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Grundsteuererklärung NRW, Haus und Garage separate Grundstücke

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    Grundsteuererklärung NRW, Haus und Garage separate Grundstücke

    Hallo,
    wir wohnen in NRW, haben ein Aktenzeichen mit zwei Grundstücken.
    1. Einfamilienhaus
    2. Garage auf separatem Grundstück
    Wir haben das Haus als Wohngrundstück, die Garage als Nichtwohngrundstück eingegeben.
    Wir bekommen die Fehlermeldung: Es wurden sowohl Einträge zum Ertrags- als auch zum Sachwert gemacht.
    Was ist falsch?

    #2
    Wir haben das Haus als Wohngrundstück, die Garage als Nichtwohngrundstück eingegeben.
    Das ist falsch ! Das Garagengrundstück muss dem Hausgrundstück zugeordnet werden, es gehört ebenfalls zur wirtschaftlichen Einheit.

    Was die Garage angeht, müsst ihr nur die Anzahl der Stellplätze eintragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke, dann versuchen wir es so...

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        #4
        Hallo Charlie, ich habe die gleiche Situation wie von Seeberg geschildert, d.h. ein Haus auf einem Grund stück und NUR eine Garage auf einem 2. Grundstück. Kannst Du mir bitte erläutern, warum das Grundstück mit der Garage kein Nichtwohngrundstück ist?!

        Nach der Eingabe wie von Dir beschrieben, musste ich in Zeile 11 für das Wohngrundstück folgendes auswählen:
        "1 - erste Fläche: Für dieses Flurstück gilt der in Anlage Grundstück erklärte erste Bodenrichtwert."

        ... und für das Garagengrundstück:
        "2 - zweite Fläche: Für dieses Flurstück gilt der in Anlage Grundstück erklärte zweite Bodenrichtwert."

        ... damit ich keine Fehlermeldung bekomme, obwohl beide Grundstücke den gleichen Bodenricht wert haben. Das habe ich auch nicht so ganz verstanden.

        Vielleicht kannst Du mir dzu noch einmal etwas schreiben. Vielen Dank

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          #5
          damit ich keine Fehlermeldung bekomme, obwohl beide Grundstücke den gleichen Bodenrichtwert haben. Das habe ich auch nicht so ganz verstanden.
          Du musst die beiden Flächen addieren und nur die Summe in Zeile 4 von GW2 eintragen, dann funktioniert es auch mit der Auswahl 1 - erste Fläche

          für beide Flurstücke.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            O.k. Danke, für die schnelle Rückmeldung. Dann sind ja beide Lösunswege richtig, entweder so wie ich es eingegben haben bzw. mit der Addition, so wie von Dir vorgeschlagen.

            Könntest Du mir bitte noch erläutern, warum das 2. Grundstück mit der Garage kein "Nichtwohngrundstück" ist und nicht als solches erfasst wird?! Danke.

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              #7
              Könntest Du mir bitte noch erläutern, warum das 2. Grundstück mit der Garage kein "Nichtwohngrundstück" ist und nicht als solches erfasst wird?! Danke.
              Weil das Bewertungsgesetz die Bildung sog. wirtschaftlicher Einheiten vorsieht. Nicht jedes Flurstück wird für sich betrachtet.

              https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__2.html
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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