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Grundsteuererklärung - leerstehende Gebäudeteile

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    Grundsteuererklärung - leerstehende Gebäudeteile

    Hallo,
    ich bin gerade beim Ausfüllen der Grundsteuererklärung - Bundesland Bayern.
    Bei mir stellt sich gerade die Frage, muss ich leerstehende Gebäudeteile mit angeben?
    Folgende Situation: Ich habe auf dem Grundstück eine Garage mit einer Fläche von 48 m², da ist es klar, unter 50 m² kann ich 0 angeben.
    Direkt hinter der Garage ich eine Werkstatt von der Garage zugänglich 15 m². Über der Garage und Werkstatt sind noch 2 Räume, der eine ist nur Abstellraum und der andere Raum war Betriebsstätte für Gießkeramik. Allerdings nicht mehr aktiv, Brennofen und Formen sind noch da.
    Wo und als was trage ich die 3 Räume (Werkstatt, Abstellraum, Betriebsraum) in der Grundsteuererklärung ein. Alle 3 Räume können beheizt werden, falls das wichtig ist.

    Außerdem hab ich im Hauptgebäude den Dachboden nur teilweise ausgebaut (Kinderzimmer). Muss ich den leerstehenden Teil überhaupt angeben?

    Gruß
    Stahl

    #2
    Das Kinderzimmer gehört zur Wohnfläche, der nicht ausgebaute Teil des Dachgeschosses nicht.

    Die Gebäudeteile Werkstatt etc. sind m. E. nicht der Wohnnutzung zuzuordnen, damit würde die Freigrenze von 30 m² dafür nicht greifen

    Für Leerstand kenne ich keine Sondervorschriften. Ich habe im Verwandtenkreis einen Fall, da werden in einer ehemaligen Werkstatt jetzt

    der Rasenmäher und die Mülltonnen abgestellt, so dass eine Zuordnung zur Wohnnutzung gegeben ist.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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