2
    Habe glaube ich die Antwort schon selbst in einigen Videos herausgefunden. Die meisten geben hier nur die eigenen Wohneinheiten an.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45928

      #3
      Die meisten geben hier nur die eigenen Wohneinheiten an.
      Bei Wohnungseigentum sind nur die eigenen Miteigentumsanteile und das eigene Sondereigentum Gegenstand der Erklärung.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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