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Grdst Niedersachsen: Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler Nenner

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    Grdst Niedersachsen: Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler Nenner

    Beispiel: Auf einem 1000qm großen Grundstück stehen zwei gleiche Wohnhäuser (kein Wohneigentum) als wirtschaftliche Einheiten, für die jeweils eine Grundsteuererklärung abzugeben ist.
    Ist der zur "wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil: Zähler Nenner" jeweils 1/1? Oder ist eine angemessene Zuordnung der Fläche notwendig, z.B. 400/600 bei unterschiedlichen Gartenflächen der beiden Gebäude?
    Im ersten Fall sollte das Finanzamt vermeiden, die Gesamtfläche beiden Gebäuden zuzuordnen und zu besteuern? Schafft es das und wie?

    #2
    Wenn die Wohnhäuser bisher als 2 wirtschaftliche Einheiten bewertet waren, würde ich die Grundstücksfläche hälftig aufteilen bzw. zuordnen,

    also in Zeile 6 der Anlage Grundstück als Zähler 1 und als Nenner 2 eintragen. 1 und 1 wäre sicher falsch. Wenn die Wohnhäuser gleich groß

    sind, würde ich mich nicht an den Gartenflächen orientieren.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Wenn die Wohnhäuser bisher als 2 wirtschaftliche Einheiten bewertet waren, würde ich die Grundstücksfläche hälftig aufteilen bzw. zuordnen, also in Zeile 6 der Anlage Grundstück als Zähler 1 und als Nenner 2 eintragen. 1 und 1 wäre sicher falsch. Wenn die Wohnhäuser gleich groß sind, würde ich mich nicht an den Gartenflächen orientieren.
      Bei dieser Konstruktion wäre das Wohneigentumsgesetz das Vorbild, wo man die Miteigentumsanteile am Grundstück in der Regel nach den Wohnflächen der Einheiten zuordnet.

      Wenn jedoch zwischen den beiden Häusern ein Zaun verläuft, würde ich eine Zuordnung nach den jeweiligen Flächenanteilen auch für vernünftig halten.

      Allerdings ist keine der beiden Interpretationen durch die Erläuterungen im Formular gedeckt.
      Aber dass hier auf keinen Fall - wie im Formular angedeutet - die Gesamtfläche beiden wirtschaftlichen Einheiten zugeordnet werden darf, erscheint naheliegend. Sonst hat man die Gesamtfläche bei beiden Einheiten später im Einheitswertbescheid und zahlt doppelt.

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