Grundsteuer NRW: Eintradung bei gemischtgenutzten Grundück

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  • Jorgo
    Neuer Benutzer
    • 26.07.2022
    • 1

    #1

    Grundsteuer NRW: Eintradung bei gemischtgenutzten Grundück

    Hallo,

    ich habe ein 4297 m2 großes Flurstück unterteilt in:
    1531 m2 Wohnfläche bebaut mit Wohnhaus
    2766 m2 Ackerland/Grünland
    Ein Einheitswertescheid


    Wo wird das eingetragen?
    Alles in Anlage Grundstück?

    Danke.
  • Kloebi
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2011
    • 4670

    #2
    Im Prinzip genauso wie im bisherigen Einheitswertbescheid. Also entweder Gurnd- oder luf-Vermögen.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45932

      #3
      Im Prinzip genauso wie im bisherigen Einheitswertbescheid.
      Ich glaube, da hat sich die Rechtslage geändert, das muss ich aber erst recherchieren.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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