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Grundsteuer Sachsen-Anhalt: Grünfläche

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    Grundsteuer Sachsen-Anhalt: Grünfläche

    Land: Sachsen-Anhalt
    Ich bin dabei, das Formular zur Feststellung des Grundsteuerwertes auszufüllen.
    Nun haben wir 2 Grundstücke, eines mit einem Haus und ein weiteres als Grünfläche. Für die Grünfläche wurde uns aber kein Aktenzeichen übermittelt.
    Deshalb habe ich beim FA angerufen. Da sagte man mir, dass ich die Grünfläche mit in die Daten das Aktenzeichen eintragen soll. Damit steht dann aber über allen die Art der wirtschalftlichen Nutzung "bebautes Grundstück", obwohl das Grundstück mit dem Haus ca. 600m² beträgt, die Grünfläche aber um die 1200m².
    Ist das korrekt oder muss ich dann vielleicht mehr Grundsteuer bezahlen, weil das dann alles als "bebautes Grundstück" zählt?

    #2
    Grenzt die Grünfläche unmittelbar an euer Wohngrundstück an oder nicht ? Nicht immer ist auf telefonische Auskünfte des Finanzamts Verlass,

    verbindlich sind solche Auskünfte ohnehin nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Grenzt die Grünfläche unmittelbar an euer Wohngrundstück an oder nicht ? Nicht immer ist auf telefonische Auskünfte des Finanzamts Verlass,

      verbindlich sind solche Auskünfte ohnehin nicht.
      Danke für deine Hinweise.

      Ja, auf einer Hälfte der einen Seite (aber nur ca. 7 Meter). Die Grünfläche ist sehr schmal aber dafür relativ lang.

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        #4
        Das kann eine wirtschaftliche Einheit sein, wenn ein Nutzungszusmmenhang besteht.

        Wie war es denn bisher ? Es gibt ja einen Einheitswertbescheid..
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo Forum,
          ich bin neu hier, möchte aber aus Gründen des Zeitdrucks auf Förmlichkeiten verzichten.

          Wir haben das gleiche Problem, haben ein Aktenzeichen für bebautes Grundstück vom FA (Sachsen-Anhalt) bekommen.
          ABER das Grundstück setzt sich aus zwei Flurstücken zusammen, welche unmittelbar aneinander grenzen.
          Im Formular GW(2) muss ich die Gesamtfläche als "bebautes Grundstück" an geben, da für beide Flurstücke kein Bodenrichtwert nachgewiesen ist.
          Das zweite Flurstück ist reine Grünfläche (Wiese mit privaten Klärteich).
          Im alten Einheitswertbescheid wurden die Flächen getrennt angegeben (GrdSt A und GrdSt B).
          Kann die jetzige Festsetzung zu höheren Steuern führen? Oder gibt es Hinweise, wie das Formular GW(2) ausgefüllt werden soll, um dies zu vermeiden?
          Danke für evtl. Hinweise!

          Freundliche Grüße,
          Kellerstation
          Mit freundlichen Grüßen,
          Kellerstation

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            #6
            möchte aber aus Gründen des Zeitdrucks auf Förmlichkeiten verzichten.
            Warum stehst du unter Zeitdruck ? Die Erklärungsfrist wurde bis 31.01.2023 verlängert.

            Im alten Einheitswertbescheid wurden die Flächen getrennt angegeben (GrdSt A und GrdSt B).
            Zwei Bescheide oder nur ein Bescheid ?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Danke für die schnelle Rückmeldung! Mit der Fristverlängerung liest man ja die wildesten Geschichten. Die einen schreiben "...Fristverlängerung gilt nur für öffentliche Einrichtungen...".
              Existiert dazu schon ein Gesetz? Denn in dem "amtlichen Anschreiben" steht der 31.10.2022 als Abgabetermin. Aber das ist ja auch nicht das Thema!

              "Zwei Bescheide oder nur ein Bescheid ?"
              EIN Bescheid mit ZWEI Objekten. Objekt 001 = Grundsteuer A, Objekt 002 = Grundsteuer B.
              Für die neue GRST erhielt ich aber nur ein Aktenzeichen!

              Freundliche Grüße,
              Kellerstation

              Mit freundlichen Grüßen,
              Kellerstation

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                #8
                Existiert dazu schon ein Gesetz?
                Dazu braucht es kein Gesetz. Die Frist ist durch Allgemeinverfügung bestimmt und auf diesem Wege auch bundesweit verlängert worden.

                Für die neue GRST erhielt ich aber nur ein Aktenzeichen!
                Wenn bisher auf Landwirtschaft und Grundvermögen aufgeteilt war, solltest du bei deinem Finanzamt um ein 2. Aktenzeichen bitten.

                Hast du das vorhandene Aktenzeichen schon mal getestet, ob es für Grundvermögen oder für Landwirtschaft gültig ist ? Bei manchen

                Bundesländern wird das vom Webformular erkannt.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Hallo, für alle die es interessiert, wir haben mit dem Finanzamt telefoniert. Problem liegt bei denen. Wird beraten und wir werden informiert, ob neues AZ bzw. weiteres AZ vergeben wird. Evtl. kann es aber auch so bleiben und beide Flurstücke werden als wirtschaftliche Einheit betrachtet. Dafür spricht, dass für beide Flurstücke KEIN Einheitswert existiert und die Zuordnung durch einen Mitarbeiter des Finanzamtes vorgenommen wird.
                  Ich bin dann mal gespannt, welche Werte (Grünfläche oder bebautes Grundstück) zu Grunde gelegt werden und wie hoch die Steuer dadurch ausfällt.
                  Wenn es jemanden interessiert, würde ich weiter berichten.
                  Danke für die Unterstützung.
                  Mit freundlichen Grüßen,
                  Kellerstation

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