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    fehlende Flurnummer

    Wie komme ich ohne Flurnummer und Nenner weiter? Sonst alles vorhanden (Blatt, Flurstücknummer, Zähler). Flurnummern gibt es bei meiner Stadt nicht und einen Nenner lt. Katasteramt auch nicht. Übermittlung klappt nicht weil diese Angaben fehlen.

    #2
    Die fehlenden Angaben zur Flur sind kein Problem, da gibt es nur einen Hinweis (orangefarben).

    Eine Flurstücksnummer ohne Nenner ist auch kein Problem. Der Fehler sitzt weiter unten. Welches Bundesland ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      danke für die schnelle Antwort.
      Baden-Württemberg ist das Bundesland

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        #4
        Um welche Art von Objekt handelt es sich denn ? Wohnungseigentum oder was sonst ?

        Was wurde im Hauptvordruck in den Zeilen 11 unten eingetragen bzw. ausgewählt und welcher m²-Anteil

        wurde in Zeile 3 der Anlage Grundstück erfasst ?

        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Es handelt sich um ein Dreifamilienhaus (vermietet)
          Zeile 11 habe ich freigelassen. Ausgewählt habe ich die "1".
          Ja, das Grundstück habe ich erfasst

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            #6
            Zeile 11 habe ich freigelassen.
            Bei einem Mietwohngrundstück (kein Wohnungseigentum !) ist in der Zeile 11 bei Zähler und Nenner jeweils 1 einzutragen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Nochmal für mich zum Verständnis: Es handelt sich um ein Dreifamilienhaus, das ich vermietet habe (3 WE). Das Haus ist mein Eigentum. Ich selbst wohne dort nicht. Muss ich dann die Anzahl der vermieteten Quadratmeter als Nenner angeben? Sorry dass ich mich so doof anstelle...

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                #8
                Muss ich dann die Anzahl der vermieteten Quadratmeter als Nenner angeben?
                Nein, das gesamte Flurstück ist eine wirtschaftliche Einheit, nämlich ein Mietwohngrundstück, nicht, weil es tatsächlich vermietet ist,

                sondern weil es 3 Wohnungen hat, die nicht als Eigentumswohnungen aufgeteilt sind. Wenn ein Flurstück insgesamt zur gleichen

                wirtschaftlichen Einheit gehört, sind als Zähler und Nenner jeweils 1 einzutragen. 1/1 bedeutet: alles gehört dazu. Du könntest

                theoretisch bei Zähler und Nenner auch jeweils die Fläche des Flurstücks eintragen, aber in der Praxis macht man das nicht so
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  DANKEEEEEEEE, habe es geschafft. Musste erstmal schauen was ein Mietwohngrundstück ist..... Schon schwer wenn man sowas noch nie gemacht hat... Herzlichen Dank auch für die Geduld!!!

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                    #10
                    An sich hättest du nur in deinen bisherigen Einheitswertbescheid schauen müssen, da wird auch Mietwohngrundstück drin stehen.

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