Hallo,
ich bin gerade fertig mit der Welt,. Ich wollte meinen Urlaub nutzen, um u.a. die Einkommenssteuererklärung für 2021 zu erledigen. Mein Mann ist im März 2021 verstorben. Ich habe also Zusammenveranlagung gewählt. Meine Daten habe ich abgerufen und überprüft, die von meinem verstorbenen Ehemann habe ich händisch eingefügt, Also alle Formulare ausgefüllt, den Hauptvordruck, Anlagen N für meinen Mann und mich, Anlage R und R-AV für mich, Vorsorgeaufwand, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Aufwendungen.
Bei Prüfung der Eingaben das Ergebnis: Nachzahlung 4994,61 € ?????????????????
Bis März 2021 waren wir beide in Lohnsteuerklasse 4, ab April kam ich automatisch in die 3 bzw. für Die Btriebsrente 6.
Die Gesamteinkünfte lagen nach Abzug von Freibetr. etc. bei 74.350 €
dazu Witwenrente + Einmalzahlung Altersvorsorge 8.870 €
Abzügl. Sonderausgaben = 71.069 €
Splitting ist berücksichtigt.
Als Einkommenssteuer wird festgesetzt 10871 €
Steuer auf Versorgungsbezüge 2.755 €
Kirchensteuer 1008,88 €
Abgezogen vom Lohn wurden
Person A 925 €
Person B 8399 €
Rest: 4263 €
Kirchensteuer gezahlt
Person A nicht kirchensteuerpflichtig
Person B 277,27 €
Rest: 731,61 €
Dazu muss ich erwähnen, dass ich erst seit Juli 2021 kirchensteuerpflichtig bin und auch das entsprechende Formular ausgefüllt habe: Jan-Jun nicht kirchensteuerpflichtig, Jul-Dez
Kirche. im Mantelbogen Zeile 22 habe ich keine Angabe gewählt.
Dass ich auf die Versorgungsbezüge Steuern zahlen muss war mir klar, wobei 2.755 € auch schon heftig ist.
Dass ich als Witwe mit der sogen. Entlastung für Witwen/r in Steuerklasse 3 4.263 € Einkommenssteuer nachzahlen soll, das tut weh.
Und kann es sein, dass das Programm die Kirchensteuer für 12 Monate statt 6 berechnet?
Ich weiß nicht, ob ich etwas übersehen habe, blättere den Entwurf ständig vor und zurück. Kann das wirklich so sein? 5.000 €? Das ist hart.
Liebe Grüße
ich bin gerade fertig mit der Welt,. Ich wollte meinen Urlaub nutzen, um u.a. die Einkommenssteuererklärung für 2021 zu erledigen. Mein Mann ist im März 2021 verstorben. Ich habe also Zusammenveranlagung gewählt. Meine Daten habe ich abgerufen und überprüft, die von meinem verstorbenen Ehemann habe ich händisch eingefügt, Also alle Formulare ausgefüllt, den Hauptvordruck, Anlagen N für meinen Mann und mich, Anlage R und R-AV für mich, Vorsorgeaufwand, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Aufwendungen.
Bei Prüfung der Eingaben das Ergebnis: Nachzahlung 4994,61 € ?????????????????
Bis März 2021 waren wir beide in Lohnsteuerklasse 4, ab April kam ich automatisch in die 3 bzw. für Die Btriebsrente 6.
Die Gesamteinkünfte lagen nach Abzug von Freibetr. etc. bei 74.350 €
dazu Witwenrente + Einmalzahlung Altersvorsorge 8.870 €
Abzügl. Sonderausgaben = 71.069 €
Splitting ist berücksichtigt.
Als Einkommenssteuer wird festgesetzt 10871 €
Steuer auf Versorgungsbezüge 2.755 €
Kirchensteuer 1008,88 €
Abgezogen vom Lohn wurden
Person A 925 €
Person B 8399 €
Rest: 4263 €
Kirchensteuer gezahlt
Person A nicht kirchensteuerpflichtig
Person B 277,27 €
Rest: 731,61 €
Dazu muss ich erwähnen, dass ich erst seit Juli 2021 kirchensteuerpflichtig bin und auch das entsprechende Formular ausgefüllt habe: Jan-Jun nicht kirchensteuerpflichtig, Jul-Dez
Kirche. im Mantelbogen Zeile 22 habe ich keine Angabe gewählt.
Dass ich auf die Versorgungsbezüge Steuern zahlen muss war mir klar, wobei 2.755 € auch schon heftig ist.
Dass ich als Witwe mit der sogen. Entlastung für Witwen/r in Steuerklasse 3 4.263 € Einkommenssteuer nachzahlen soll, das tut weh.
Und kann es sein, dass das Programm die Kirchensteuer für 12 Monate statt 6 berechnet?
Ich weiß nicht, ob ich etwas übersehen habe, blättere den Entwurf ständig vor und zurück. Kann das wirklich so sein? 5.000 €? Das ist hart.
Liebe Grüße
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