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Grundsteuererklärung - Fehlermeldung

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    Grundsteuererklärung - Fehlermeldung

    Grundsteuerfeststellungserklärung BW. Die Anleitung sagt, das Feld 13 "Flur" ist häufig nicht gegeben und kann dann frei bleiben.
    Sowohl keine Eingabe als auch Leerzeichen führen zu einen Fehlermeldung. "Es wurden auf dem Hauptvordruck im Bereich Gemarkung bzw. Flurstück kein Flurstück angegeben das in dem auf der Anlage Grundstück in dem Bereich Angaben zum Grund und Boden erklärten ersten (Teil)-Grundstück enthalten ist. Bitte korigieren Sie die Angaben"
    Was ist hier zu tun?

    #2
    Der Fehler betrifft entweder die Zeilen 11 im Hauptvordruck (beide Zeilen sind Pflichtfelder !) oder den selbst berechneten m²-Wert

    in Zeile 3 der Anlage Grundstück
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Das liegt nicht an der fehlenden Flur, das führt nur zu einer Warnung, sondern daran, dass entweder die Zuordnung zu Fläche in Zeile 11, wenn nicht sogar die Anlage Grundstück fehlt.

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        #4
        Hallo Charlie, Multi,

        Danke für eure Hinweise.
        Ich habe 41/1000 Eigentumsanteile an einem MFH, Grundstück 555m² lt Grundbuchauszug.
        Ich habe also in Zeile 10 555 eingegeben, in Zeile 11 habe ich 41 und 1000 und in Zeile 3 von GW2 22m² (Lt. Hinweis
        Zeile 11 GW1 ist auf volle m² abzurunden). Trotzdem die Fehlermeldung.
        Alternativ habe ich in Zeile 11 angegeben 22 und 555, funktioniert aber auch nicht.
        Wo ist der Fehler?

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          #5
          Die 22 m² sind richtig. Hast du denn im Hauptvordruck in der unteren Zeile 11 auch erste Fläche ausgewählt ?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Ist denn die Anlage Grundstück ausgefüllt?

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              #7
              Hi Charlie,

              erste Fläche hat gefehlt, da stand "keine Angabe", Danke Dir.
              Warum sagt das Formular nicht einfach "Zeile 11, Teil 3 fehlt"
              Jetzt ist es durch.

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                #8
                Hallo Charlie,
                für mein eigenes Zuhause habe ich ein weiteres Problem. Grundstück ist in BaWü.
                Ein Teil des Grundstückes ist gekauft, mein Eigentum, ein weiterer Teil ist Erbpacht mit eigener Flurnummer.
                Wer ist für die Abgabe überhaupt zuständig? Die Gemeinde als Eigentümer oder ich als Nutzer?
                Vielen Dank im vorraus

                Kommentar


                  #9
                  Die Abgabepflicht trifft in den meisten Bundesländern den Erbbauberechtigen. Bei BW muss ich erst nachschauen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Hi Charlie,
                    Ich hab beim Finanzamt angerufen und eine sehr freundliche Dame erläuterte mir, daß maßgebend sei, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. In meinem Falle ist das die Gemeinde, deshalb bin ich in diesem Falle nicht zuständig. Heißt aber im Umkehrschluß nicht, daß die Gemeinde immer zuständig ist.
                    Liebe Grüße und nochmals Danke für ihre Hilfe
                    Rainer

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                      #11
                      ... eine sehr freundliche Dame erläuterte mir, daß maßgebend sei, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist
                      Freundlichkeit und Wissen haben nichts miteinander zu tun. In der Hilfe zum Formular für BW steht folgendes:

                      Wurde an dem Grundstück ein Erbbaurecht bestellt, so kreuzen Sie Zeile 8 an. Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ist
                      im Falle eines Erbbaurechts von der bzw. dem Erbbauberechtigten unter Einbeziehung der bzw. des Erbbauverpflichteten abzugeben.
                      Tragen Sie in den Zeilen 9 bis 14 daher bitte den Namen und die Anschrift der bzw. des Erbbauverpflichteten ein.

                      Handelt es sich bei dem Grundstück um ein Wohnungs- oder Teilerbbaurecht, nehmen Sie bitte Eintragungen in den Zeilen 7 bis 14 vor.


                      Das ist doch eindeutig, das kann auch die freundliche Dame nicht ändern !
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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