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Unbewohnter alter Bauernhof mit Teilnutzung als Garage bzw. Rumpelkammer (Bayern)

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    Unbewohnter alter Bauernhof mit Teilnutzung als Garage bzw. Rumpelkammer (Bayern)

    Hallo zusammen,
    hab schon einiges recherchiert aber nicht das Passende gefunden.

    Folgender Sachverhalt:
    Mein Elternhaus ist ein altes Bauernhaus (kein landwirtschaftlicher Betrieb mehr seit ca. 50 Jahren), welches bis vor 15 Jahren von meinen Eltern bewohnt wurde,
    und seit deren Tod leersteht. Aus meiner Sicht im aktuellen Zustand auch nicht mehr bewohnbar da Heizung und Wasserversorgung demontiert wurden und auch baulich erhebliche Mängel bestehen.
    In die angebaute Scheune wurden zu Lebzeiten der Eltern zwei Garagen eingebaut, sowie eine weitere Garage angebaut, die derzeit von mir genutzt werden.
    Ebenso werden sonstige Flächen von mir teilweise als Rumpelkammer, Abstellraum verwendet.
    Das Ganze hat aktuell ein Aktenzeichen und eine eigene Flurnummer.
    Ich wohne auf dem Nachbargrundstück mit eigener Flurnummer und Grundsteuerbescheid.

    Probleme habe ich speziell bei Angaben zum Gebäude. Bei Wohnfläche 0 eintragen würde!? Wie soll ich das Gebäude bezeichnen? Wie errechnet sich die Nutzfläche?

    Viele Dank

    #2
    Wie soll ich das Gebäude bezeichnen?
    Möglicherweise würde Kaltlager passen. Ich kann persönlich nur davon abraten, das Objekt nicht als Wohnhaus zu erklären.

    Das macht die Sache nämlich eher teurer. Mehr werde ich zu dem Thema nicht schreiben, Steuerberatung ist hier nicht erlaubt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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