Grundsteuer Bayern

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  • MaBro
    Neuer Benutzer
    • 27.07.2022
    • 1

    #1

    Grundsteuer Bayern

    Hallo an alle...
    Ich bin Anwohner und Miteigentümer einer Privatstraße.
    Muss der Anteil der Privatstraße in der Steuererklärung angegeben werden?
    Oder ist der Anteil der Straße nicht Grundsteuerpflichtig? - und wo trage ich das dann im Formular ein?
    Für Infos danke ich schon mal im voraus.
    Gruß
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45930

    #2
    Muss der Anteil der Privatstraße in der Steuererklärung angegeben werden?
    Ja, m. E. gehört er anteilig zur wirtschaftlichen Einheit, da ein Nutzungszusammenhang besteht.

    Die dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen, Wege und Plätze sind zwar von der Grundsteuer befreit, aber ob das auch

    für Privatwege gilt, ist eine Frage des Steuerrechts.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • carlokk
      Neuer Benutzer
      • 27.07.2022
      • 2

      #3
      Hallo und danke für dieses, viele betreffende Thema "Privatstraße/-weg"
      Erhält man von der FA-Hotline eine Antwort dazu oder muss man sich einen Steuerberater nehmen?
      Ist MEIN ELSTER so angelegt dass man die Einträge dafür leicht eintragen kann?
      Danke für weitere Beiträge dazu

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45930

        #4
        Ist MEIN ELSTER so angelegt dass man die Einträge dafür leicht eintragen kann?
        Ich befürchte, eher nicht. Beim Formular für Bayern bin ich nicht recht schlau geworden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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