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Wie verpachtete landwirtschaftliche Flächen bei der Grundsteuer angeben?

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    Wie verpachtete landwirtschaftliche Flächen bei der Grundsteuer angeben?

    Hallo, wir haben hier 2 Flurstücke unter einem Aktenzeichen für die wir die Grundsteuererklärung machen sollen. Einmal eine eigengenutzte Wiese und einen verpachteten Acker.
    Muss ich nun für den Acker, der von einem landwirtschaftlichen Unternehmen gepachtet und genutzt wird mit der Anlage GW3 angeben oder ist das nur eine unbebaute Fläche, wie die Wiese?

    Ich selbst bin nur eine Privatperson (Sachsen) und habe gar keinen Betrieb der Landwirtschaft und bin deshalb überfragt, was ich hier angeben soll.

    #2
    Beide Flächen sind als Land- und Forstwirtschaft zu erklären und zwar in der gleichen Erklärung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Das heißt also für mich, auch wenn ich kein landwirtschaftliches Gewerbe angemeldet habe, dass ich für alle Flurstücke, dessen Entwicklungszustand "Fläche der Land- und Forstwirtschaft" lautet, bei "Art der wirtschaftlichen Einheit" "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft" anzugeben habe? Denn die Wiese hätte ich bislang als unbebautes Grundstück eingetragen, da diese niemand gewerblich landwirtschaftlich nutzt?

      Mich stört einfach der Begriff "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft", da ich keinen derartigen Betrieb habe. Oder ist das hier einfach nur ein Begriff aus der Grundsteuer, den man nicht mit einem Gewerbeschein verwechseln darf?

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        #4
        Und was gebe ich dann für die Wiese und den Acker an? Einfach pauschal "landwirtschaftliche Nutzung"? Die Wiese wird gelegentlich von mir gemäht. Und was genau auf dem Acker passiert, entscheidet doch der Pächter/Landwirt. Muss ich für die Grundsteuererklärung deswegen bei ihm Nachfragen?

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          #5
          Oder ist das hier einfach nur ein Begriff aus der Grundsteuer,
          Richtig, das ist ein Begriff aus dem Bewertungsrecht. Bei nicht verpachteten Flächen kann man zwar unterschiedlicher Auffassung sein,

          aber allein der Umstand, dass sich für die Wiese kein Pächter findet, führt nicht automatisch dazu, sie dem Grundvermögen zuzuordnen.

          In der Anleitung für Bayern steht z. B. :

          Zu einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehören:
          1. aktive Landwirtschafts-, Forstwirtschafts-, Weinbau-, Gartenbau- oder Fischereibetriebe
          2. ruhende Landwirtschafts-, Forstwirtschafts-, Weinbau-, Gartenbau- oder Fischereibetriebe
          3. einzelne bzw. mehrere land- und forstwirtschaftliche Flurstücke (verpachtet, unentgeltlich überlassen oder ungenutzt)
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Frage zu Bayern:

            ich versuche gerade die Grundsteuererklärung für 3 Äcker und 2 Wiesen meiner Mutter in Elster anzulegen.

            Die 5 verschiedenen Flurstücke haben unterschiedliche Flurstücks-Nr, aber sie gehören zur selben Gemarkung und gehören zum selben Aktenzeichen.

            Im Hauptvordruck wurde ich unter Zeilen 8 und 9 nach Gemarkung und Flurstück-Nr gefragt. Hier kann ich aber nur eine einzige Flurstück-Nr eingeben. Was mache ich mit den anderen 4 Flurstück-Nummern? Jetzt hatte ich die Idee alle 5 Flurstücknummern hintereinander weg in Zeile 9 Feld 14 einzugeben. Das funktioniert aber nicht, weil Feld 14 nur 5 Ziffern akzeptiert. So habe ich nur eine Nr der 5 Flurstück-Nr eingegeben.
            Die 5 unterschiedlichen Flurstücke habe ich dann in der Anlage Angaben zur Feststellung des Grundsteuerwerts eingeben, siehe Foto.

            Dann bin ich auf prüfen gegangen und Elster hatte dann alle Eingaben akzeptiert. Kann ich das so machen d.h. wie in Bild 1 mit nur einer Flurstück-Nr in Z9 (14) des Hauptvordrucks?

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              #7
              Hier kann ich aber nur eine einzige Flurstück-Nr eingeben
              Das reicht doch im Hauptvordruck auch aus. Ich habe bei mir dort die Flurstücknummer der größten Ackerfläche eingetragen

              Die 5 unterschiedlichen Flurstücke habe ich dann in der Anlage Angaben zur Feststellung des Grundsteuerwerts eingeben
              Die Anlage selbst heißt richtig: Anlage Land- und Forstwirtschaft (BayGrSt 3). Die Teilseite 1 ist so überschrieben, wie von dir angegeben.

              Die Ertragsmesszahlen wirst du ja ebenfalls eingetragen haben ? Das passt dann schon.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Danke Charlie24,

                genau, es ist die Anlage Land- und Forstwirtschaft (BayGrSt3).

