So, wie ich das verstanden, muss der Eigentümer immer die Grundsteuererklärung abgeben, der zum Stichtag 01.01.2022 im Grundbuch als Eigentümer steht. Ich habe vor kurzer Zeit eine Immobilie erworben, bin aber noch nicht Eigentümer im Grundbuch, das wird noch vorrausichtlich bis Anfang 2023 dauern, je nach dem, wie schnell alles so laufen wird.
Was würde im Falle passieren, wenn der jetzige Verkäufer/Eigentümer keine Grundsteuererklärung abgibt? Ich habe aktuell so meine Zweifel, dass das passieren wird. Hintergrund ist, dass der Eigentümer ziemlich alt ist.. seiner Aussage hat er auch mit Stand gestern bisher kein Schreiben von Finanzamt bekommen. (Ich habe z.B. für meine Immobilien entsprechende Schreiben bekommen). Ich traue aber der Person auch nicht so richtig zu, dass Sie das wirklich hinkriegt mit der Grundsteuererklärung.
Kann ich als Eigentümer trotzdem 2023 im Zweifel selbst eine Erklärung abgeben, sobald ich im Grundbuch stehe, mit im Falle nicht vielleicht mit irgendwelchen geschätzten Werten gearbeitet wird? Oder ziehe ich im Zweifel die A..karte?
Was würde im Falle passieren, wenn der jetzige Verkäufer/Eigentümer keine Grundsteuererklärung abgibt? Ich habe aktuell so meine Zweifel, dass das passieren wird. Hintergrund ist, dass der Eigentümer ziemlich alt ist.. seiner Aussage hat er auch mit Stand gestern bisher kein Schreiben von Finanzamt bekommen. (Ich habe z.B. für meine Immobilien entsprechende Schreiben bekommen). Ich traue aber der Person auch nicht so richtig zu, dass Sie das wirklich hinkriegt mit der Grundsteuererklärung.
Kann ich als Eigentümer trotzdem 2023 im Zweifel selbst eine Erklärung abgeben, sobald ich im Grundbuch stehe, mit im Falle nicht vielleicht mit irgendwelchen geschätzten Werten gearbeitet wird? Oder ziehe ich im Zweifel die A..karte?
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