Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

2 Grundstücke, 1 wirtschaftliche Einheit aber verschiedene Eigentümer

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    2 Grundstücke, 1 wirtschaftliche Einheit aber verschiedene Eigentümer

    Hallo zusammen,

    leider wurde ich im Zusammenhang mit der Grundsteuer NRW in Elster bei folgenden Problem nicht fündig, auch die Hotline konnte noch nicht helfen.
    Ich habe zwei verschiedene Grundstücke als eine wirtschaftliche Einheit. Das erste Grundstück gehört mir alleine, das zweite Grundstück gehört mir und meiner Ex-Frau. Wie muss ich das korrekt in Elster eintragen?

    #2
    ? Bei zwei unterschiedlichen Eigentümern kann das doch keine einzige wirtschaftliche Einheit sein. Wie war es denn in den bisherigen Einheitswertbescheiden, gibt es da wirklich nur ein Aktenzeichen?

    Kommentar


      #3
      Ja, es gibt da nur ein Aktenzeichen zu. Das 1. Grundstück ist das Einfamilienhaus, das 2. Grundstück ist das dahinter liegende Gartengrundstück, welches später gekauft worden ist. Es ist dann in einem Einheitswertbescheid zusammengefasst worden.

      Kommentar


        #4
        Wie Kloebi schon gesagt hat, das passt nicht.Das wirst Du mit dem Finanzamt klären müssen, m.E. sollte das nunmehr richtig gestellt werden.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          Eigentlich will ich da nicht großartig rumrühren, da das zweite Grundstück mir in ein paar Wochen ebenso gehören wird und die Zahlen ja eh erst für 2025 verwendet werden. Die Erklärung muss ja aber auf den Zahlen vom 01.01.2022 gemacht werden und dann wieder geändert werden.

          Kommentar


            #6
            ... da das zweite Grundstück mir in ein paar Wochen ebenso gehören wird
            Dann würde ich das auch ignorieren. Bis das verbeschieden ist, vergehen sowieso Monate. Solange die Ehe bestand, war diese Zusammenfassung

            zu nur einer wirtschaftlichen Einheit im Übrigen zulässig.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            Lädt...
            X