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Frage zur Grundstücksart NRW

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    Frage zur Grundstücksart NRW

    Hallo, habe hier folgendes Problem: Auf meinem Grundstück befindet sich ein Zweifamilienhaus sowie ein weiteres Wohngebäude (Einfamilienhaus). Die eine Wohnung des Zweifamilienhauses ist vermietet, die zweite Wohnung wird von mir (also vom Eigentümer selbst) bewohnt, ebenso vermietet ist das Einfamilienhaus. Meine Frage: Welche Grundstücksart ist für die Anlage GW2 anzugeben? Danke und VG

    #2
    Sind die beiden Wohnhäuser bisher einzeln bewertet oder handelt es sich nur um eine wirtschaftliche Einheit ?

    Dann wäre Mietwohngrundstück zutreffend.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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