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Grundsteuer Eingabe derGrundstücke

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    Grundsteuer Eingabe derGrundstücke

    Ich habe ein Verständnisproblem. Mein Einfamilienhaus steht auf einem zusammenhängenden Grundstück. Das Grundstück steht auf einer Flurnummer aber mehreren Flurstücken (3 Stück). Mein Haus und die Garage stehen auf einem Flurstück. Wie und was gebe ich bei der Grundsteuerermittlung ein?
    Damals hat der Vermesser mir noch eine Wohnbauflächenermittlung gemacht. Ist diese irgendwie relevant.

    Danke.

    #2
    Das Grundstück steht auf einer Flurnummer aber mehreren Flurstücken (3 Stück)
    Mit Flurnummer ist die sog. Flur gemeint, nehme ich an ? Die drei Flurstücke musst du einzeln erfassen, die gehören alle zur

    wirtschaftlichen Einheit Einfamilienhaus. Die Wohnfläche wird außer in BW in allen Bundesländern abgefragt.

    Welches Bundesland ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Mit Flurnummer ist natürlich Flur gemeint. Bundesland ist Sachsen-Anhalt.
      Ich meinte nicht Wohnfläche, sondern Wonbauflächenermittlung.
      Damals hat der Vermesser mir noch eine Wohnbauflächenermittlung gemacht. Er meine, dass man dadurch Grundsteuer sparen kann, weil nur ein bestimmter Teil des Grundstückes bebaut ist.
      Ist diese irgendwie relevant?

      Flur 231.jpg

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        #4
        Er meine, dass man dadurch Grundsteuer sparen kann, weil nur ein bestimmter Teil des Grundstückes bebaut ist.
        Das glaube ich jetzt nicht. Wie bereits geschrieben gehören alle 3 Flurstücke zur gleichen wirtschaftlichen Einheit.

        In Zeile 11 von GW1 ist als Zähler und Nenner jeweils 1 einzutragen, in Zeile 4 von GW2 sind bei identischem Bodenrichtwert die 1190 m² anzugeben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Als wirtschaftliche Einheit wird das ganze Grundstück bezeichnet? Ich habe mein Grundstück in roter Umrandung aufgezeigt. Dazu zählen die Flurstücke 231, 230 und 217/160. Die Summe dieser Flurstücke ist die wirtschaftliche Einheit? Bebaut ist davon nur das Flurstück 231. Man muss doch unterscheiden zwischen bebaut und unbebaut?Grundstück.jpg
          Zuletzt geändert von Vwgolfcabrio; 26.07.2022, 13:43.

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            #6
            Man muss doch unterscheiden zwischen bebaut und unbebaut?
            Hast du bisher 2. Einheitswertbescheide für die Flächen ? Wenn ich von meinem 1.400 m² großen Einfamilienhausgrundstück

            jetzt den Obstgarten mit 400 m² wegmessen lassen würde, gehört er trotzdem weiterhin zur wirtschaftlichen Einheit.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Ok, wie ist das mit der Anzahl der Garagen. Wie zählen hier Stellplätze, Carports, Werkstatt? Wirkt sich eine höhere Anzahl negativ (höhere Grundsteuer) aus?

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                #8
                Die Anzahl der Stellplätze in Garagen muss angegeben werden, Stellplätze im Freien und Carports fallen, soweit ich das im Kopf habe, unter den Tisch.

                Werkstatt wofür ?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Ich habe zwei Garagen und eine Hobbywerkstatt. Dort ist ein Tor drin und somit könnte auch ein Auto drin stehen.

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