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    Grundsteuer BAYERN Keller Kellerwerkstatt Sauna Hobbyraum Nutz- oder Wohnfläche

    Servus,
    habe diverse Räume im Keller:

    Kellerraum mit Sauna ohne Fenster
    Kellerraum Werkstatt ohne Fenster
    Hobbyraum mit zwei Fenstern/Lichtschacht ohne Abböschung

    wie darf man das denn ansetzen???

    Danke für Erklärungen!

    felice

    #2
    Überhaupt nicht ! Das gehört m. E. alles nicht zur Wohnfläche gemäß der Wohnflächenverordnung, da es nicht den baurechtlichen Anforderungen

    für Aufenthaltsräume entspricht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Servus,

      wäre bei mir ziemlich das gleiche, ebenfalls in Bayern, welches ja eines der wenigen Bundesländer ist, die die Sache etwas anders handhaben. Würde den Hobbyraum also auch gerne auslassen können, weil im Keller, nur 2,25m hoch und zuwenig Fensterfläche.

      Ich fürchte aber, Charlie24s Antwort ist für Bayern nicht richtig - wäre aber froh, wenn ich mich irre, also bitte widerlegt mich...



      In der Anleitung zur "Anlage Grundstück (BayGrSt 2)" steht: "Entsprechen die Grundflächen von Räumen nicht den Anforderungen der Bayerischen Bauordnung zur Nutzung, gehören diese nicht zur Wohnfläche."

      Hier wird also auf die Bayrische Bauordnung (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBO) verwiesen, nicht auf die Wohnflächenverordnung des Bundes, die Charlie24 verlinkt hat. Jetzt wird es kompliziert und ich zitiere mal die BayBO, soweit sie _für meinen Fall_ relevant wäre.



      BayBO Art. 2 "Begriffe"

      (3) 1Gebäude werden in folgende Gebäudeklassen eingeteilt:

      ...
      2.
      Gebäudeklasse 2:
      Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m2,

      2Höhe im Sinn des Satzes 1 ist das Maß der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel.
      3Bei der Berechnung der Flächen nach Satz 1 bleiben die Flächen im Kellergeschoss außer Betracht.


      (5) Aufenthaltsräume sind Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind.



      Art. 45
      Aufenthaltsräume
      (1) 1Aufenthaltsräume müssen eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,40 m, im Dachgeschoss über der Hälfte ihrer Nutzfläche 2,20 m haben, wobei Raumteile mit einer lichten Höhe unter 1,50 m außer Betracht bleiben. 2Das gilt nicht für Aufenthaltsräume in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2.
      [--> heisst: Die Räume dürfen - je nach Gebäude - niedriger sein.]


      (2) 1Aufenthaltsräume müssen ausreichend belüftet und mit Tageslicht belichtet werden können. 2Sie müssen Fenster mit einem Rohbaumaß der Fensteröffnungen von mindestens einem Achtel der Netto-Grundfläche des Raums einschließlich der Netto-Grundfläche verglaster Vorbauten und Loggien haben.
      (3) Aufenthaltsräume, deren Nutzung eine Belichtung mit Tageslicht verbietet, sowie Verkaufsräume, Schank- und Speisegaststätten, ärztliche Behandlungs-, Sport-, Spiel-, Werk- und ähnliche Räume sind ohne Fenster zulässig.



      Viele Grüße,
      Coulomb
      Zuletzt geändert von Coulomb; 22.08.2022, 19:30. Grund: Falschen Zahlenwert korrigiert.

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        #4
        im Hobbyraum und in der Sauna wohnt man nicht..

        Kommentar


          #5
          Zitat von worchfam Beitrag anzeigen
          im Hobbyraum und in der Sauna wohnt man nicht..
          Hmm... Im (häuslichen) Arbeitszimmer dann schon gar nicht, und das ist ausdrücklich zur Wohnfläche hinzu zu zählen.

          Kommentar


            #6
            Ich fürchte aber, Charlie24s Antwort ist für Bayern nicht richtig
            Meine Antwort ist für Bayern ebenfalls richtig, ich komme sogar aus Bayern und kenne die BayBO aus meinem Berufsleben recht gut.

            Art. 45 Abs. 3 BayBO zielt nicht auf Wohnhäuser ab.

            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Hallo nochmal,

              ich glaube, ich verstehe jetzt, warum ich es nicht verstehe...


              Im Bayrischen Grundsteuergesetzt (https://www.gesetze-bayern.de/Conten...ent/BayGrStG-2) steht:
              Art. 2
              Maßgebliche Flächen

              (1) 1Gebäudefläche bei Wohnnutzung ist die Wohnfläche im Sinne der Wohnflächenverordnung. 2Als Wohnnutzung gilt auch die Nutzung als häusliches Arbeitszimmer.
              ...

              Im Gesetz wird also tatsächlich auf die Wohnflächenverordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/w...234610003.html) verwiesen. In dieser wiederum steht:


              § 2 Zur Wohnfläche gehörende Grundflächen

              (1) Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören. ...

              (2) Zur Wohnfläche gehören auch die Grundflächen von
              1.Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sowie
              2.Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen,
              wenn sie ausschließlich zu der Wohnung oder dem Wohnheim gehören.

              (3) Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen folgender Räume:
              1.Zubehörräume, insbesondere:
              a)Kellerräume,

              b)Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung,
              c)Waschküchen,
              d)Bodenräume,
              e)Trockenräume,
              f)Heizungsräume und
              g)Garagen,

              Das heisst also, dass Zubehörräume grundsätzlich nicht zur Wohnfläche gehören, und dass alle Kellerräume Zubehörräume sind - auch wenn jemand sein Schlafzimmer im Keller hat.


