BW - Eigentumswohnung: Miteigentumsanteil Wohnung und Garage

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  • TanMan
    Neuer Benutzer
    • 27.07.2022
    • 3

    #1

    BW - Eigentumswohnung: Miteigentumsanteil Wohnung und Garage

    Guten Tag,

    wie so viele hier bin ich einfach unsicher, ob meine Angaben korrekt sind. Das Formular meldet keine Fehler mehr.

    Es handelt sich um eine Eigentumswohnung in Baden-Württemberg mit Anteil 306/10.000 und einer Garage mit Anteil 53/10.000 auf dem gleichen Grundbuchblatt und Grundstück (5.079qm) mit dem gleichen Bodenwert.

    Ich habe im Hauptvordruck unter 3 -Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens für die Wohnung und die Garage je einen eigenen Eintrag vorgenommen, in Zeile 11 dann entsprechend bei der Wohnung 1. Fläche (Schlüsselwert 1) bzw. bei der Garage 2. Fläche (Schlüsselwert 2) angegeben.

    In der Anlage GW 2 bin ich mir nicht sicher, ob die Berechnung stimmt. In Zeile 3 habe ich für die Wohnung 155 (5.079 x 306 ./. 10.000 = 155,4174) und für die Garage den Wert 26 (5079 x 53 ./. 10.000=26,9187) eingetragen.

    Die Wohnung hat nur 87,57 qm - deswegen verunsichert die Berechnung mit der Angabe 155 schon. Passt das so tatsächlich?

    Lieben Dank für Eure Hilfe im Voraus.

    Herzliche Grüße
    Tanja

  • Kloebi
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2011
    • 4670

    #2
    schau mal, ob du damit zurecht kommst: https://forum.elster.de/anwenderforu...4nder-sowie-bw

    Kommentar

    • TanMan
      Neuer Benutzer
      • 27.07.2022
      • 3

      #3
      Hab ich alles schon durchgelesen. Und die Tabelle Beispiel 1 ist eigentlich genau meins. Bloß wie die Berechnung qm Anteil für Zeile 4 zustande kommt, die Erklärung habe ich nirgends gefunden...

      Kommentar

      • Kloebi
        Erfahrener Benutzer
        • 20.02.2011
        • 4670

        #4
        Ihr verwechselt Wohnfläche mit Eigentumsanteil am Grundstück. Die Wohnfläche beträgt nach deinen Angaben abgerundet 87 qm. Der Anteil am Grundstück beträgt für die Wohnung 306/10.000 von 5079, also 155 qm.

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        • TanMan
          Neuer Benutzer
          • 27.07.2022
          • 3

          #5
          Danke. Dann passt das wohl so, wie ich es gemacht habe. Dem Amt viel Freude mit den Angaben der ratlosen Bürger .. :-)

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45928

            #6
            Bloß wie die Berechnung qm Anteil für Zeile 4 zustande kommt, die Erklärung habe ich nirgends gefunden...
            Ich war der (wohl irrigen) Ansicht, das würde auch ohne Erklärung der Rechenschritte verstanden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            • Normann
              Neuer Benutzer
              • 27.08.2022
              • 1

              #7
              Danke an Charlie24, ich hatte dasselbe Problem.

              Aber für mich bleibt die Frage: Die eigentliche Wohnfläche wird in BW dann gar nicht eingetragen? (Ich frage auch, weil die in NRW durchaus eingetragen werden muss.)

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              • Hilfsprofi
                Erfahrener Benutzer
                • 04.11.2021
                • 519

                #8
                Ein Hoch auf den Förderalismus, für Abwechslung ist gesorgt.

                Kommentar

                • Charlie24
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2014
                  • 45928

                  #9
                  Die eigentliche Wohnfläche wird in BW dann gar nicht eingetragen?
                  So ist das. In Baden-Württemberg gibt man sich mit der Angabe der überwiegenden Wohnnutzung zufrieden.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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