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Steuererklärung Witwe Sterbejahr horrende Nachzahlung

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    Steuererklärung Witwe Sterbejahr horrende Nachzahlung

    Hallo,
    ich bin gerade fertig mit der Welt,. Ich wollte meinen Urlaub nutzen, um u.a. die Einkommenssteuererklärung für 2021 zu erledigen. Mein Mann ist im März 2021 verstorben. Ich habe also Zusammenveranlagung gewählt. Meine Daten habe ich abgerufen und überprüft, die von meinem verstorbenen Ehemann habe ich händisch eingefügt, Also alle Formulare ausgefüllt, den Hauptvordruck, Anlagen N für meinen Mann und mich, Anlage R und R-AV für mich, Vorsorgeaufwand, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Aufwendungen.
    Bei Prüfung der Eingaben das Ergebnis: Nachzahlung 4994,61 € ?????????????????
    Bis März 2021 waren wir beide in Lohnsteuerklasse 4, ab April kam ich automatisch in die 3 bzw. für Die Btriebsrente 6.

    Die Gesamteinkünfte lagen nach Abzug von Freibetr. etc. bei 74.350 €
    dazu Witwenrente + Einmalzahlung Altersvorsorge 8.870 €
    Abzügl. Sonderausgaben = 71.069 €
    Splitting ist berücksichtigt.

    Als Einkommenssteuer wird festgesetzt 10871 €
    Steuer auf Versorgungsbezüge 2.755 €
    Kirchensteuer 1008,88 €

    Abgezogen vom Lohn wurden
    Person A 925 €
    Person B 8399 €
    Rest: 4263 €

    Kirchensteuer gezahlt
    Person A nicht kirchensteuerpflichtig
    Person B 277,27 €
    Rest: 731,61 €
    Dazu muss ich erwähnen, dass ich erst seit Juli 2021 kirchensteuerpflichtig bin und auch das entsprechende Formular ausgefüllt habe: Jan-Jun nicht kirchensteuerpflichtig, Jul-Dez
    Kirche. im Mantelbogen Zeile 22 habe ich keine Angabe gewählt.

    Dass ich auf die Versorgungsbezüge Steuern zahlen muss war mir klar, wobei 2.755 € auch schon heftig ist.

    Dass ich als Witwe mit der sogen. Entlastung für Witwen/r in Steuerklasse 3 4.263 € Einkommenssteuer nachzahlen soll, das tut weh.

    Und kann es sein, dass das Programm die Kirchensteuer für 12 Monate statt 6 berechnet?

    Ich weiß nicht, ob ich etwas übersehen habe, blättere den Entwurf ständig vor und zurück. Kann das wirklich so sein? 5.000 €? Das ist hart.

    Liebe Grüße

    #2
    dazu Witwenrente + Einmalzahlung Altersvorsorge 8.870 €
    Was ist damit gemeint ? Hast du eine Rentenabfindung bekommen ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Mein Mann hatte über seinen Arbeitgeber bei der Allianz Pensionskasse einen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen. Im Schreiben der Versicherung steht "Leistung aus Altersvorsorgevertrag oder betriebliche Altersversorgung". Die haben 4.813,13 € ausgezahlt und auch beim Finanzamt gemeldet. Wurde automatisch eingetragen.

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        #4
        Unschlüssig sieht das Ergebnis auf den ersten Blick nicht aus. Wenn du die Bescheinigungen für Rente und Versorgungsbezüge über

        den Bescheinigungsabruf in die Erklärung übernommen hast, müsste das auch an der richtigen Stelle gelandet sein.

        Kirchensteuer kann, muss aber nicht falsch sein. Der Kirchensteuereinbehalt beim Lohnsteuerabzug erscheint mir zu niedrig.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          In Anlage R 1 ist der Rentenbeitrag eingetragen und unter R-AV 1 dieser Einmalbetrag der Pensionskasse. Unter Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 16 und 17 sind die Beiträge für Krankenkasse und Pflegeversicherung eingetragen.
          Sehe ich das richtig, dass mir gerade die Lohnsteuerklasse 3, weil weniger Lohnsteuer einbehalten, und die Auszahlung der Pensionskasse diese Überraschung bereitet?
          Was würde passieren, wenn ich getrennte Veranlagung wähle? Könnte das meine Steuerlast zumindest reduzieren? Für die Abgabe der letzten Steuererklärung des Verstorbenen sind ja
          m.W. die Erben, also mein Sohn und ich zuständig. Hätte ich da noch eine Möglichkeit?
          Schöne Grüße

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            #6
            Du kannst natürlich zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung wählen. Ob das tatsächlich günstiger ist, bezweifle ich aber. Das muss man ausrechnen, ist aber nur in seltenen Fällen so. Richtig ist, dass in der Steeurklasse drei recht wenig Lohnsteuer einbehalten wird. Kommen dann noch unversteuerte Einkünfte wie die Rente hinzu, ist man schnell bei einer Nachzahlung. Das wäre mit IV nicht passiert, allerdings wäre das Netto unterm Jahr deutlich geringer gewesen.

