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Grundsteuer NRW, 3 Gemarkungen - alles richtig?

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    Grundsteuer NRW, 3 Gemarkungen - alles richtig?

    Hallo zusammen,

    mir schwirrt ein wenig der Kopf, hoffe aber alles richtig verstanden zu haben. Meine Frage ist daher: Habe ich alles richtig zugeordnet?
    1. Gemarkung: Reihenhaus (vermietet) -> Mietwohngrundstück
    2. Gemarkung: zum Grundstück gehörender Weg, von allen Parteien nutzbar, nicht öffentlich -> unbebautes Grundstück
    3. Gemarkung: Garagenplatz abseits des Hauses -> sonstiges bebautes Grundstück
    Danke für eure Hilfe, beste Grüße,

    marexel

    #2
    Ein vermietetes Reihenhaus ist sicher kein Mietwohngrundstück. Entweder ist das ein Einfamilienhaus oder Wohnungseigentum

    Der Privatweg und das Garagengrundstück müssen anteilig zugeordnet werden, das sind keine eigenen wirtschaftlichen Einheiten.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Ein vermietetes Reihenhaus ist sicher kein Mietwohngrundstück. Entweder ist das ein Einfamilienhaus oder Wohnungseigentum
      Alles klar, dann ist es ein Einfamilienhaus.

      Der Privatweg und das Garagengrundstück müssen anteilig zugeordnet werden, das sind keine eigenen wirtschaftlichen Einheiten.
      Hmm, das wundert mich. Der Weg hat eine eigene Gemarkung und ist 8qm groß. Diese Einteilung hat jeder Eigentümer der Reihenhäuser so. Muss dann jeder den Weg anteilig angeben, ich also 1/11 auf die 8qm?
      Selbiges gilt für die Garage. Jeder hat eine Garage mit Platz davor, jeder 53qm. Wieder 1/11 auf die 53qm?

      Vielen Dank!

      maerexel

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        #4
        Sind der Weg und die Garagen jetzt jeweils nur ein Flurstück oder hat z. B. jede Garage eine eigene Flurstücksnummer ?

        Besteht Alleineigentum oder hat jeder Eigentümer eines Reihenhauses eine Miteigentumsanteil ? Nur 8 m² Wegefläche scheinen

        mir nicht auf Anhieb plausibel. Zugeordnet werden muss immer, nur der Rechengang ist bei gemeinschaftlichem Eigentum anders.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Jede Garage und der zum Grundstück gehörende Teil des Weges sind eigene Gemarkungen und sind einem Flurstück zugeordnet. So habe ich
          1. 150qm Fläche für das Reihenhaus
          2. 8qm Fläche für den Teil des Weges hinterm Haus
          3. 53qm Fläche für die Garage
          für mich einzeln in der Info des Finanzamtes aufgeschlüsselt. Das wird so auch jeder andere Eigentümer erhalten haben und so kommt, am Beispiel des Weges, am Ende eine Gesamtfläche des Weges von 88qm heraus.
          Aber wie gesagt, ich habe in meiner Aufschlüsselung 150+8+53qm stehen

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            #6
            Wenn alles Einzelflurstücke sind, dann muss jeder 3 Flurstücke mit Zähler und Nenner jeweils 1 (Zeile 11 GW1) erfassen.

            Wenn alles in der gleichen Bodenrichtwertzone liegt, sind alle Flurstücke in Zeile 11 Feld 19 über erste Fläche zu schlüsseln.

            Der m²-Wert für Zeile 4 GW2 beträgt dann 211 m²
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Ja ok, ich denke das ist es. Danke!

              Liege ich denn beim Weg mit "unbebautes Grundstück" richtig?
              Und die Garage ist "sonstiges bebautes Grundstück"?

