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Fehler und Konflikte EÜR

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    Fehler und Konflikte EÜR

    Hi liebes Forum,

    bei der Prüfung meiner EÜR werden Fehler und Konflikte gefunden, die ich leider nicht begreife, weil ich scheinbar zu blöd dafür bin.

    Der 1. Fehler lautet: "Es werden Herabsetzungsbeträge nach § 7g Absatz 2 Satz 3 EStG geltend gemacht, obwohl keine Hinzurechnungsbeträge nach § 7g Absatz 2 Satz 1 EStG erklärt werden."
    Der 2. Fehler lautet: "Die Entnahmen in Zeile 125 und Einlagen in Zeile 126 sind zwingend einzutragen (§ 4 Absatz 4a Satz 6 EStG)."
    Mögliche Fehlerquelle ist "Entnahmen und Einlagen im Sinne des ..."

    Ich gehe davon aus, dass der 1. Fehler durch den 2. entsteht.

    Frage dazu:
    Was genau muss ich da eintragen? In der Erklärung steht "Sofern kein gesondertes betriebliches Konto besteht, stellen sämtliche Betriebseinnahmen auch Entnahmen und sämtliche Betriebsausgaben auch Einlagen dar.!

    Verstehe ich das dann richtig, dass ich 1:1 meine Einnahmen und Ausgaben aus den Seiten davor übernehme?


    Zu mir kurz, ich nutze die Kleinunternehmerregelung und mache das zum ersten Mal. Also, nicht zu doll raufhauen =)

    #2
    Die Fehlermeldungen haben nichts miteinander zu tun. Die Angaben in den Zeilen 125 und 126 wirken sich nicht auf den Gewinn aus.

    Der 1. Fehler betrifft die Zeilen 97 ff der EÜR, wo hast du da etwas eingetragen und warum ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zeilen 96a bis 99 sind allesamt bei mir leer aber als Fehler rot unterstrichen (Mögliche Fehlerquelle)

      Eine weitere mögliche Fehlerquelle wird bei den allgemeinen Angaben aufgezeigt; die Rechtsform des Betriebes. Habe da "sonstige selbstständige Person" stehen.
      Habe auch "angehörige der freien Berufe" oder "Sonstige Einzelgewerbetreibende" ausgewählt aber der Fehler bleibt weiterhin bestehen.

      FYI: Ich habe einen Kleingewerbeschein

      Danke

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        #4
        Hast du vielleicht in Zeile 42 der EÜR etwas eingetragen ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ohh ja, tatsächlich bei 42. Ich glaube das sollte eigentlich in 43 zu "Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter"
          Vielen Dank, du hast mir sehr weitergeholfen. Das hat mich so lange beschäftigt...
          Ich finde, dass du ein Profi und nicht nur erfahrener Benutzer bist

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            #6
            Ich sollte auch zwingend Zeilen 125 (Entnahmen) und 126 (Einlagen) ausfüllen, obwohl nur einfacher Einnahmenüberschuss nach § 4 Abs. 3 EStG berechnet wird.

            Das Formular macht doch keinen Sinn: Es gibt die Gewinnermittlung durch Vergleich des Betriebsvermögens (§ 4 Abs. 1 EStG) ODER aus Einnahmenüberschuss (§ 4 Abs. 3 EStG). Und bei letzterem gibt es eben keine vermögensverändernden Entnahmen oder Einlagen, sondern einfach nur Einnahmen und Ausgaben.

            Kann das jemand kompetent nachvollziehbar erklären?

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              #7
              Kann das jemand kompetent nachvollziehbar erklären?
              Was heißt erklären ? Es ist schlicht vorgeschrieben, um in Fall der Geltendmachung von sonstigen Schuldzinsen Überentnahmen erkennen zu können.

              § 4 Abs. 4a Satz 6 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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