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              #7
              Dass eine Einzelveranlagung bei der von dir angegebenen Verteilung der Einkünfte steuerlich Vorteile haben könnte, kann ich mir nicht vorstellen.

              Sowohl die Witwenrente wie die Versorgungsabfindung werden ja dir zugerechnet und nicht deinem verstorbenen Mann.

              Wenn du die Daten beider Lohnsteuerbescheinigungen richtig erfasst hast, wobei deine Daten ja ebenfalls aus dem Abruf stammen

              müssten, dürfte die Erklärung selbst keine Fehler enthalten. Es mag sein, dass die Kirchensteuer falsch berechnet wird, aber bei

              der Einkommensteuer ist mir jetzt nichts aufgefallen. Die Höhe einer Nachzahlung ist ja nicht relevant, maßgeblich ist, ob die Steuer

              in der Höhe richtig sein kann.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Die Kirchensteuer muss das FA mittels händischer Eingabe richtig berechnen, kann sein, dass Elster einen solchen Fall nicht kann. Und - man kann in Steuerklasse drei nur kommen, wenn man sie explizit wählt, automatisch ist IV/IV. Das aber bei dem ganzen Papierkram und der emotionalen Belastung rund um einen Todesfall nicht alles bedacht wurde, ist verständlich. Letztlich ist jedoch die Jahressteuer genau gleich, egal welche Lohnsteuerklasse war. Man hätte mit der drei nur Rücklagen bilden müssen. Die drei dürftest du ja heute noch haben (Witwensplitting noch 2022), ab 01.01.23 geht das automatishc in die I, die im Wesentlichen der IV entspricht.

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                  #9
                  Wenn ich es recht im Kopf habe, wird die Steuerklasse 3 beim Tod eines der Ehegatten automatisch vergeben, da kann man nicht darauf verzichten.

                  Was die Kirchensteuerberechnung angeht, müsste da am Anfang der Steuervorausberechnung ein Hinweis zu finden sein.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    Zur Einzelveranlagung habt Ihr leider Recht. Hab's probiert, war noch schlimmer, hätten zwar bei meinem Mann eine hohe Rückzahlung bekommen, aber meine Nachzahlung wäre doppelt so hoch..

                    Ist jetzt Eurer Meinung nach die Höhe der Steuer also korrekt? Ich zweifle nicht an Eurem Wissen. Nach allem, was ich hier im Forum lese, kennt Ihr Euch ja wirklich aus, was man von mir nicht
                    behaupten kann.

                    Das hieße, ich müsste die Nachzahlung so akzeptieren und werde wohl dann auch noch zu Vorauszahlungen aufgefordert?

                    Letzte Frage: Etwas gleichartiges wird mir ja bei der nächsten Steuererklärung wieder passieren. Hätte ein Wechsel in Steuerklasse 1 das alles in diesem Ausmaß verhindert? Nur für mich
                    als Erfahrungswert. Ich habe die Steuerklasse 3 ja nicht gewählt, sie wurde mir sozusagen "verpasst".

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                      #11
                      Die am Ende des Tages festgesetzte Steuer (= festgesetzte Einkommensteuer) ist unabhängig von der Lohnsteuerklasse, wurde ja schon erwähnt. Eine "ungünstigere" Lohnsteuerklasse bringt im Vorfeld einen höheren Lohnsteuerabzug (= höhere Einkommensteuervorauszahlung) und dafür bei der "Abrechnung" im Einkommensteuerbescheid eine niedrigere Nachzahlung oder sogar Erstattung.

                      Wenn die Pensionskassenzahlung eine Einmalzahlung war und in der Zukunft nicht mehr kommt, ist das schon einmal ein großer Batzen, der Dich ab 2022 steuerlich nicht mehr belasten wird.

                      Ob der Bescheid in toto korrekt ist, ist kein Elsterthema, sondern Steuerberatung, die hier nicht geleistet werden darf und letztlich ohne konkreten Bescheid und Unterlagen auch nicht geleistet werden könnte. Wir können die hier nur sagen, dass die grobe Tendenz nicht falsch aussieht, womit wir uns schon (zu ?) weit aus dem Fenster lehnen.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                        #12
                        Sorry, den vorhergehenden Post zur Steuerklasse hatte ich überlesen. Also erübrigt sich meine "letzte Frage" und ich warte sehnsüchtig, dass ich im nächsten Jahr in die 1 komme. Zur Kirchensteuer steht tatsächlich, dass sie vom Programm unterjährig wohl nicht vollständig berechnet werden kann.

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                          #13
                          Vielen Dank für Eure Hilfe.
                          Schöne Grüße

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                            #14
                            Du kannst auch ab dem nächsten Monat in die IV wechseln, wenn dir das hilft. Oder monatlich Geld vom höheren Netto der Steuerklasse drei zurücklegen.

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                              #15
                              Du kannst auch ab dem nächsten Monat in die IV wechseln, wenn dir das hilft.
                              Nein, in die IV schon gar nicht und in die Steuerklasse I auch erst 2023.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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