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Grundsteuer RLP Grundstück aus 2 Flurstücken - Grundstücksart wird nicht angenommen

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    Grundsteuer RLP Grundstück aus 2 Flurstücken - Grundstücksart wird nicht angenommen

    Schönen Sonntag an alle, hier meine Frage:
    Mein Grundstück besteht aus 2 Flurstücken, bilden also eine wirtschaftliche Einheit. Ich habe beide Flurstücken separat mit allen erforderlichen Daten eingegeben.
    Flurstück 1 ist ein Garten, Flurstück 2 mit einem Einfamilienhaus bebaut.

    Nun erhalte ich bei der Plausiprüfung die Fehlermeldung, dass die Angabe zur Grundstücksart, Einfamilienhaus, nicht anerkannt wird.

    Wo ist mein Fehler? Ich finde keine Option, in der ich Flurstück 1 als unbebaut, da Garten, und Flurstück 2 separat als Einfamilienhaus ausweisen/eingeben/erfassen kann.

    Wäre toll, wenn mir jemand meinen Denk- oder Ausfüllfehler erklären könnte.

    Vielen Dank vorab!

    #2
    Welche Eingaben hast Du denn gemacht?

    Zitat von Katja Schoemann Beitrag anzeigen
    Fehlermeldung, dass die Angabe zur Grundstücksart, Einfamilienhaus, nicht anerkannt wird.
    So lautet die Fehlermeldung? Die Angabe zur Grundstücksart, Einfamilienhaus, wird nicht anerkannt?

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      #3
      GW1 ausgefüllt, Festellung/Lage des Grundstücks/Gemarkungen bzw. Flurstücken mit allen erforderlichen Angaben.

      GW2 ausgefüllt, mit Punkt 1: Einfamilienhaus, bei Punkt 4: die Angaben zu Fläche und Bodenrichtwert des jeweiligen (Teil) Grundstück

      Die Fehlermeldung lautet: Aktueller Fehler - bei Wohngrundstücken müssen Angaben zum Ertragswert gemacht werden und es poppt „Art des Grundstückes“ auf.

      Nun weiß ich nicht weiter …

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        #4
        Nun weiß ich nicht weiter …
        Man muss auch Angaben zur Größe der Wohnung und zur Wohnfläche machen, ebenso zur Anzahl der Stellplätze in Garagen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Das verweist also auf Seite 5 der Anlage GW2. Dort musst Du nach meinem Verständnis Eingaben machen.

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            #6
            Ok, wurde in meinen Formularen nicht abgefragt, wo finde ich denn einen Punkt zur Angabe der Größe der Wohnfläche? Garage ist nicht vorhanden.

            Aber danke schonmal für den Hinweis, freundliche Grüße Katja

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              #7
              Oh, deine Antwort hat sich mit meiner überschnitten, dann suche ich mal auf Seite 5. Danke!

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                #8
                Die Angaben zu den Wohn- (und Nutzflächen) sind auf der Unterseite 3 zu machen. Bei reiner Wohnnutzung des Einfamilienhauses gibt es

                keine Nutzflächen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Ganz, ganz herzlichen Dank! Es hat geklappt . Ich bin ständig über das wording gestolpert. War für mich, als IT‘lerin unlogisch.

                  Schönen Sonntag und nochmals danke für die Unterstützung!
                  LG Katja

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                    #10
                    Ich bin ständig über das wording gestolpert
                    Was Mein ELSTER bei Fehlermeldungen als Auswahl anbietet, ist häufig irreführend. Mit den Begriffen des Bewertungsrechts ist man als Laie

                    außerdem praktisch nie befasst und kann deshalb auch nichts damit anfangen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      Grundsteuer NRW Gemarkung Laut Grundbuch heiß Büderich, dies wird von ELSTER mit Rot als fehler angezeigt..
                      Was nun?

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                        #12
                        Der Fehler liegt weiter unten, da fehlen Angaben in den Zeilen 11.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

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