Ich bin gerade dabei, die Grundsteuererklärung auszufüllen.
Mein Bruder und ich sind im Rahmen einer Erbengemeinschaft Eigentümer eines mit einem Einfamilienhauses bebauten Grundstücks. Das Bundesland ist Niedersachen.
In den Zeilen 19 ff. des Hauptvordrucks sind Angaben zu den Eigentümern bzw. Miteigentümern, also zu meinem Bruder und mir, zu machen. Dazu gehört auch die Zeile 30. Dort sind jeweils der Anteil an der wirtschaftlichen Einheit anzugeben. Ich würde bei meinem Bruder und mir jeweils 1/1 angeben. Denn im Grundbuch findet sich keine Bruchangabe, sondern nur der Hinweis, dass wir eine Erbengemeinschaft sind. Dies dürfte daher herrühren, dass eine Erbengemeinschaft eine sogenannte Gesamthandsgemeinschaft ist. Bei einer Gesamthandsgemeinschaft ist jeder Gesamthänder Eigentümer der ganzen Sache. Oder muss ich bei meinem Bruder und mir jeweils 1/2 angeben, da dies laut dem Erbschein dem jeweiligen Anteil am Erbe entspricht?
Mein Bruder und ich sind im Rahmen einer Erbengemeinschaft Eigentümer eines mit einem Einfamilienhauses bebauten Grundstücks. Das Bundesland ist Niedersachen.
In den Zeilen 19 ff. des Hauptvordrucks sind Angaben zu den Eigentümern bzw. Miteigentümern, also zu meinem Bruder und mir, zu machen. Dazu gehört auch die Zeile 30. Dort sind jeweils der Anteil an der wirtschaftlichen Einheit anzugeben. Ich würde bei meinem Bruder und mir jeweils 1/1 angeben. Denn im Grundbuch findet sich keine Bruchangabe, sondern nur der Hinweis, dass wir eine Erbengemeinschaft sind. Dies dürfte daher herrühren, dass eine Erbengemeinschaft eine sogenannte Gesamthandsgemeinschaft ist. Bei einer Gesamthandsgemeinschaft ist jeder Gesamthänder Eigentümer der ganzen Sache. Oder muss ich bei meinem Bruder und mir jeweils 1/2 angeben, da dies laut dem Erbschein dem jeweiligen Anteil am Erbe entspricht?
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