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                #8
                Liege ich denn beim Weg mit "unbebautes Grundstück" richtig?
                Und die Garage ist "sonstiges bebautes Grundstück"?
                Nein und Nein ! Da beides keine eigenständigen wirtschaftlichen Einheiten sind, gibt es nur eine Erklärung für ein bebautes Grundstück.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Hmm, das glaube ich Ihnen, verstehe es aber nicht...

                  Der Weg ist doch eine eigene Gemarkung und zudem unbebaut.
                  Die Garage ebenfalls und (so fand ich es zumindest in den Untiefen des Internets) als "nicht gewerblich genutztes Garagengrundstück" ein "sonstiges bebautes Grundstück".

                  Ok, bei der Garage sehe ich es ein, beim Weg aber "Ein-/Zweigeschossig" stehen zu lassen könnte ich nicht nachvollziehen.

                  Verstehen Sie was ich meine?

                  Viele Grüße

                  Kommentar


                    #10
                    Verstehen Sie was ich meine?
                    Verstehen tue ich schon, was du meinst, aber du hast (leider) nicht recht. Was zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst wird,

                    ist im Bewertungsgesetz geregelt. Nicht umsonst hat das Finanzamt alle 3 Flurstücke aufgeführt. Die Zuordnung einer Garage zu einer

                    Wohnnutzung ist m. E. im Übrigen wahrscheinlich günstiger als eine Bewertung als sonstiges bebautes Grundstück.

                    https://forum.elster.de/anwenderforu...4nder-sowie-bw
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Ok, ich gebe mich geschlagen ;-)
                      Danke für Ihre Ausführungen!
                      Beste Grüße,

                      marexel

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                        #12
                        Oh sorry, noch eine Nachfrage:
                        Kann ich mt dieser Konstallation auch www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de nutzen?

                        Kommentar


                          #13
                          Kann ich mt dieser Konstallation auch www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de nutzen?
                          Theoretisch ja, aber nach meinem Kenntnisstand funktioniert das derzeit nicht für Personen, die bei Mein ELSTER registriert sind.

                          Ist wohl fehlerhaft programmiert und/oder nicht ausreichend getestet. Soll spätestens im September machbar sein, wobei ich keinen

                          rechten Vorteil sehe. Was konkret zu einer wirtschaftlichen Einheit gehört, wird man auch dort wissen müssen.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Theoretisch ja, aber nach meinem Kenntnisstand funktioniert das derzeit nicht für Personen, die bei Mein ELSTER registriert sind. [...], wobei ich keinen rechten Vorteil sehe.
                            Der Sachbearbeiter der Lohnsteuerhilfe bat mich, es darüber zu machen. Warum, weiß ich nicht.

                            Was konkret zu einer wirtschaftlichen Einheit gehört, wird man auch dort wissen müssen.
                            Nun, ich war jetzt eigentlich der Meinung am Ende unserer Kommunikation zu wissen, dass die 3 Gemarkungen zu einer wirtschaftlichen Einheit gehören. Oder habe ich das etwas falsch verstanden?

                            Grüße,

                            marexel

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                              #15
                              Oder habe ich das etwas falsch verstanden?
                              Nein, natürlich nicht. Wer aber mit Grundsteuereinfach die Erklärung startet, muss doch die Frage, welche Flurstücke zu erklären

                              sind, auch dort zutreffend beantworten können, aber nicht jeder besucht dieses Forum hier.

                              Der Sachbearbeiter der Lohnsteuerhilfe bat mich, es darüber zu machen. Warum, weiß ich nicht.
                              Entweder haben die Angst, Kunden an Mein ELSTER zu verlieren oder die Leute haben schlicht keine Ahnung, dass sich

                              eine Registrierung bei Mein ELSTER nicht auf ihre Tätigkeit auswirkt, solange der Kunde nicht die Zustimmung zum

                              Abruf von Bescheinigungen durch den LHV widerruft, was natürlich im eigenen ELSTER-Konto mit ein paar Mausklicks

                              möglich wäre. Hilfe leisten dürfen die LHV bei der Grundsteuererklärung bekanntlich nicht.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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