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Grundsteuer - Eigentumsverhältnisse richtig angeben

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    Grundsteuer - Eigentumsverhältnisse richtig angeben

    Hallo Ich bin hier neu also bitte nicht gleich schimpfen wenn euch eine Frage als dumm erscheint
    Folgendes, es geht um die Eigentumsverhältnisse bei der Grundsteuer NRW Mein Vater ist letztes Jahr verstorben. Es wurde Testamentarisch festgelegt das meine Mutter und ich die Wohnung zur hälfte bekommen wobei sie Wohnrecht auf Lebenszeit hat. Wa trage ich denn nun ein? Erbengemeinschaft oder Bruchteilsgemeinschaft oder was anderes. Ihr seid meine letzte Hoffnung. LG Uhrd

    #2
    Das sieht auf den ersten Blick nach Erbengemeinschaft aus, jedenfalls dann, wenn die Wohnung vorher dem Vater allein gehört hat.

    Bewertungsrechtlich spielt es letztlich keine Rolle.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Die Wohnung hat vorher meinen Eltern zur Hälfte gehört meine Mutter hat auf ihren Teil verzichtet damit gehört die Wohnung jetzt Ihr und mir zur Hälfte

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        #4
        Was passiert eigentlich wenn ich uns beide je1/2 eintrage und dann die Option: keine Angabe oder Anderes anklicke? LG uhrd

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          #5
          Ich würde in dem Fall dann Grundstücksgemeinschaft von ausschließlich natürlichen Personen auswählen.

          Auch das spielt bewertungsrechtlich keine Rolle. Keine Angabe wird nicht akzeptiert.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Dankeschön werde ich so machen Lg Uhrd

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