Beispiel: Auf einem 1000qm großen Grundstück stehen zwei gleiche Wohnhäuser (kein Wohneigentum) als wirtschaftliche Einheiten, für die jeweils eine Grundsteuererklärung abzugeben ist.
Ist der zur "wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil: Zähler Nenner" jeweils 1/1? Oder ist eine angemessene Zuordnung der Fläche notwendig, z.B. 400/600 bei unterschiedlichen Gartenflächen der beiden Gebäude?
Im ersten Fall sollte das Finanzamt vermeiden, die Gesamtfläche beiden Gebäuden zuzuordnen und zu besteuern? Schafft es das und wie?
Ist der zur "wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil: Zähler Nenner" jeweils 1/1? Oder ist eine angemessene Zuordnung der Fläche notwendig, z.B. 400/600 bei unterschiedlichen Gartenflächen der beiden Gebäude?
Im ersten Fall sollte das Finanzamt vermeiden, die Gesamtfläche beiden Gebäuden zuzuordnen und zu besteuern? Schafft es das und wie?
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