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Grundsteuererklärung NRW

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    Grundsteuererklärung NRW

    Guten Abend,

    ich hab soweit alles eingegeben.... Prüfung hat keine Fehler gefunden. Trotzdem möchte ich mich bei Euch absichern.

    Zum reinen Verständnis

    Wenn meiner Frau und mir das Grundstück zu hälfte gehört, muss ich doch unter GW1 Hauptvordruck den Ersten Eintrag mit Zähler 1 und Nenner 1 trotzdem einfügen? (Hauptgrundstück Gesamtfläche 392 qm)

    Anschließend, wenn uns die Flurstück 2 (die Gesamtfläche 180 qm eingeben) + Flurstück 3 (Gesamtfläche 20 qm eingeben) zum Teil von 1/11 gehören (Eigentümergemeinschaft der Flurstücke) dann Zähler 1 und Nenner 11? (ingesamt sind es dann 18 qm)

    Zeile 11 - Der (Schlüsselwert 1) erste Fläche wäre dann richtig?

    Nachträglich muss ich unter GW2 die Angaben zur den angegebenen Grundstücksart ausrechnen. Insgesamt sind es dann 410 qm?! Und natürlich die einzelnen Daten Baujahr usw.

    Für eine Antwort wäre ich Euch sehr dankbar.

    #2
    muss ich doch unter GW1 Hauptvordruck den Ersten Eintrag mit Zähler 1 und Nenner 1 trotzdem einfügen? (Hauptgrundstück Gesamtfläche 392 qm)
    Wenn es kein Wohnungseigentum ist, stimmt 1 und 1 in Zeile 11 GW1 für das Grundstück, das nur euch beiden gehört.

    Der Schlüsselwert 1 ist immer dann richtig, wenn für alle Flurstücke der gleiche Bodenrichtwert gilt.

    392 + 18 sind 410, auch das ist richtig. Alles richtig, soweit ich sehe.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank! Anscheinend habe ich es kapiert!

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