hallo,
ich habe eine Frage zu "Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück" > " auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen" :
ich habe letztes Jahr unter "Summe Gesamtaufwand 2020" einen Betrag eingegeben und unter "davon 2020 abzuziehen" einen Teilbetrag
wo muss ich in der Steuererklärung 2021 und 2022 die Restbeträge eintragen?
mit freundlichen Grüßen, E. Zech
ich habe eine Frage zu "Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück" > " auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen" :
ich habe letztes Jahr unter "Summe Gesamtaufwand 2020" einen Betrag eingegeben und unter "davon 2020 abzuziehen" einen Teilbetrag
wo muss ich in der Steuererklärung 2021 und 2022 die Restbeträge eintragen?
mit freundlichen Grüßen, E. Zech
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