Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Dreifamilienhaus

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Dreifamilienhaus

    Ich wohne in einem dreifamilienhaus. (EG) meine Tochter im DG und mein Vater in der ersten Etage. Alle 3 Wohnungen gehören mir allein. Bisher bezahle ich für alle 3 Wohnungen die Steuern und muss nun drei Formulare bei Elster ausfüllen. Es gibt nur Einfamilienhaus und Zweifamilienhaus zur Auswahl. Es sind aber 3 Wohnungen?

    Eine Amtliche Fläche habe ich. Auf dem GRundstück steht dieses 3 Wohnungshaus und ein Gebäude mit 3 Garagen. Teile ich die Einfach durch 3 und verteile die so auf die Wohnungen?
    Auf meiner Information aus dem Liegenschaftkataster steht Mischgebiet und Baureifes Land? Mischgebiet kann ich nachvollziehen, aber baureif? Es ist doch schon bebaut?

    Gibt es irgendwo Anleitungen zum Ausfüllen, ich habe z.B. https://www.finanzamt.sachsen.de/dow...steuer/ETW.pdf Aber ich hab ja ein Eigentumshaus mit 3 Eigentumswohnungen.
    Bedeutet das ich muss einfach ignorieren, dass ich das ganze Haus besitze und sozusagen 3 mal die Eigetumswohnungsausfüllhilfe benutzen?

    #2
    Bedeutet das ich muss einfach ignorieren, dass ich das ganze Haus besitze und sozusagen 3 mal die Eigetumswohnungsausfüllhilfe benutzen?
    Nein ! Ein Wohnhaus mit 3 Wohnungen, die nicht als Wohnungseigentum aufgeteilt sind, ist bewertungsrechtlich ein Mietwohngrundstück.

    Das ist nur eine wirtschaftliche Einheit, für die du auch nur eine Erklärung abgibst.

    Zu den Auskünften aus dem Liegenschaftskataster kann ich dir nichts sagen, mir kommen die auch seltsam vor oder sind es Auskünfte

    über Bodenrichtwerte ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Die Wohnungen sind aufgeteilt. Ursprünglich hatte mein Vater eine Wohnung, mein Bruder die zweite und ich die Dritte. Mein Bruder ist weggezogen und hat mir seine Wohnunge verkauft und mein Vater hat mir seine verschenkt mit der Option Wohnrecht auf lebenszeit. Deshalb sind es beim Finanzamt 3 Wohnungen und ich habe 3 Schreiben vom Finanzamt dafür bekommen und bezahle bisher auch die Steuer für drei Wohnungen getrennt. Ich habe jetzt nur das ganze Haus und einen meter drumherum. der Reste der 1250qm des Grundstücks gehört noch meinem Vater, da sind die 3 Garagen und eine paar Lagerschuppen. (Dafür müssen wir das Elsterformular wohl auch noch ausfüllen fürchte ich.)

      In meiner Information aus dem Liegenschaftkataster zum 1.1.22 (die kann man sich herunterladen) steht:
      --
      Gemeinde Stadt Chemnitz, Gemarkung Einsiedel,
      Gemarkungsnummer XXXXXX Flurtstückzähler YYY Flurstücknenner -
      Lage (die Adresse)
      Amtliche Fläche 1250qm
      tatsächliche Nutzung 1250qm Wohnbaufläche
      Ertragermessungszahl -
      Dann der Bodenrichtwert 85Euro Entwicklungsstand Baureifes Land,
      Art der Nutzung Mischgebiet,
      Ergänzung der Nutzung -
      Bauweise offene Bauweise
      Geschossigkeit III
      --

      Ich muss ausfüllen, Gemarkung? Ist das die Nummer oder der Ort? Den Ort meckert das Programm an, also wohl die Nummer XXXXXX
      Grundbuchblatt?? Wo kriegt man das her?
      Flurstückzähler und Nenner: YYY und -
      Zur Wirtschaftlichen Einheit gehörender Zähler Nenner ?????
      Enthalten in der Anlage Grundstück Zeile 4 ???
      -
      Angaben zur Grundstücksart: Einfamilienhaus.. Zweifamilienhaus... aber eben kein dreifamilienhaus?
      Vielleicht ist Wohneigentum richtig und ich mache das einfach 3 mal für alle drei Eigetumswohnungen?

      Ich hoffe nur, das Finanzamt will dann keine Gewinnabrechnung, wenn ich das so angebe, ich vermiete ja nichts davon sondern nutze alle 3 wohnungen für mich und Familienangehörige ohne Miete.
      Zuletzt geändert von alixdragon; 26.07.2022, 00:40.

      Kommentar


        #4
        Genau, da ETW 3 Erklärungen.

        Kommentar


          #5
          Dass es um Wohnungseigentum geht, war aus dem ersten Beitrag nicht auf Anhieb ersichtlich.

          Natürlich müssen 3 Erklärungen eingereicht werden und natürlich ist der Name der Gemarkung einzutragen.

          Das oder die Grundbuchblätter muss man nicht zwingend eintragen, die stehen aber in den Ausfertigungen der Notarverträge.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Danke für die Hinweise, da komme ich erst mal etwas weiter! Ist ja bis Oktober Zeit.
            Notarvertrag! Da hätte ich auch selbst drauf kommen können!!! Die habe ich natürlich! da stehen vielleicht auch die prozentualen QM die zu den Wohnungen gehören!

            Kommentar


              #7
              ... da stehen vielleicht auch die prozentualen QM die zu den Wohnungen gehören!
              Die Miteigentumsanteile sind da sicher angegeben.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                Habs gefunden je 20/100! Und auch die Grundbuchseitennummer. Danke noch mal.

                Kommentar

                Lädt...
                X