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Grundsteuer GW1: Zwei Grundstücke aber keine wirtschaftliche Einheit

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    Grundsteuer GW1: Zwei Grundstücke aber keine wirtschaftliche Einheit

    Hallo,
    wir haben zwei Grundstücke. Ein Flurstück mit einem Einfamilienhaus und ein Flurstück mit einer Straße, wo uns 1/4 gehört, diese aber öffentlich genutzt wird. Das Straßen-Flurstück gehört nicht zur wirtschaftlichen Einheit und sollte auch steuerbefreit werden. Was trage ich jetzt bei GW1 unter Punkt 3 'Gemarkung beziehungsweise Flurstück' in Zeile 11 'Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler/Nenner' ein, damit es nicht zur wirtschaftliche Einheit dazugezählt wird? '0' wird weder im Zähler noch im Nenner akzeptiert. Liegt mein Fehler vielleicht irgendwo vorher schon?

    Danke für Eure Hilfe
    Jacali


    #2
    mit einer Straße, wo uns 1/4 gehört, diese aber öffentlich genutzt wird. Das Straßen-Flurstück gehört nicht zur wirtschaftlichen Einheit und sollte auch steuerbefreit werden
    Und warum soll das Straßengrundstück nicht anteilig zur wirtschaftlichen Einheit Einfamilienhaus gehören ?

    In Zeile 11 sind 1 und 4 schon richtig.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      da es einem anderen Zweck als die wirtschaftliche Einheit (Grundstück mit Einfamilienhaus) dient. Die Nutzungsart ist Punkt 9 'Dem öffentlichen Verkehr dienende Straßen, Wege....' In den früheren Bescheiden wurde es von den Quadratmeterzahlen auch nie mit aufgeführt. Nur als Flurstück mit angegeben.

      Danke und VG
      Jacali

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        #4
        Hallo Charlie24,

        gibt es jetzt eine Lösung für dieses Problem oder einen alternativen Weg? Bundesland ist Mecklenburg Vorpommern. Danke

        Jacali
        Zuletzt geändert von Jacali; 29.07.2022, 08:10.

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          #5
          In den früheren Bescheiden wurde es von den Quadratmeterzahlen auch nie mit aufgeführt. Nur als Flurstück mit angegeben.
          Womit doch eigentlich klar ist, dass der Weg zur wirtschaftlichen Einheit gehört. Wenn ich die Formulare durchgehe, finde ich allerdings keine wirklich

          passende Möglichkeit, für die Teilfläche Weg eine Grundsteuerbefreiung zu beantragen. Räumlich nicht abgrenzbar passt nicht und alle anderen

          Alternativen passen ebenfalls nicht.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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