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Erbengemeinschaft - Anteil an der wirtschaftlichen Einheit

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    Erbengemeinschaft - Anteil an der wirtschaftlichen Einheit

    Ich bin gerade dabei, die Grundsteuererklärung auszufüllen.

    Mein Bruder und ich sind im Rahmen einer Erbengemeinschaft Eigentümer eines mit einem Einfamilienhauses bebauten Grundstücks. Das Bundesland ist Niedersachen.

    In den Zeilen 19 ff. des Hauptvordrucks sind Angaben zu den Eigentümern bzw. Miteigentümern, also zu meinem Bruder und mir, zu machen. Dazu gehört auch die Zeile 30. Dort sind jeweils der Anteil an der wirtschaftlichen Einheit anzugeben. Ich würde bei meinem Bruder und mir jeweils 1/1 angeben. Denn im Grundbuch findet sich keine Bruchangabe, sondern nur der Hinweis, dass wir eine Erbengemeinschaft sind. Dies dürfte daher herrühren, dass eine Erbengemeinschaft eine sogenannte Gesamthandsgemeinschaft ist. Bei einer Gesamthandsgemeinschaft ist jeder Gesamthänder Eigentümer der ganzen Sache. Oder muss ich bei meinem Bruder und mir jeweils 1/2 angeben, da dies laut dem Erbschein dem jeweiligen Anteil am Erbe entspricht?





    #2
    Ich würde bei meinem Bruder und mir jeweils 1/1 angeben
    Das ist sicher falsch ! Da ihr zu gleichen Teilen geerbt habt, tragt ihr dort die Erbquote also 1 und 2 ein. In manchen Bundesländern wird

    das bei Erbengemeinschaften gar nicht verlangt, weil das ja eine Gesamthandsgemeinschaft ist. Niedersachsen habe ich jetzt nicht im Kopf,

    es steht aber in der Hilfe. Ich trage die Erbquote auch dann ein, wenn diese Angabe nicht verlangt wird.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Bist Du dir sicher?

      Denn in der Hilfe steht folgendes:

      "Anteil an der wirtschaftlichen Einheit (Grundstück / Betrieb der Land- und Forstwirtschaft)

      Tragen Sie bitte den Anteil (z. B. 1/1 oder 1/2) des jeweiligen (Mit-)Eigentümers an der wirtschaftlichen Einheit ein. Die Anteile finden Sie z.B. im Grundbuch unter der Rubrik „Eigentümer“ oder dem Katasterauszug bei „Angaben zum Eigentum“."

      Es ist also vom Grundbuch die Rede und nicht vom Erbanteil. Und im Grundbuch steht kein Bruch.

      Zuletzt geändert von Exporteur; 27.07.2022, 19:33.

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        #4
        Ich habe jetzt das Formular für Niedersachsen extra mal geöffnet. Da ist die Hilfe dazu schon arg kurz ausgefallen.

        In den 11 Bundesländern mit Bundesrecht muss man bei Gesamthandsgemeinschaften keine Anteile angeben (Siehe Screenshot)

        Wenn ich die Angaben in Bayern weglasse, bekomme ich einen Hinweis, dass ich Angaben machen soll. Bei einer meiner

        Erbengemeinschaften wären das 7 Hinweise gewesen, das wollte ich mir doch ersparen. Wenn man etwas angibt, dann bitte die

        Erbquote, denn 1 und 1 bei jedem Beteiligten einzutragen, beinhaltet die Behauptung: Das Grundstück gehört mir allein,

        was ja so nicht stimmt, es gehört bekanntlich der Erbengemeinschaft als Gesamthandsgemeinschaft.

        Erbengemeinschaften.JPGErbengemeinschaft_BY.JPG

        .
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Vielen Dank für deine Hilfe.

          Ich werde bei meinen Bruder und mir jeweils die Erbquote 1 und 2 angeben.

          Habe ich das richtig verstanden, dass die Angaben keinen Einfluss auf die Höhe der zu zahlenden Erbschaftssteuer haben, so dass es sich hier sozusagen nur um eine Zusatzinformation für das Finanzamt handelt, obwohl das Finanzamt das eigentlich gar nicht benötigt?

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            #6
            mit Erbschaftsteuer hat das alles nichts zu tun. Grundsteuer, darum geht es.

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              #7
              Entschuldigung, es war von mir tatsächlich die Grund- und nicht die Erbschaftssteuer gemeint.

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                #8
                Auf die Höhe der Grundsteuer hat das wirklich keinen Einfluss, meine Erbengemeinschaft mit 7 Beteiligten zahlt nicht mehr Grundsteuer

                als der Erblasser.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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