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auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen

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    auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen

    hallo,
    ich habe eine Frage zu "Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück" > " auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen" :
    ich habe letztes Jahr unter "Summe Gesamtaufwand 2020" einen Betrag eingegeben und unter "davon 2020 abzuziehen" einen Teilbetrag
    wo muss ich in der Steuererklärung 2021 und 2022 die Restbeträge eintragen?
    mit freundlichen Grüßen, E. Zech
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 25.07.2022, 00:09. Grund: Titel geändert (war 'Zech')

    #2
    Es geht offenbar um die Einkommensteuererklärung. Mit welcher Anwendung erstellst Du diese denn (hier bist Du nämlich bei Allgemein und Projekt gelandet)?

    Kommentar


      #3
      Zitat von ezech Beitrag anzeigen
      wo muss ich in der Steuererklärung 2021 und 2022 die Restbeträge eintragen?
      Da, wo steht "aus 2020"?!

      elster154.png

      Das war jetzt einfach

      Kommentar


        #4
        Vielen Dank für die Antwort. Ich habe jetzt herausgefunden, warum es bei mir nicht geht. ich habe nämlich ohne es zu merken bei Elster eine Steuererklärung für 2020 ausgefüllt statt für 2021!

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