                Unter Flurstück

                habe ich den jeweiligen Flurstücks-Zähler (gibt hier keinen Nenner dazu) und die amtliche Fläche eingegeben


                Unter Art der Nutzung

                habe ich für jedes Flurstück die Fläche der Nutzung und die Ertragskennzahl eingegeben


                Dann sollte alles vollständig sein. Auf unkultivierte Teilbereiche und Fließgewässer bin ich aber nicht extra eingegangen. Sie werden ja nicht genutzt.
                Zuletzt geändert von UdoP; 15.08.2022, 12:49.

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                  #9
                  Auf unkultivierte Teilbereiche und Fließgewässer bin ich aber nicht extra eingegangen.
                  Fließgewässer kann man m. W. erklären, unkultivierte Flächen stehen nicht zur Auswahl, da müsste man wissen, ob das Unland oder Geringstland ist.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    >Auf unkultivierte Teilbereiche und Fließgewässer bin ich aber nicht extra eingegangen >> Fließgewässer kann man m. W. erklären, unkultivierte Flächen stehen nicht zur Auswahl, da müsste man wissen, ob das Unland oder Geringstland ist.

                    Ich habe nochmals tiefer die vorliegenden Unterlagen studiert. Es liegt ein Schreiben vom Landratsamt Wunsiedel aus 1988 vor, dass es sich bei den betreffenden Wiesen um "ökologisch besonders wertvolle Feuchtflächen nach Art. 6d Bayer. Naturschutzgesetz" handelt.

                    Ich bitte um Info, wie dieser Sachverhalt in der Grundsteuererklärung zu verarbeiten ist.
                    Gibt es z.B. für Feuchtflächen Grundsteuerermäßigungen?

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                      #11
                      Gibt es z.B. für Feuchtflächen Grundsteuerermäßigungen?
                      Auswendig weiß ich das nicht, das müsste ich auch erst recherchieren und zwar im Bundesrecht.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        aus RLP:

                        Zu der Anfangsfrage hätte ich eine weitere Frage:

                        Bei meinem vor einigen Jahren gekauften ehemaligen Bauernhaus waren mehrere aneinandergrenzende Grundstücke dabei. Nun habe ich 2 Aktenzeichen erhalten. Das erste mit dem Flurstück auf dem das Wohngebäude steht und ein zweites auf dem alle weiteren Grundstücke angegeben sind.

                        Bei dem Grundstück-Aktenzeichen ist die Teilfläche 1 als Baureifes Land angegeben. Teilfläche 2 wurde 4 mal angegeben als 1. steuerlicher Bodenwert Außenbereich, 2. Land und Forstwirtschaft ACKER, 3. Grünland, 4. Holzung.

                        Bei dem 2. Aktenzeichen steht bei jedem Grundstück Landwirtschaftliche Nutzung und dahinter eine Ertragsmesszahl.

                        Nun zu meinen Fragen: Alle Grundstücke inkl. der Teilfläche 2 sind eine große Wiese. Hierauf stehen zwar ein paar Bäume aber keine größere Nutzung. Ein benachbarter Bauer hat auf den hintersten Grundstücken einen Teil eingezäunt und lässt seine Kühe darauf grasen.


                        Was muss ich nun wo angeben?
                        Bei Aktenzeichen 1 (Wohngebäude) die Teilfläche 2 als Grünland oder Außenbereich? und bei Aktenzeichen 2 (Landwirtschaft) die Ertragsmesszahl, obwohl dort nichts (mehr) angebaut wird?

                        Vielen Dank im Voraus.

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                          #13
                          ... und bei Aktenzeichen 2 (Landwirtschaft) die Ertragsmesszahl, obwohl dort nichts (mehr) angebaut wird?
                          Die Landwirtschaft ist einfach, da ist das so.

                          Bei dem Grundstück-Aktenzeichen ist die Teilfläche 1 als Baureifes Land angegeben. Teilfläche 2 wurde 4 mal angegeben als 1. steuerlicher Bodenwert Außenbereich, 2. Land und Forstwirtschaft ACKER, 3. Grünland, 4. Holzung.
                          Das ist m. E. ein Fehler in diesen Tabellen, über den hier schon mehrfach berichtet wurde. Objektiv richtig dürfte der

                          steuerliche Bodenwert Außenbereich sein.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                            #14
                            Guten Abend,
                            auch mir geht es so.
                            Privatperson aus RLP. Ich habe keine Landwirtschaft !!!
                            Ich habe jetzt mein Haus unter " Hauptfeststellung " dann unter bebautes Grundstück ( wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens) angegeben . Alles soweit prima.
                            Dann habe ich unter Anlage Land- und Forstwirtschaft meine Flurstücke ( Wiesen und Gemüseland , alles verpachtet ) angegeben.Auch prima.
                            Nun möchte ich aber alles prüfen, dann kommt folgendes :

                            Es wurde eine Anlage Land- und Forstwirtschaft erklärt. Gemäß der Angaben zur Art der wirtschaftlichen Einheit auf dem Hauptvordruck handelt es sich aber um ein unbebautes oder ein bebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens) und nicht um einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft.

                            Ich verstehe es nicht wo mein Fehler liegt , kann mir bitte jemand helfen.

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                              #15
                              Ich verstehe es nicht wo mein Fehler liegt , kann mir bitte jemand helfen.
                              Grundvermögen und Land- und Forstwirtschaft kann nicht zusammengefasst werden, dafür sind 2 Erklärungen erforderlich.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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