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Was passiert, wenn Eigentümer keine Grundsteuererklärung abgibt?

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    Was passiert, wenn Eigentümer keine Grundsteuererklärung abgibt?

    So, wie ich das verstanden, muss der Eigentümer immer die Grundsteuererklärung abgeben, der zum Stichtag 01.01.2022 im Grundbuch als Eigentümer steht. Ich habe vor kurzer Zeit eine Immobilie erworben, bin aber noch nicht Eigentümer im Grundbuch, das wird noch vorrausichtlich bis Anfang 2023 dauern, je nach dem, wie schnell alles so laufen wird.

    Was würde im Falle passieren, wenn der jetzige Verkäufer/Eigentümer keine Grundsteuererklärung abgibt? Ich habe aktuell so meine Zweifel, dass das passieren wird. Hintergrund ist, dass der Eigentümer ziemlich alt ist.. seiner Aussage hat er auch mit Stand gestern bisher kein Schreiben von Finanzamt bekommen. (Ich habe z.B. für meine Immobilien entsprechende Schreiben bekommen). Ich traue aber der Person auch nicht so richtig zu, dass Sie das wirklich hinkriegt mit der Grundsteuererklärung.

    Kann ich als Eigentümer trotzdem 2023 im Zweifel selbst eine Erklärung abgeben, sobald ich im Grundbuch stehe, mit im Falle nicht vielleicht mit irgendwelchen geschätzten Werten gearbeitet wird? Oder ziehe ich im Zweifel die A..karte?

    #2
    Sobald ein ggf. geschätzter Wert auf dich übertragen wird (Zurechnungsfortschreibung 1.1.23 oder 24), bekommtst du einen Bescheid, gegen dessen Höhe du dich wenden kannst. Die Pflicht zum 01.01.22 besteht aber eindeutig für den damaligen Eigentümer.

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      #3
      Mit dem Grundbucheintrag stimmt so nicht. Die Infoseiten von Hessen sagen dazu Folgendes, was in dem Punkt m.E. für alle Bundesländer gilt:

      Die Steuererklärung hat abzugeben, wer am Stichtag 1. Januar 2022 Eigentümer(in) des Grundstücks war. Grundsätzlich ist dies die im Grundbuch eingetragene Person. Steuerrechtlich ist aber ein davon abweichendes sog. wirtschaftliches Eigentum zu berücksichtigen. Gehen also Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahren an dem Grundstück bis zum Stichtag 1. Januar 2022 auf eine andere Person über, hat diese – ungeachtet der Eintragung im Grundbuch – die Steuererklärung abzugeben.

      Änderungen der (wirtschaftlichen) Eigentumsverhältnisse erst nach dem Stichtag 1. Januar 2022 (Eigentumswechsel) entbinden nicht von der Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung, auch wenn das Grundstück zwischenzeitlich einer anderen Person (z.B. Erwerber) gehört. Nach diesen Maßstäben wurde auch zur Abgabe der Steuererklärung aufgefordert (u.a. im Staatsanzeiger für das Land Hessen vom 28. März 2022, Ausgabe Nr. 13, Seite 419 – linke Spalte –; oder auch ...mit der Folge, dass eine /ein ehemalige(r) Eigentümer(in) von der behördlich ausgelösten Abgabepflicht erfasst wird.

      Durch die/ den neue(n) Eigentümer(in) ist nichts zu veranlassen. In diesen Fällen wird wie bisher auch eine Neuveranlagung bzw. Zurechnungsfortschreibung durch das Finanzamt auf Grundlage der eingehenden Notarverträge oder in Erbfällen aufgrund eingehender Sterbefallanzeigen vorgenommen.


      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        ... seiner Aussage hat er auch mit Stand gestern bisher kein Schreiben von Finanzamt bekommen.
        Die Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob man ein Schreiben bekommt oder nicht. Die Aufforderung ist in allen Bundesländern durch eine sog.

        Allgemeinverfügung erfolgt. Ich habe bei einer Erbengemeinschaft auch keine Benachrichtigung erhalten, weil das Finanzamt die Zurechnungsfortschreibung

        auf die Erben einfach vergessen hat. Das ändert aber an der Rechtslage nichts.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von ConiKost Beitrag anzeigen
          Was würde im Falle passieren, wenn der jetzige Verkäufer/Eigentümer keine Grundsteuererklärung abgibt? Ich habe aktuell so meine Zweifel, dass das passieren wird. Hintergrund ist, dass der Eigentümer ziemlich alt ist.. seiner Aussage hat er auch mit Stand gestern bisher kein Schreiben von Finanzamt bekommen. (Ich habe z.B. für meine Immobilien entsprechende Schreiben bekommen). Ich traue aber der Person auch nicht so richtig zu, dass Sie das wirklich hinkriegt mit der Grundsteuererklärung.
          Freunde in unserer Straße wollen auch noch nie von einer Grundsteuerreform gehört und auch keines der bei uns insgesamt 3 Schreiben dazu erhalten haben.

          Ansonsten fällt mE eine Nichtabgabe unter §152 Abs. 6 der AO. Mit 25 Euro pro angefangenem Monat ist man dabei. Vielleicht ist das für den Verkäufer (sofern der Eigentumsübergang nch dem 1.1.2022 war, s. Beitrag Picard) eine kleine Motivationshilfe.

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            #6
            Vielen Dank für die vielen Antworten. Inzwischen hat sich rausgestellt - entgegen der Aussage - dass doch eine Grundsteuererklärung abgegeben worden ist. Nachweis habe ich auch gesehen, von daher ist alles soweit in Ordnung.

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