              In der Anleitung zur (bayrischen) Grundsteuererklärung steht aber etwas leicht anderes:
              Die Grundflächen von Zubehörräumen brauchen Sie nicht in der Erklärung eintragen. Zubehörräume sind unter anderem:
              - Kellerräume, soweit es sich nicht um Aufenthaltsräume im Sinne des Bauordnungsrechts handelt
              - Abstellräume außerhalb der Wohnung
              - Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung
              - Waschküchen und Trockenräume außerhalb der Wohnung
              - Bodenräume
              - Heizungsräume

              Das heisst, in der Anleitung zum Formular wird eine Einschränkung der ausgeschlossenen Räume gemacht, die im Gesetz nicht enthalten ist, weil sie in der Wohnflächenverordnung nicht enthalten ist.


              Jetzt dachte ich mir, dass das doch ausser mir noch anderen auffallen müsste, die dann nachfragen und die Frage mit Antwort in den FAQ auftauchen könnte. Und in den FAQ findet sich dann tatsächlich etwas passendes:

              https://www.grundsteuer.bayern.de/

              Fragen und Antworten zum Ausfüllen Ihrer Grundsteuererklärung (FAQ)

              Was zählt alles zur Wohnfläche und was nicht?


              Zur Wohnfläche gehören auch
              ...
              Kellerräume, soweit es sich um Aufenthaltsräume mit einer Mindesthöhe von 2,20 m und ausreichenden Fenstern über Bodenhöhe handelt


              Nicht zur Wohnfläche gehören
              ...
              Alle übrigen Kellerräume


              Was "ausreichende Fenster" sind, muss man dann wieder suchen; dazu findet sich etwas in der BayBO Art. 45. Wenn der Keller aber nicht über den (Erd-) Boden heraussteht, sind sicher auch nicht die Fenster über Bodenhöhe.


              Viele Grüße,
              Coulomb

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Meine Antwort ist für Bayern ebenfalls richtig, ich komme sogar aus Bayern und kenne die BayBO aus meinem Berufsleben recht gut.

                Art. 45 Abs. 3 BayBO zielt nicht auf Wohnhäuser ab.

                Sorry, ich bin kein Jurist... Für mich las sich das anders:

                BayBO
                Art. 1 Anwendungsbereich

                (1) 1Dieses Gesetz gilt für alle baulichen Anlagen und Bauprodukte. 2Es gilt auch für Grundstücke sowie für andere Anlagen und Einrichtungen, an die nach diesem Gesetz oder in Vorschriften auf Grund dieses Gesetzes Anforderungen gestellt werden.

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                  #9
                  Das heisst, in der Anleitung zum Formular wird eine Einschränkung der ausgeschlossenen Räume gemacht, die im Gesetz nicht enthalten ist, weil sie in der Wohnflächenverordnung nicht enthalten ist.
                  Nein, es besteht in Wirklichkeit kein Widerspruch, es ist nur an der einen Stelle positiv und der anderen negativ formuliert. In der Wohnflächenverordnung heißt es:

                  Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen folgender Räume:
                  2. Räume, die nicht den an ihre Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder genügen.


                  Wenn der Keller aber nicht über den (Erd-) Boden heraussteht, sind sicher auch nicht die Fenster über Bodenhöhe.
                  Die ausreichende Belichtung ist eigentlich das wichtigste Merkmal und es geht bei Wohnhäusern um die natürliche Belichtung.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Wenn man als Vermieter eine Wohnung/Haus vermieten kann (auch wenn die Immobilie verkauft werden soll) steht immer die Wohnfläche im Mittelpunkt des Vertrages. Hobbyräume, Saunaflächen, Vorrats-Keller, Fahrrad-Abstellflächen, Gemeinschaftliche Waschräume etc. sind für Wohnflächen immer nur nützlicher Teil des Zubehörs, zusätzliche Nutzflächen, auch ein Treppenhaus (trotz vieler Möglichekeiten) gehört zu diesem Bereich der Flächen eines Hauses. Ein Arbeitszimmer ist jedoch wohl immer ein Teilbereich, der auch als Kinderzimmer, Gästezimmer etc. innerhalb der nutzbaren Wohnung gehört.

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                      #11
                      Unterschied zwischen Grundsteuererklärung und dem wahren Leben beachten.
                      Es gibt Wohnräume, die im wirklichen Leben vermietet werden,
                      aber in der Grundsteuererklärung Kellerräume sind.

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                        #12
                        Hallo zusammen,
                        habe ähnliches Problem - Bayern, ETW, mit im Keller befindlichen "Hobbyräumen", die direkt mit der Wohnung verbunden sind.
                        Die Hobbyräume werden als Kinderzimmer genutzt, sind also Wohnräume, obwohl im Kaufvertrag von Hobbyräumen zu lesen ist. Die Räume sind 242cm hoch und haben min. 1/8 der Grundfläche als Fensterfläche (tageshell wg. Tageslichtgraben, also eindeutig Wohnräume). Gebe ich in der Grundsteuererklärung die Wohnug mit den Werten zur "Basiswohnung" an, haben wir 75qm Wohnfläche. Wenn ich auch die unteren Räume in die Wohnfläche einbeziehe, habe ich 113qm Wohfläche. Meine Frage: berechnet sich die neue Grundsteuer ausschließlich am Anteil des Grundstücks (x/1000) oder kommt hier noch ein "Anteil" Wohnfläche on Top? Wenn Wohnfläche on Top kommt, was machen die zusätzlichen 38qm der Hobbyräume aus,weiß das jemand?
                        Danke im Voraus!

                        Ben

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                          #13
                          38 m² Wohnfläche machen beim Grundsteuermessbetrag in Bayern 13,30 € aus.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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