Hallo Forum,
habe drei Fragen zur "Grundsteuer LRP".
- Die erste betrifft die Zuordnung von Grundstücken zu Eigentümern. Ich habe sechs Grundstücke, wovon drei bebaut sind (Einfamilienhaus; Remise(Schuppen) und eines mit Garagen) sowie eine Brache und einen Zufahrtsweg. Der Zufahrtsweg gehört mir nur zur Hälfte; die andere Hälfte gehört dem Nachbarehepaar. Als jemand der IT affin ist würde ich mir vorstellen, dass je Grundstück die Eigentümer zu benennen sind. Da das nicht möglich ist habe ich alle Beteiligten unter 4- Angaben zu Eigentümern/Beteiligten aufgeführt. Ist das richtig?
- Die zweite Frage betrifft im HV (GW1) und zwar unter Gemarkung beziehungsweise Flurstück die Zeile 11 den Schlüsselwert, der nirgendwo vollständig erläutert wird. Bedeutet erste Fläche Schlüsselwert (1) das gebaute Grundstück (Wohngrundstück) zu dem alles zugeordnet wird, oder ist Schlüsselwert (1) als Bodenrichtwert gemeint, wenn nur einer vorliegt? z.B. wenn kein abgeleiteter Bodenwert verfügbar ist? Was ist zu tun, wenn es zwei Bodenrichtwerte gibt (für Bauland und einen für Land und Forstwirtschaft? Wann ist zweite Fläche (Schlüsselwert 2) und beide Flächen Schlüsselwert drei zu nehmen?
- Die dritte Frage bezieht sich auf eine noch offene Fehlermeldung, die den den Ertrags- und den Sachwert betrifft, die bei mir noch hochkommt und sich von mir nicht auflösen lässt. Ich habe hier die Garagen und die Remise unter GW2 "6 Angaben zu nicht Wohngrundstücken zum Sachwert" gemacht. War das falsch? Siehe Unten!
Für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar
Freundliche Grüße
US1
Unbenannt.PNG
habe drei Fragen zur "Grundsteuer LRP".
- Die erste betrifft die Zuordnung von Grundstücken zu Eigentümern. Ich habe sechs Grundstücke, wovon drei bebaut sind (Einfamilienhaus; Remise(Schuppen) und eines mit Garagen) sowie eine Brache und einen Zufahrtsweg. Der Zufahrtsweg gehört mir nur zur Hälfte; die andere Hälfte gehört dem Nachbarehepaar. Als jemand der IT affin ist würde ich mir vorstellen, dass je Grundstück die Eigentümer zu benennen sind. Da das nicht möglich ist habe ich alle Beteiligten unter 4- Angaben zu Eigentümern/Beteiligten aufgeführt. Ist das richtig?
- Die zweite Frage betrifft im HV (GW1) und zwar unter Gemarkung beziehungsweise Flurstück die Zeile 11 den Schlüsselwert, der nirgendwo vollständig erläutert wird. Bedeutet erste Fläche Schlüsselwert (1) das gebaute Grundstück (Wohngrundstück) zu dem alles zugeordnet wird, oder ist Schlüsselwert (1) als Bodenrichtwert gemeint, wenn nur einer vorliegt? z.B. wenn kein abgeleiteter Bodenwert verfügbar ist? Was ist zu tun, wenn es zwei Bodenrichtwerte gibt (für Bauland und einen für Land und Forstwirtschaft? Wann ist zweite Fläche (Schlüsselwert 2) und beide Flächen Schlüsselwert drei zu nehmen?
- Die dritte Frage bezieht sich auf eine noch offene Fehlermeldung, die den den Ertrags- und den Sachwert betrifft, die bei mir noch hochkommt und sich von mir nicht auflösen lässt. Ich habe hier die Garagen und die Remise unter GW2 "6 Angaben zu nicht Wohngrundstücken zum Sachwert" gemacht. War das falsch? Siehe Unten!
Für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar
Freundliche Grüße
US1
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